Hallo Rudinchen,
vielen Dank auch an Dich.
An die Landesärztekammer hatte ich diesbezüglich eine Mail-Anfrage gesandt, die leider bis heute nicht beantwortet wurde. Aber grundsätzlich halte ich das für einen guten Weg.
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Hallo Micha1213,
DAS ist genau das, wonach ich gesucht habe. Perfekt. DANKE (!).
Die Seiten sind wirklich sehr aufschlussreich, gerade was die Abrechenbarkeit von Leistungen im stationären und ambulanten Bereich angeht und ich denke, von uns Patienten werden diese viel zu wenig hinterfragt bzw. im Einzelfall kontrolliert.
Nach den Ausführungen auf oben genannten Seiten, ist eine Leistungserbringung nur dann vollständig, wenn ein Befundbericht erstellt wurde und auch nur dann, wenn die Leistungen vollständig erbracht wurden, dürften diese von der Klinik bzw. dem Facharzt auch abgerechnet werden. Aber wer bitteschön kontrolliert, ob auch wirklich alle Leistungen vollständig erbracht wurden?
Besten Dank nochmals an Euch alle für die Hilfe.
Auch wenn es unschön daher kommt und man es als Patient nur ungern macht, aber ggf. muss man wohl mit genau dieser Richtlinie aus dem EBM an die entsprechenden Ärzte bzw. Krankenhäuser heran treten und sie um die Vervollständigung der Leistungserbringung ersuchen.
Viele Grüße
sachsblau,....wieder einiges gelernt...
vielen Dank auch an Dich.
An die Landesärztekammer hatte ich diesbezüglich eine Mail-Anfrage gesandt, die leider bis heute nicht beantwortet wurde. Aber grundsätzlich halte ich das für einen guten Weg.
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Hallo Micha1213,
DAS ist genau das, wonach ich gesucht habe. Perfekt. DANKE (!).
Die Seiten sind wirklich sehr aufschlussreich, gerade was die Abrechenbarkeit von Leistungen im stationären und ambulanten Bereich angeht und ich denke, von uns Patienten werden diese viel zu wenig hinterfragt bzw. im Einzelfall kontrolliert.
Nach den Ausführungen auf oben genannten Seiten, ist eine Leistungserbringung nur dann vollständig, wenn ein Befundbericht erstellt wurde und auch nur dann, wenn die Leistungen vollständig erbracht wurden, dürften diese von der Klinik bzw. dem Facharzt auch abgerechnet werden. Aber wer bitteschön kontrolliert, ob auch wirklich alle Leistungen vollständig erbracht wurden?
Besten Dank nochmals an Euch alle für die Hilfe.
Auch wenn es unschön daher kommt und man es als Patient nur ungern macht, aber ggf. muss man wohl mit genau dieser Richtlinie aus dem EBM an die entsprechenden Ärzte bzw. Krankenhäuser heran treten und sie um die Vervollständigung der Leistungserbringung ersuchen.
Viele Grüße
sachsblau,....wieder einiges gelernt...