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Erwerbsminderungsrente

Hallo,

ich möchte mich an das Thema einschließen....meine Frage:
Kann mir jemand konkret beantworten bezüglich EMR wie sich die formulierung zur Feststellung der EMR erklären lässt.
z.B. mich hat der Arzt nur bis zu 3 Std.Arbeitsfähig erklärt ....mit welcher EMR kann ich rechnen voll oder teilweise.
Ich lese hier wer noch mindestens 3 bis 6 Std. arbeiten kann erhält teilweise EMR oder wer unter 3 Std.noch arbeiten kann bekommt der dann volle EMR.
Was gilt prinzipiel für jemanden der nur noch bis 3 Std. arbeiten kann (nicht mehr nicht weniger) .....volle Rente oder halbe Rente?

Danke!
 
Hallo Harris,

bis zu 3 Stunden heißt für mich also unter 3 Stunden und nicht zwischen 3 und 6 Stunden.
das würde dann heißen das du Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hättest.

Gruß von stinababy
 
Hallo Udo,

leider schreibst du nicht, ob bei dir denn gesundheitliche Einschränkungen zurück gebleiben sind, die eine Arbeitszeitverkürzung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtfertigen würden.
Man kann natürlich nur weil man keinen Job bekommt nicht die Erwerbsminderungsrente erhalten.
Anders sieht es aus, wenn du solch große Gesundheitlichen Einschränkungen hast, das du nicht mehr vollschichtig arbeiten kannst.
Dann käme evtl. die Teilerwerbsminderungsrente bei 3-6 Stunden oder die volle Erwerbsminderungsrente bei unter 3 Stunden Restleistungsvermögen in Betracht.
Das ganze hat auch alles nichts mit einer verbleibenden MDE vom Unfall zu tun, sondern bei der DRV zählen alle Gebrechen die man hat, es kommt einzig und allein auf das Restleistungsvermögen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt an und sonst auf gar nichts.
Allerdings kann dir auf Grund Arbeitsmarktverschlossenheit, bei Ansprch auf Teilerwerbsminderungsrente auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
Wie schon geschrieben ich bin auch kein Mediziner, aber du weißt ja selber am besten, wie dein gesundheitszustand einzuschätzen ist.
Wenn dann würde ich es auf jeden Fall mal versuchen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Ich hoffe dir damit einigermaßen geholfen zu haben, wenn noch Fragen sind, dann frag ruhig.
Gruß von stinababy
 
HAllo Harris!

Zitat: ...nur bis zu 3 Std...

...heißt grundsätzlich UNTER, wie stinababy schon schreibt!
Grüße Dich 'mal eben, Stina!

Und UNTER (oder bis 3 Std. Arbeitsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit) bewirkt immer eine volle Erwebsminderungsrente!

(Es sei denn, es gibt neue Nickeligkeiten, die wir hier im Forum noch nicht kennen!)

Grüße von
Ingeborg!
 
Danke für eure Antworten....also ich kann mit voller Rente rechnen:).Ich habe auch gesehen wie der Psychiater auf seinem Zettel nur bis 3 Std.möglich schreibt und was wichtig ist PTBS und Depressionen sind vom Arbeitsunfall .Nun will die BG gleiche Gutachten aber nur bei einem anderen Gutachter weil dieser nicht nach BG-lichen Richtlinien das Gutachten machen kann und dieses Guatachten können Sie nicht übernehmen:confused:.Na Klar für mich wäre s besser gewesen aber so kann bei einem anderem Gutachten ein anderes Ergebnis kommen wo ich dann Wiederspruch einlegen musste.Zur der Thema habe ich mich in einem anderen Beitrag gäussert.Weiss Jemand welches Gutachten schlüssiger ist die von der DRV oder von einer BG ?Ich muss eine Weiterbildung machen die mir seitens der BG genehmigt war aber nach dem wie meiner Gesundheitszustand ist wird das wohl nicht möglich werden.Anderer Seits die gegnerische Versicherung muss alles an BG zurückzahlen und mein Lohn muss ja auch ausgeglichen werden egal ob ich jetzt 3 Std. tätig bin oder 5 Std. soll ich am besten eine Arbeit auf 400 E Basis suchen und die Weiterbildung abbrechen.Wie sieht Ihr das so was würdet Ihr machen?
 
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