Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo Radelnder Anwalt,
Du hast schon recht, wenn Du von einem Gerichtsprozess abrätst, da der Prozess meistens wie bei dem Hornberger Schießen ausgeht. Das hängt vor allem auch damit zusammen, dass meine Berufskollegen, die dann vom Gericht bestellt werden und den Unfallhergang aufklären sollen, doch ganz schön herum eiern.
Ich sitze ja als Untermieter in einer Anwaltskanzlei und arbeite mit einem der beiden Anwälte gut zusammen, wenn es um Schadengutachten geht. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass, wenn die Akte der Staatsanwaltschaft uns vorliegt und wir diese dem Haftpflichtversicherer zur Verfügung stellen, er dann auch bisher immer den Schaden tatsächlich voll reguliert hat. Vor Gericht mussten wir bisher nicht ziehen, haben es aber auch bewusst, auch bei Vorliegen einer RSV, vermieden, da wir ja die Arbeitsweise meiner Kollegen und die "Entscheidungsfreudigkeit" der Richterschaft kennen.
Herzliche Grüße vom RekoBär
Du hast schon recht, wenn Du von einem Gerichtsprozess abrätst, da der Prozess meistens wie bei dem Hornberger Schießen ausgeht. Das hängt vor allem auch damit zusammen, dass meine Berufskollegen, die dann vom Gericht bestellt werden und den Unfallhergang aufklären sollen, doch ganz schön herum eiern.
Ich sitze ja als Untermieter in einer Anwaltskanzlei und arbeite mit einem der beiden Anwälte gut zusammen, wenn es um Schadengutachten geht. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass, wenn die Akte der Staatsanwaltschaft uns vorliegt und wir diese dem Haftpflichtversicherer zur Verfügung stellen, er dann auch bisher immer den Schaden tatsächlich voll reguliert hat. Vor Gericht mussten wir bisher nicht ziehen, haben es aber auch bewusst, auch bei Vorliegen einer RSV, vermieden, da wir ja die Arbeitsweise meiner Kollegen und die "Entscheidungsfreudigkeit" der Richterschaft kennen.
Herzliche Grüße vom RekoBär