Guten Morgen,
ich wurde aus meiner Reha als Arbeitsunfähig entlassen folgendes wurde angegeben:
Als erstes wurden meine Verletzungen angegeben.
Schädigungsfolgen durch Einwirkung dritter
Entlassungsform Regulär
arbeitsunfähig
Dringlich neurol. Abklärung erforderlich, der Pat. setzt selbst Übungen fort.
Außendienstmitarbeiter möglich unter 3 std.
Mögliche Tätigkeiten: Leicht bis mittelschwer
Negatives Leistungsvermögen: bewegungsbezogene Funktion und Sonstige.
Sozialmedizinische Epikrise:
Aufgrund der erhobenen Befunde und Diagnosen besteht von orthopädischer Seite eine Einschränkung des Leistungsvermögens Die neurologische Symptomatik (unklare Zungenabweichung, Gangstörung) müssen gesondert durch entsprechende Fachärzte beurteilt werden.
Positives Leistungsvermögen:
Die o.g. Tätigkeiten (s. B1) können auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Stunden und mehr pro Tag in allen Schichtdienstformen verrichtet werden.
Negatives Leistungsvermögen:
Keine monotone Zwangshaltung der Wirbelsäule, keine häufigen Bückbelastungen, keine häufig Überkopfarbeiten mit Armheben über 90°. Leistungseinschränkung en bestehen hinsichtlich relevanter Gefährdungs- und Belastungsfaktoren somit keine Arbeiten mit häufigen Erschütterungen/ Vibrationen. Aufgrund der unklaren Gangstörung keine Tätigkeit mit erhöter Unfallgefahr. Die jetzige Tätigkeit ist somit nicht mehr zumutbar. Herr GSXR teilt diese Einschätzung . Herr GSXR ist damit einverstanden. Entlassung Arbeitsunfähig, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist derzeit noch nicht absehbar. ...
Seit dem war ich dann bei verschiedenen HNO Ärzten, Neurologen Arbeitserprobung in einem BfW von der DRV aus. Das Sozialgericht hat die Erhöhung abgelehnt dann haben wir diese Angewiesen die Behandelnden Ärzte zu befragen und nun ist das Ärztlicheamt Überlastet und schafft es nicht in der Frist!
Ich muss zuhause sitzen.
MfG
GSXR