Hallo alle miteinander,
ich habe ein Problem, dass ich in letzter Zeit vermehrt beobachte. Dazu brauche ich bitte dringend Eure Hilfe, da ich an der Stelle nicht weiter komme. Ich hoffe, dass Ihr mir dazu etwas schreiben bzw. raten könnt.
Folgende Sachlagen:
1. Ich befand mich für 14 Tage stationär in einer Klinik zur Diagnostik und zur Einholung einer Zweitmeinung bzgl. der Behandlung von Unfallverletzungen.
Der Aufenthalt ist jetzt mehrere Monate her und bis heute liegt mir von dort kein Entlassungs- bzw. ärztlicher Befund- oder Behandlungsericht vor. Auf meine mehrfachen Anschreiben in dieser Sache hat das Krankenhaus bislang nicht reagiert.
2. Zur Einholung einer Zweitmeinung habe ich mich (mit Überweisungsschein) ambulant in einer Klinik vorgestellt. Die Übersendung des zugesicherten ärztlichen Berichts ist bis heute nicht erfolgt.
Es geht bei mir nicht darum, ob statt des einen Hustensafts vielleicht besser ein anderer verordnet werden sollte, um das Erkältungssymptom erfolgreich zu behandeln.
Seit über einem Jahr versuche ich, mit der weiteren Diagnostik meiner Unfallfolgen irgendwie vorwärts zu kommen und mir eine qualifizierte Zweitmeinung bzgl. weitreichender operativer Eingriffe einzuholen. Es ist schwer genug Ärzte zu finden, die dafür qualifiziert scheinen. Und man nimmt eventuelle weite und beschwerliche Wege nicht auf sich, um am Ende ohne irgend einen schriftlichen ärztlichen Bericht an genau der gleichen Stelle zu stehen wie zuvor...
Nun meine Fragen:
- Gibt es eine für Kliniken bzw. Ärzte verbindliche Regelung, Pflicht bzw. Vorschrift zur Erstellung von Entlassungsberichten (bei stationärem Aufenthalt) bzw. fachärztlichen Befundberichten (für ambulante Vorstellungen)?
- Gibt es Fristen für die Erstellung und Übersendung dieser Berichte?
- Was kann ich als Patient tun, wenn Kliniken oder Ärzte trotz schriftlicher Anfragen darauf nicht reagieren? Ich möchte in der Sache keinen Anwalt bemühen müssen...
Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir (möglichst mit gesetzlichen Regelungen) helfen könntet. VIELEN DANK schon jetzt dafür.
Allen einen guten Wochenstart + viele Grüße,
sachsblau
ich habe ein Problem, dass ich in letzter Zeit vermehrt beobachte. Dazu brauche ich bitte dringend Eure Hilfe, da ich an der Stelle nicht weiter komme. Ich hoffe, dass Ihr mir dazu etwas schreiben bzw. raten könnt.
Folgende Sachlagen:
1. Ich befand mich für 14 Tage stationär in einer Klinik zur Diagnostik und zur Einholung einer Zweitmeinung bzgl. der Behandlung von Unfallverletzungen.
Der Aufenthalt ist jetzt mehrere Monate her und bis heute liegt mir von dort kein Entlassungs- bzw. ärztlicher Befund- oder Behandlungsericht vor. Auf meine mehrfachen Anschreiben in dieser Sache hat das Krankenhaus bislang nicht reagiert.
2. Zur Einholung einer Zweitmeinung habe ich mich (mit Überweisungsschein) ambulant in einer Klinik vorgestellt. Die Übersendung des zugesicherten ärztlichen Berichts ist bis heute nicht erfolgt.
Es geht bei mir nicht darum, ob statt des einen Hustensafts vielleicht besser ein anderer verordnet werden sollte, um das Erkältungssymptom erfolgreich zu behandeln.
Seit über einem Jahr versuche ich, mit der weiteren Diagnostik meiner Unfallfolgen irgendwie vorwärts zu kommen und mir eine qualifizierte Zweitmeinung bzgl. weitreichender operativer Eingriffe einzuholen. Es ist schwer genug Ärzte zu finden, die dafür qualifiziert scheinen. Und man nimmt eventuelle weite und beschwerliche Wege nicht auf sich, um am Ende ohne irgend einen schriftlichen ärztlichen Bericht an genau der gleichen Stelle zu stehen wie zuvor...
Nun meine Fragen:
- Gibt es eine für Kliniken bzw. Ärzte verbindliche Regelung, Pflicht bzw. Vorschrift zur Erstellung von Entlassungsberichten (bei stationärem Aufenthalt) bzw. fachärztlichen Befundberichten (für ambulante Vorstellungen)?
- Gibt es Fristen für die Erstellung und Übersendung dieser Berichte?
- Was kann ich als Patient tun, wenn Kliniken oder Ärzte trotz schriftlicher Anfragen darauf nicht reagieren? Ich möchte in der Sache keinen Anwalt bemühen müssen...
Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir (möglichst mit gesetzlichen Regelungen) helfen könntet. VIELEN DANK schon jetzt dafür.
Allen einen guten Wochenstart + viele Grüße,
sachsblau