Wer hat eine vernünftige Antwort von der Rentenversicherung bzw. der BG bekommen. Ich beziehe seit 1995 Erwerbsunfähigkeitsrente und Verletztenrente. Mir wurde gesagt, wenn ich in Altersrente gehe, werden nur die Zeiten angerechnet, in der ich eingezahlt habe. Ursprünglich hieß es mal, da es ein unverschuldeter Wegeunfall war, werden die Beiträge von der gegnerischen Versicherung gezahlt. (Was nicht stimmt). Dann heißt es die Summe der Erwerbsunfähigkeitsrente geht in gleicher Höhe in die Altersrente. Da ich nur zu 90% schwerbehindert bin, doch 10 Minuten gehen und 5 Minuten stehen kann, Bildschirmarbeit bis 15 Minuten machen kann und sogar täglich bis zu 20 Kilometer Auto fahren kann, sollte ich mir doch mal überlegen, mir ein Job zu suchen um meine Rentenansprüche zu erhöhen. Habe ich von Gutachtern schriftlich. Wovon kann ich ausgehen, wenn ich in Altersrente gehe?