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Erstellung ärztlicher Befund-, Entlassungsbericht = Pflicht?

Hallo Rudinchen,

vielen Dank auch an Dich.
An die Landesärztekammer hatte ich diesbezüglich eine Mail-Anfrage gesandt, die leider bis heute nicht beantwortet wurde. Aber grundsätzlich halte ich das für einen guten Weg.

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Hallo Micha1213,

DAS ist genau das, wonach ich gesucht habe. Perfekt. DANKE (!). :)
Die Seiten sind wirklich sehr aufschlussreich, gerade was die Abrechenbarkeit von Leistungen im stationären und ambulanten Bereich angeht und ich denke, von uns Patienten werden diese viel zu wenig hinterfragt bzw. im Einzelfall kontrolliert.
Nach den Ausführungen auf oben genannten Seiten, ist eine Leistungserbringung nur dann vollständig, wenn ein Befundbericht erstellt wurde und auch nur dann, wenn die Leistungen vollständig erbracht wurden, dürften diese von der Klinik bzw. dem Facharzt auch abgerechnet werden. Aber wer bitteschön kontrolliert, ob auch wirklich alle Leistungen vollständig erbracht wurden? :confused:


Besten Dank nochmals an Euch alle für die Hilfe.
Auch wenn es unschön daher kommt und man es als Patient nur ungern macht, aber ggf. muss man wohl mit genau dieser Richtlinie aus dem EBM an die entsprechenden Ärzte bzw. Krankenhäuser heran treten und sie um die Vervollständigung der Leistungserbringung ersuchen.

Viele Grüße
sachsblau,....wieder einiges gelernt... ;)
 
Hallo sachsblau,

auch wenn ich glaube das du das bereits kennst, kuck dir das mal an:

"Mit Verkündung des Patientenrechtegesetzes am 26.02.2013 hat die ärztliche Dokumentationspflicht Einzug in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gefunden und zwar in § 630 f BGB. Ärzte sind nunmehr verpflichtet, für die Behandlung Wesentliches zu dokumentieren.§ 630 g BGB räumt dem Patienten das Recht ein, Einsicht in die Behandlungsaufzeichnungen zu nehmen."

Hier nachzulesen:https://www.das.de/de/rechtsportal/patientenrecht/arztpflichten/dokumentationspflicht.aspx

Ist es vielleicht das was Du suchst?

VG
Gitti

Zusatz:
Sorry,

den Beitrag von Micha1213 hab ich total übersehen.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gitti,

DANKE Dir ebenfalls (!).
Es ging in meinem Fall nicht um die Einsicht in allgemeine Behandlungsunterlagen, sondern vielmehr um das Ausstellen von ärztlichen Berichten im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt (Entlassungsbrief) bzw. einer ambulanten Behandlung.
Aber ich weiß, dass viele Betroffene mitunter auch Probleme mit dem Einsichtsrecht in ihre Krankenhausunterlagen haben, von daher passt Dein Link für nachfolgend Suchende auch hierher.

Danke nochmals und viele Grüße
sachsblau
 
Hallo sachsblau,

aus dieser Dokumentationspflicht geht hervor das Ärzte verpflichtet sind die Diagnosen, Befunde, Medikationen, Untersuchungsergebnisse usw. zu dokumentieren.

§ 630f
Dokumentation der Behandlung
(1)
Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen
Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berich-
tigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ur-
sprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch
geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2)
Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die der-
zeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und
ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die
Patientenakte aufzunehmen.

(3)
Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Be-
handlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen

Für meine Begriffe beinhaltet das genau was du brauchst als Argumentation, da du auch das Recht zu Einsicht in deine Patientenakte hast, hättest du genau die Unterlagen die dir im Moment noch verweigert werden.

Ansonsten ist mir nicht klar was du eigentlich suchst.

VG
Gitti
 
Hallo Sachblau

entweder über den Weg den der AOK Ratgeber bereit hält bzw. die Berichtspflicht
oder eben doch über die Patientenakte, denn

Es geht vorliegend zum Einen um den Arztbrief, der bei Beendigung der stationären Behandlung normalerweise erstellt wird.

auch Entlassbriefe aus stationären Aufenthalten, sowie Berichte an weiterbehandelnde Ärzte/Kliniken etc. sind in der Patientenakte abzuspeichern...und i.d.R. dort auch abgespeichert...

Gruß Lara1964
 
Hallo ironman13/08 und Lara1964,

vielen Dank auch Euch.
Das Problem ist, wie bereits geschildert, dass es keinen Entlassungsbrief gibt, weil er gar nicht erstellt wurde. Gleiches gilt für den ärztlichen Befundbericht anlässlich einer ambulanten Vorstellung. Demnach findet sich beispielsweise auch nichts in der Patientenakte der Klinik....

Aber in der Sache hat mir Micha1213 in seinem Beitrag zwei sehr gute und treffende Hinweise gegeben. Dort werde ich jetzt ansetzen.


Allen viel Erfolg bei den eigenen Baustellen und danke.
VG sachsblau
 
Hallo Sachsblau,

gern geschehen :)

hatte nur kurz gegooglet ..... und siehe da .... :D

:) freut mich, das ich Dir weiterhelfen konnte. :)

VG Micha1213
 
Hallo Micha1213,

ich hatte natürlich auch die Suchmaschine bemüht, aber ohne den erhofften Erfolg - deswegen auch die Frage hier im Forum.
...viele Köpfe können eben mehr leisten und viele Augen mehr sehen... ;)
Nochmal DANKE.


VG sachsblau
 
Hallo Sachsblau,
ich würde mich gerne danach erkundigen, wie es Dir mit dem Entlassungsbericht ergangen ist.
 
Hallo Felix 888

Hallo zuerst mal hier ein herzliches grüss gott, -
aber ein kleiner hinweis, über den membernamen, siehts Du die aktvitäten des Mitglieds
und sachsblau, --2017- letzte mal gesehen.,
aber vieleicht meldet sich jemand anderes hier, viel glück beim recherieren

schönen sonntag
gruss gerd auis bayern
 
Vielen Dank. Ich habe nämlich das gleiche Problem mit dem Nichtzusenden des Entlassungsberichts. Leider kann ich als Newbie offensichtlich erstmal niemanden direkt anschreiben.
 
Hallo Felix,

wie lange bist Du aus der Klinik entlassen?

War es ein privater Unfall oder ein Arbeits- oder Wegeunfall bei Dir?

Viele Grüße

Kasandra
 
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