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Erstellung ärztlicher Befund-, Entlassungsbericht = Pflicht?

sachsblau

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Nov. 2009
Beiträge
1,406
Hallo alle miteinander,

ich habe ein Problem, dass ich in letzter Zeit vermehrt beobachte. Dazu brauche ich bitte dringend Eure Hilfe, da ich an der Stelle nicht weiter komme. Ich hoffe, dass Ihr mir dazu etwas schreiben bzw. raten könnt.

Folgende Sachlagen:
1. Ich befand mich für 14 Tage stationär in einer Klinik zur Diagnostik und zur Einholung einer Zweitmeinung bzgl. der Behandlung von Unfallverletzungen.
Der Aufenthalt ist jetzt mehrere Monate her und bis heute liegt mir von dort kein Entlassungs- bzw. ärztlicher Befund- oder Behandlungsericht vor. Auf meine mehrfachen Anschreiben in dieser Sache hat das Krankenhaus bislang nicht reagiert.

2. Zur Einholung einer Zweitmeinung habe ich mich (mit Überweisungsschein) ambulant in einer Klinik vorgestellt. Die Übersendung des zugesicherten ärztlichen Berichts ist bis heute nicht erfolgt.


Es geht bei mir nicht darum, ob statt des einen Hustensafts vielleicht besser ein anderer verordnet werden sollte, um das Erkältungssymptom erfolgreich zu behandeln.
Seit über einem Jahr versuche ich, mit der weiteren Diagnostik meiner Unfallfolgen irgendwie vorwärts zu kommen und mir eine qualifizierte Zweitmeinung bzgl. weitreichender operativer Eingriffe einzuholen. Es ist schwer genug Ärzte zu finden, die dafür qualifiziert scheinen. Und man nimmt eventuelle weite und beschwerliche Wege nicht auf sich, um am Ende ohne irgend einen schriftlichen ärztlichen Bericht an genau der gleichen Stelle zu stehen wie zuvor...

Nun meine Fragen:
- Gibt es eine für Kliniken bzw. Ärzte verbindliche Regelung, Pflicht bzw. Vorschrift zur Erstellung von Entlassungsberichten (bei stationärem Aufenthalt) bzw. fachärztlichen Befundberichten (für ambulante Vorstellungen)?

- Gibt es Fristen für die Erstellung und Übersendung dieser Berichte?

- Was kann ich als Patient tun, wenn Kliniken oder Ärzte trotz schriftlicher Anfragen darauf nicht reagieren? Ich möchte in der Sache keinen Anwalt bemühen müssen...


Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir (möglichst mit gesetzlichen Regelungen) helfen könntet. VIELEN DANK schon jetzt dafür.

Allen einen guten Wochenstart + viele Grüße,
sachsblau
 
Hallo Rajo,

vielen Dank für den Link, den ich allerdings bereits durchsucht hatte. Richtig ergiebig für mein Problem war das nicht. Man findet dort sehr viel allgemeine Informationen zum Einsichtsrecht in Patientenunterlagen und die neuen Regelungen beim Verdacht auf Behandlungsfehler, aber nichts handfestes zu meiner Angelegenheit...

Vielleicht hat noch jemand eine Idee?

Danke Euch (!) und viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Sachsblau,

jeder Arzt, jede Praxis und selbstverständlich auch jede Klinik muß dem Kostenträger gegenüber für die Untersuchung oder den stationären Aufenthalt und die Behandlung schriftlich belegen.
Also müßte doch, ich denke das lief bei dir über die KK, deine Krankenkasse oder eben der betreffende Kostenträger die Befunde vorliegen haben.
Wie sieht es damit aus? Hast du da auch schon nachgefragt? Oder blocken die auch?

VG
Gitti
 
Hallo miteinander,

besten Dank für Eure Unterstützung und Euren Einsatz. :)

Mein Problem ist aber etwas anders gelagert - vielleicht habe ich mich da etwas "verquer" ausgedrückt.
Es geht in meinem Fall nicht um mein Einsichtsrecht in Patientenunterlagen die während eines stationären Aufenthalts angelegt und in der Klinik geführt werden. Das ist alles gesetzlich geregelt und macht selten Schwierigkeiten.

Es geht vorliegend zum Einen um den Arztbrief, der bei Beendigung der stationären Behandlung normalerweise erstellt wird. Zumeist bekommt man ihn am Tag der Entlassung mit oder aber zumindest einen Kurzbrief. Die "Langversion" kommt dann ggf. etwas später nach.
Und zum Anderen geht es um eine ambulante Vorstellung bei einem Facharzt, per Überweisung vom Hausarzt. Auch hier wurde zum Termin zugesichert, dass ein Arztbrief erstellt und nachträglich zugeschickt wird. Nur ist bis dato nichts passiert.

Deshalb meine Frage, ob es irgendwo eine Vorgabe für Fachärzte gibt, wonach sie vielleicht verpflichtet sind, nach stationärer oder ambulanter Behandlung einen solchen Arztbrief zu verfassen, damit man als Patient etwas in den Händen hat - für den überweisenden Arzt zur Info und vor allem auch für weiter behandelnde Ärzte.

Bisher konnte ich im Netz lediglich Empfehlungen dazu finden, aber nichts bzgl. einem wirklichen Anspruch darauf.
Bei der KK habe ich diesbezüglich noch nicht nachgefragt, wobei mir die blanken Diagnosen, über die die Klinik bzw. der Arzt abgerechnet haben, nicht wirklich weiterhelfen.


Ich hoffe, dass mein Anliegen jetzt vielleicht etwas verständlicher ist. Sollte jemandem dazu etwas an Information in die Hände fallen, wäre das super.
DANKE Euch für Eure Mithilfe und Eure Überlegungen.

Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo sachsblau,

durch (m)einen Orthopäden habe ich gelernt, dass manche Ärzte erst am Quartalsende Arztbriefe erstellen.

Ich würde den Arzt meines Vertrauens fragen, ob es das Schreiben eines Bericht ein Muss ist und es Fristen gibt.
Vielleciht können einige User (zusätzlich zu dir) ihren Arzt danach fragen und wir finden es auf diesem Wege heraus.

Allerdings ist fraglich, ob man mit "Druck" wirklich das Gewünschte errreicht:
Mein Hausarzt hatte um einen Bericht gebeten, der nach Quartalsende auch kam, aber leider aus bestehfalls 3 Zeilen bestand und wenig weiterhalf. Diese Erfahrung war für meinen HA nicht neu.

Du hast vermutlich schon bei den beiden betreffenden Stellen nachgehakt und die Dringlichkeit betont, oder? Sonst würde ich auch das versuchen.

Es wäre schön, wenn auch ich dir einmal helfen könnte.

Alles Gute und viel Erfolg!
Liebe Grüße
 
Hallo sachsblau,

mein Orthopäde hat auch mehrere Wochen Wartezeit auf Arztbriefe. Zudem schickt er sie ausschließlich an den Hausarzt, wenn ich eine Kopie brauche, dann muss ich sie beim Hausarzt holen und dort mittlerweile 50 Cent pro A4 Seite Kopiergeld zahlen.
Egal solange ich bekomme was ich brauche. Ich habe immer wieder telefonisch angefragt, wann der Bericht denn fertig ist und als ich erwähnte, dass mein Anwalt den Bericht benötigt, ging's dann doch etwas schneller...

Also frag doch mal beim Hausarzt, ob nicht schon was da ist und wenn nicht, ruf am besten wöchentlich da an.

Gruß S42
 
Hallo HWS-Schaden und S42,


auch Euch VIELEN DANK (!) für Eure Hilfe sowie den Erfahrungsaustausch. :)

Ich habe bzgl. der Berichte nichts unversucht gelassen. Trotzdem, dass mir ausdrücklich gesagt wurde, dass diese nach Fertigstellung direkt an meine Adresse gehen würden, habe ich natürlich mehrfach auch bei meinem Hausarzt nachgefragt, ob vielleicht bei ihm etwas angekommen ist......aber auch da, Fehlanzeige.
Ich bin in solchen Dingen auch nicht ungeduldig, denn mir ist bewusst, wie überlastet Ärzte oft sind, nicht zuletzt wegen der ganzen Bürokratie in diesem System. Aber ich rede hier nicht von einer Wartezeit von Wochen, sondern von Monaten...

Ich beobachte seit längerem, dass Berichte entweder gar nicht geschrieben werden oder deren Inhalt von dem im Gespräch Gesagten mitunter erheblich abweichen (so wie auch von anderen Mitgliedern hier im Forum bereits berichtet wurde).
Leider drängt sich einem da irgendwo die Vermutung auf, dass sich Mediziner gerade bei schwierig gelagerten Fällen bzw. Verletzungsfolgen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen.....eventuell zur eigenen Absicherung.....ich weiß es nicht. Zumindest scheint es bei einer derartigen Häufung nicht unwahrscheinlich. Ob ihnen die Auswirkungen ihres Handelns für den Patienten dabei bewusst und klar sind?

Mir geht es auch nicht um die an anderer Stelle laufenden rechtlichen Streitigkeiten, sondern ganz allein darum, im Hinblick auf meine Unfallverletzungen eine qualifizierte ärztliche Diagnostik und Behandlung zu erfahren und um die Vermeidung weiterer Folgeschäden. Aber, und auch das ist meine Beobachtung (und nicht nur meine), sobald für die Ärzte auch nur erahnbar ist, dass Rechtsstreitigkeiten in der Sache anhängig sind, halten sie sich nicht selten sehr bedeckt. Und dabei ist man doch nur auf der Suche nach medizinischer Hilfe, um zumindest in bestmöglichem Umfang wieder fit zu werden....

Also sollte irgendwann jemand auf entsprechende Richtlinien, Handlungsanweisungen oder ähnliches bzgl. der Erstellung eines ärztlichen Berichts nach stationärer oder ambulanter Behandlung stoßen, dann wäre ich für jeden Hinweis dankbar. Ich denke, das könnte auch anderen Betroffenen helfen.


Allen ein schönes Wochenende und DANKE nochmals an Euch (!).
Viele Grüße

sachsblau
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sachsblau,

was Fundiertes fällt mir dazu leider auch nicht ein, außer, dass du mal die zuständige Landesärztekammer kontaktieren und dort mal konkret nachfragen könntest. Dort müsste man dir doch Auskunft geben, wie du vorgehen können solltest, um an die für dich so wichtigen Arztbriefe zu kommen?

Ich hoffe, dass du so weiterkommst.

Viele liebe Grüße,

Rudinchen
 
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