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Fensterln als Arbeitsunfall

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Das baden-württembergische Landessozialgericht hat den Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge beim Fensterln als Arbeitsunfall anerkannt. Der 9. Senat entschied, der Unfall stehe im »innerem Zusammenhang mit der Ausbildung« des Klägers. Das Urteil wurde im Dezember gesprochen, aber erst jetzt von der Pressestelle des Gerichts veröffentlicht.
 
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