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Erwerbsunfähigkeitsrente - Altersrente

moinsilke

Nutzer
Registriert seit
10 Juli 2008
Beiträge
12
Wer hat eine vernünftige Antwort von der Rentenversicherung bzw. der BG bekommen. Ich beziehe seit 1995 Erwerbsunfähigkeitsrente und Verletztenrente. Mir wurde gesagt, wenn ich in Altersrente gehe, werden nur die Zeiten angerechnet, in der ich eingezahlt habe. Ursprünglich hieß es mal, da es ein unverschuldeter Wegeunfall war, werden die Beiträge von der gegnerischen Versicherung gezahlt. (Was nicht stimmt). Dann heißt es die Summe der Erwerbsunfähigkeitsrente geht in gleicher Höhe in die Altersrente. :confused: Da ich nur zu 90% schwerbehindert bin, doch 10 Minuten gehen und 5 Minuten stehen kann, Bildschirmarbeit bis 15 Minuten machen kann und sogar täglich bis zu 20 Kilometer Auto fahren kann, sollte ich mir doch mal überlegen, mir ein Job zu suchen um meine Rentenansprüche zu erhöhen. Habe ich von Gutachtern schriftlich. Wovon kann ich ausgehen, wenn ich in Altersrente gehe?
 
Hallo,

habe letztens auch mit der DRV gesprochen, mir wurde gesagt
... Anspruch auf das eingezahlte vor dem Unfall, evtl wenn noch später gearbeitet wird. Ansonsten wird die Altersrente ausgerechnet nach dem Eingezahlten und wenn das niedriger ist als die Erwerbsunfähigkeit dann gibts diese als Altersrente ...
also so wie es dir auch gesagt wurde.

Ja das mit dem Arbeiten. :D
Ich kann auch nicht lange sitzen, allerhöchstens 1h.
Laufen 30 Meter und das sehr langsam und an Krücken ansonsten Rolli aber da eben nicht lange.
Stehen ist auch nicht lange möglich habe noch nicht gestoppt wie lang aber das Bein was noch stehen kann macht dann schnell schlapp.
Liegen geht aber wer stellt jemandem im liegen ein, meine alte Firma wollte mich ja so behalten aber die liebe BG wollte nicht Wiedereingliedern, ich war und bin dennen zu jung. :cool:

viele Grüße
 
Hallo Moinsilke,

Nein, ich kann Dir auch nicht sagen, mit welcher Rente Du rechnen kannst. Beschäftige mich noch nicht damit. Aber ich weiß, das es in jeder Stadt und Kreis sogenannte Versicherungsälteste gibt.
Versicherungsälteste werden bei den Rentenversicherungsträgern der Arbeiter und Angestellten von der Vertreterversammlung, bei der Bundesknappschaft durch Urwahl gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Versicherungsälteste sollen eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers mit den Versicherten und Leistungsberechtigten herstellen.
Ich habe bisher nur positive Sachen gehört.
Vielleicht findest Du in Deiner näheren Umgebung da Hilfe.

Es wäre auch schön, wenn Du hinterher berichten könntest.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Silke (Moin),

ich bekomme auch seit Januar 1995 eine Erwerbsminderungsrente.
Nun bekommt man von der DRV einen sogenannten Versicherungsverlauf!
Ihn bekommt man auch auf Nachfrage!
Bei mir steht da bis zum Jahr 20.. (Zurechnungszeit) 0.07.. Punkte (Monat)
dies wären rund 20 Punkte.bis zur Altersrente für die Zeit nach dem Unfall!
Nach den Punkten wird dann die Rente berechnet. Der Wert siehe oben ist wahrscheinlich ein Durchschnittswert des bisherigen Monatsverdienstes.

Es wird wahrscheinlich schwierig wenn man gerade ein Azubi war.
Eine Spitzenrente wird man aber auch so nicht bekommen - d.h. wenn man die Inflation einrechnet wird sie eher bescheiden wie bei der Masse der Menschen!
Bei mir heisst das die 20 Punkte nach dem Unfall + die Punkte davor ergibt XXX.xx Euro Rente.
Eine ganz genaue Auskunft kann man Dir z.B. bei einen Rentenberater der Gewerkschaften oder auch der VDK? geben.

Was den Job angeht ist die Frage wie hoch die Chance ist einen zu bekommen auf den normalen Arbeitsmarkt sprich wenn man nicht gerade "WEM" kennt ziemlich klein, ich habe gerade meine 535 Bewerbung. abgeschickt und habe weniger Prozente.
Dabei bekommt man auch von Staatl. Arbeitgebern zu 99.9 Prozent Absagen,wenn man behindert ist!

Dabei solllte man DRINGEND die HINZUVERDIENSTGRENZEN beachten.
Es kann passieren das die DRV auch bei kleinen (minimalen) Überschreitungen die GANZE ERWERBSMINDERUNGSRENTE zurückverlangt die seitdem ausgezahlt wurde
!

Mancher Rentner lebt dann von dem Glück, dass die Verwandtschaft einmal etwas zusteckt. Da wird eiskalt kassiert.
Die Hinzuverdienstgrenzen stehen extra so wie manches Kleingedruckte auf der allerletzten Seite!

mfg Joachim

PS. Ich habe dies so ausführlich geschrieben da schon eine Menge Frauen .. einen kleinen Nebenverdienst teuer bezahlt haben!
 
Hallo Joachim,

warum nur Frauen?

Aber ich gebe dir da recht, auf dei Zuverdienstgrenzen ist unbedingt zu achten auch in Bezug auf die Steuer, die sind ordnungsgemäß anzugeben sonst kanns Ärger geben. Allerdings gibt es die Möglichkeit 2x im Jahr mehr als die 350 sind es gleube ich gerade zuzuverdienen.

Wenn allerdings gesagt wird ich möchte arbeiten aber nur soundso, dann gibt es die Möglichkeit die Rente zu mindern und Erwerbstätig zu sein.

Der Gesetzgeber nennt das so ähnlich wie: man darf selber auf seine Gesundheit achtet und über sie drübergehen. Dies ist aber auf jeden Fall dann der DRV mitzuteilen und dann gibts noch 50 oder 75 % der Rente. Kann sich in manchem Fall lohnen falls die Möglichkeit zu arbeiten durch die Behinderung gegeben ist.

Wenn ich das aber richtig gelesen habe, sieht es damit bei dir, Silke, ebenso schlecht aus wie bei mir.

Ansonsten kannst du wirklich zum Versichertenältesten oder -ter gehen, die hat mir damals auch ausgerechnet womit ca. zu rechnen ist. Genau können sie es dir aber nicht sagen. Dann kommt noch dazu ob du nach Unfall noch gearbeitet hast oder nicht usw. genau bekommst du es erst per Bescheid.

viele Grüße
 
Hallo bln_ib,

ich habe Frauen.. geschrieben möchte also alle Anderen nicht ausschließen!
Es trifft aber wenn man den Medien glauben will zumeist Frauen da sie sehr schnell die Hinzuverdienstgrenze überschreiten zumindest die Normalverdiener!

Bei mir steht in voller Höhe das 20,7 fache /in Höhe der Hälfte das 25,8 fache - dahinter stehen dann die Beträge (Brutto).
Dabei gibt es Unterschiede alte / neue Bundesländer.
Die Hinzuverdienstgrenze kann man wie Du schon schriebst zweimal im Jahr überschreiten.. . Ganz genaue Auskunft kann aber hier nur ein Fachmann/frau geben!
Wenn man aber eine Arbeit bekommt ist eine Auskunft bei einem Fachmann/frau kein Problem (da kann man sich diese auch leisten..).

mfg Joachim
 
@ alle,
unter http://www.rententips.de/rententips/index.php,
http://www.ihre-vorsorge.de/Nachrichten.html
findet Ihr jede Menge Rententipps.
Ein Entgeldunkt entspricht dem Rentenbeitrag, den ein Versicherter zahlt,
wenn er den Durchschnitt aller Arbeitnehmer verdient. Der Wert des Entgeldpunktes bzw. der Durchschnittsverdienst werden jährlich neu festgesetzt.
Auch die örtlichen Versicherungsämter beraten, meiner Meinung nach sehr kompetent und ausführlich.
 
Erwerbsunfähigkeitsrente-Altersrente

Danke für Eure Antworten. Wollte mich hier bei einem Versicherungsältesten beraten lassen, aber habe nicht mal einen Termin bekommen. Ich habe den guten Mann wohl in seiner Frühstückspause gestört. Erst kam "Was Wollen Sie?" dann " Kommen Sie wieder, wenn Sie in Altersrente gehen". Dabei wollte ich von dem doch nur wissen, wie hoch meine Altersrente sein wird. Und einen Versicherungsverlauf bekomme ich auch nicht. Ich hätte ja schon einen zu Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente 1995 bekommen. Na ja, ich bleib dran.
 
hallo moinsilke,

es gibt auch berater der drv die nichts mit den versicherungsältesten zu tun haben und außerdem kannst du dir deine unterlagen komplett zustellen lassen und sie dann bei einem zugelassenen rentenprüfer der versicherungen und gerichte prüfen lassen.

wenn dabei rauskommt das etwas nicht stimmt anwalt einschalten, war auf jeden fall bei mir so habe jetzt einen vergleich mit der drv geschlossen zu meiner eu-rente. warte aber noch immer auf die endgültigen gerichtsunterlagen :p und das ganze hat 3 jahre gedauert ... also langer atem wie überall.

wenns dir allerdings nur um den versicherungsablauf schriftlich geht, da rufe ich jährlich an direkt bei der zuständigen stelle - geht ja nach namen und geburtstag in welcher stadt man da landet - die schickens mir dann immer zu.

das läuft wirklich auch wenn einige sagen das gibts nicht, bei mir klappts bisher immer mit freundlichkeit bei der sachbearbeiterin :D.

viele grüße
 
:p Danke für Eure Antworten. Ich habe heute ein Schreiben der BG bekommen.

Sie schreibt: ....teilen wir Ihnen mit, dass die Verletztenrente, soweit in den Unfallfolgen keine wesentliche Änderung eintritt, bis zum Tode (Ende des Monats, in dem der Verletzte gestorben ist) gezahlt wird.

Der Eintritt in die Altersrente führt zu keiner Änderung der Unfallrente. Unsere Unfallrente wird in gleicher Höhe weitergezahlt. Es kann jedoch sein, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Unfallrente bzw. einen Teil davon auf ihre Leistung (Altersrente) anrechnet. ....
 
hallo moinsilke,

mich würde einmal interessieren wie hoch dann diese Abzüge sind!
Etwa ähnlich wie bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente? (70 Prozentklausel?)
Ich war einmal bei einem Rentenberater er meinte OK sie haben .. Entgeldpunkte ein Entgeldpunkt wird mit xx mal genommen,
dass ergibt eine Altersrente von ca.1200 Euro. (Wert in 10J durch Inflation ?)
Die Krankenversicherungbeitrag udgl. wird dann hoffentlich nicht so groß sein ... "So das noch Ein- /Zweihundert Euro über bleiben".
 
Erwerbsunfähigkeitsrente-Altersrente

Hallo Joachim, nach Auskunft der Rentenanstalt bekommt das Kind nur einen anderen Namen. Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente soll dann später die Altersrente sein. :) Davon gehen natürlich noch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung ab. Und wenn man steuerpflichtig ist, dann langt der Staat auch nochmal zu. :rolleyes:
Den Text von der Berufsgenossenschaft habe ich so abgeschrieben. Da soll sich ja auch nichts in der Höhe ändern.
Wenn man denen das alles so glauben darf, ändert sich in dem Einkommen nichts.
 
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