Hallo Udo,
leider schreibst du nicht, ob bei dir denn gesundheitliche Einschränkungen zurück gebleiben sind, die eine Arbeitszeitverkürzung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtfertigen würden.
Man kann natürlich nur weil man keinen Job bekommt nicht die Erwerbsminderungsrente erhalten.
Anders sieht es aus, wenn du solch große Gesundheitlichen Einschränkungen hast, das du nicht mehr vollschichtig arbeiten kannst.
Dann käme evtl. die Teilerwerbsminderungsrente bei 3-6 Stunden oder die volle Erwerbsminderungsrente bei unter 3 Stunden Restleistungsvermögen in Betracht.
Das ganze hat auch alles nichts mit einer verbleibenden MDE vom Unfall zu tun, sondern bei der DRV zählen alle Gebrechen die man hat, es kommt einzig und allein auf das Restleistungsvermögen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt an und sonst auf gar nichts.
Allerdings kann dir auf Grund Arbeitsmarktverschlossenheit, bei Ansprch auf Teilerwerbsminderungsrente auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
Wie schon geschrieben ich bin auch kein Mediziner, aber du weißt ja selber am besten, wie dein gesundheitszustand einzuschätzen ist.
Wenn dann würde ich es auf jeden Fall mal versuchen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Ich hoffe dir damit einigermaßen geholfen zu haben, wenn noch Fragen sind, dann frag ruhig.
Gruß von stinababy