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Fahrerflucht

Hallo Radelnder Anwalt,

Du hast schon recht, wenn Du von einem Gerichtsprozess abrätst, da der Prozess meistens wie bei dem Hornberger Schießen ausgeht. Das hängt vor allem auch damit zusammen, dass meine Berufskollegen, die dann vom Gericht bestellt werden und den Unfallhergang aufklären sollen, doch ganz schön herum eiern.

Ich sitze ja als Untermieter in einer Anwaltskanzlei und arbeite mit einem der beiden Anwälte gut zusammen, wenn es um Schadengutachten geht. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass, wenn die Akte der Staatsanwaltschaft uns vorliegt und wir diese dem Haftpflichtversicherer zur Verfügung stellen, er dann auch bisher immer den Schaden tatsächlich voll reguliert hat. Vor Gericht mussten wir bisher nicht ziehen, haben es aber auch bewusst, auch bei Vorliegen einer RSV, vermieden, da wir ja die Arbeitsweise meiner Kollegen und die "Entscheidungsfreudigkeit" der Richterschaft kennen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Meine Erfahrung ist da etwas differenzierter.

Liegt zwar ein kompatibler Schaden vor aber ist der Hergang strittig und wird dswg ein Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt, kommt der Sachverständige in aller Regel zu dem Ergebnis, dass sowohl die Darstellung des Klägers als auch die des Beklagten technisch plausibel ist. Folge: Unaufklärbarkeit, Haftung nach Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge.

Machst Du auch Unfallrekonstruktionen Rekobär?
 
Hallo Radelnder Rechtsanwalt,

ja, ich erstelle auch Unfallrekonstruktionen und das Europaweit. Sowohl in Punkto Biomechanisches Gutachten (Technischer Teil), erstelle ich auch Unfallanalysen bei Strafsachen, beispielsweise beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung / fahrlässiger Körperverletzung / Versicherungsbetrug aus VU oder aus Arbeitsunfällen usw.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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