• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Erfahrungen mit BGHM

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Mura
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
  • Schlagworte Schlagworte
    bghm
Hallo Michael,


Bitte beantrage mal die Zusammensetzung und die Entscheidung des Rentenausschusses und forder an, was dem Rentenausschuss vorgelegt und erläutert wurden Entscheidungsfindung.

Sprich somit auch das Protokoll.

Hast Du Akteneinsicht genommen und kennst Deine GA und die beratungsärztliche Stellungnahme insbesondere die Fragen an den Beratungsarzt und dessen Antworten?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Michael,

schick doch mal das Schreiben der BGHW an
a) Sozialminister
b) Arbeitsminister
c) BMAS
d) an die Süddeutsche Zeitung
e) ans Tageslicht.de
 
Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die Antworten. Es sieht so aus, als würde meine Erkrankung als BK anerkannt. Entscheidung hierüber in der nächsten Tagung des Rentenausschusses. Weiß jemand von euch, wann die Rentenausschüsse immer tagen bzw. wann die nächste Tagung bei der BGHM stattfindet?

Viele Grüße und danke
Mura
 
Der Rentenausschuss muss nicht unbedingt LIVE stattfinden, kann auch per Videostream durchgeführt werden.
In der Regel wirst Du auch nicht zum RA eingeladen, gibt zwar Ausnahmen, aber diese sind im % 1 Bereich.

Hoffe für Dich dass die BK anerkannt wird.

Hadt Du Deine Akte schon besorgt, angefordert?
 
Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die Antworten. Es sieht so aus, als würde meine Erkrankung als BK anerkannt. Entscheidung hierüber in der nächsten Tagung des Rentenausschusses. Weiß jemand von euch, wann die Rentenausschüsse immer tagen bzw. wann die nächste Tagung bei der BGHM stattfindet?

Viele Grüße und danke
Mura
Danke für deine Rückmeldung und Glückwunsch das du zu deinem Recht gekommen bist. Mich würde noch interessieren ob du in einer Klage recht zugesprochen bekommen hast oder haben letztendlich die Gutachten gereicht?

Lg
 
Hallo MarkM, es sieht sehr danach aus, als ob die BK anerkannt wird und nein, ich habe nicht geklagt. Die Gutachten haben wohl ausgereicht. Bin Mal gespannt, wann die Entscheidung vorliegt und was dabei rumkommt. Schönen Abend noch an alle.
LG
 
Hallo Mura, woraus schließt Du, dass die BK anerkannt wird? Glückwunsch, wenn es tatsächlich so kommt; sind sehr gespannt auf die Entscheidung, den solchen Eindruck hatten wir auch schon oft...und dann kam es ganz unerwartet doch ganz anders.... Drücken alle Daumen !
VG und schönen Sonntag Abend noch.
 
Hallo Mura, ich drück dir die Daumen, wenn „Rentenausschuss“, dann ist eine Weiche für dich gestellt. Die Sache ist noch nicht durchgestanden. Lass uns wissen, wie entschieden wurde.

LG
 
Hallo zusammen,

erstmal zur Info: Die BG hat die Berufskrankheit anerkannt und zahlt rückwirkend eine Rente.
Und hier kommt schon die nächste Frage:):
Mir wurde die BK rückwirkend zu September 2020 anerkannt aber es wird erst ab dem Dezember 21 nachgezahlt, da ich die ganze Zeit krankgeschrieben war und Krankengeld erhalten habe. Vor September 2020 habe ich ALG I bezogen. Daher erhielt ich Krankengeld in gleicher Höhe wie ALG I und mir steht auch Verletztengeld in gleicher Höhe zu, was aber mit der Krankenkasse verrechnet wird. Hier habe ich also keine Nachzahlung zu erwarten. Während ich krankgeschrieben war, habe ich bei der DRV einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt. Dieser wurde mir rückwirkend zu Oktober 2020 bewilligt. Die DRV musste nun das bis 2021 gezahlte Krankengeld an die Krankenkasse zurückzahlen. Also erhielt ich kein Krankengeld ab Oktober 2020, da ja von der DRV an die Krankenkasse zurück erstattet wurde. Müsste die BG jetzt nicht die Rentenzahlung ab Oktober 2020 nachzahlen und nicht erst ab Dezember 2021?
Vielen Dank für eure Mühe

Mura
 
Hallo Mura,

im Prinzip muss die BG ab September 2020 Dir auch Rente bezahlen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass man zur BG Rente auch Verletztengeld oder andere Ersatzleistungen beziehen kann.
ERM und BG Rente werden gegenseitig verrechnet, wobei hier auch bestimmte Freibeträge sein müssten.
Ausserdem bekommst Du von der BG Zinsen (4,0 %) ab dem 1`ten Tag der Rente.
 
Guten Morgen Mura,

Glückwunsch zum Erfolg :)
Entscheidend für eine Anrechnung ist, ob der Beginn der beiden Renten zusammen fällt und welche Rente zuerst gewährt wurde: Unfallrente und Erwerbsminderungsrente Anrechnung - Hinzuverdienst "Wird die Versichertenrente der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Versicherungsfall gezahlt, der sich nach dem Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente ereignet hat, wird sie nicht angerechnet. Als Zeitpunkt des Versicherungsfalls gilt hierbei bei Berufskrankheiten der letzte Tag, an dem der Versicherte eine versicherte Tätigkeit verrichtet hat. Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist es der Tag, an dem sich der Unfall ereignet hat."
Schau z.B. auch mal hier: Anrechnung Unfallrente auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt! - rentenfuchs.info

Da findest Du auch Berechnungsbeispiele, wie was angerechnet wird.
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Raika,
danke für Deine Antwort. Entscheidend, da es sich um eine Berufskrankheit handelt, ist der letzte Tag der Gefährdung und der war 1985. Da hatte ich noch keine EU- Rentenansprüche oder dergleichen und deshalb wird die DRV- Rente in jeden Fall gekürzt. Berechnungen der DRV habe ich schon erhalten.
Es geht mir darum, dass die BG rückwirkend bis zum letzten Tag der AU in 2021 die Rente berechnet. Nun ist es aber so, dass mir, aufgrund meines Antrags auf volle EU, die DRV rückwirkend bis 2020 die Rente genehmigt hat und das Krankengeld für die Zeit der AU bis 2021 der Krankenkasse erstattet hat. Also habe ich zwar Krankengeld bis 2021 bekommen aber das wurde wiederum von der DRV an die Krankenkasse erstattet. Die Zeit der AU wird damit schon zur Rentenzeit. Somit wäre die Berechnung der BG Rente ja nicht nur rückwirkend bis 2021, Ende der AU, sondern bis 2020 zu berechnen, oder?
 
Back
Top