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Erfahrungen mit BGHM

Mura

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Apr. 2022
Beiträge
14
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen damit
wie groß ist die Chance wohl ist, dass die bghm eine Berufskrankheit anerkennt und eine Rente zahlt? Laut dem ärztlichen Gutachten handelt es sich um eine BK. Im Gutachten werden auch MdE‘s zwischen 40 und 20, für verschiedene Laufzeiten empfohlen. Das Gutachten wurde von der BGHM in Auftrag gegeben. Auch eine Befragung hat einen Zusammenhang festgestellt.

Vielen Dank
Mura
 
Hallo,

wenn jetzt durch Gutachten festgestellt wurde, dass eine rentenberechtigende MdE vorhanden ist, dann wird auch die BG die BK feststellen. Ansonsten bleibt Dir der Widerspruch und der Klageweg. Nimm Akteneinsicht um den Sachstand zu bekommen. Wie lange die Erstellung des Bescheides dauert, dass kann Dir keiner genau sagen. Da gibt es zu viele Faktoren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
danke für Deine Antwort.

Gruß Mura
 
Hallo Mura,
rechne besser mit allem, mit dieser BG sind wir aktuell auch im Clinch. Hier kannst Du Dich auf nichts verlassen;
v.a. trau keinem freundlichen Gespräch am Telefon oder auch im persönlichen Gegenüber !
Da werden dem zuständigen Landesgewerbearzt von der BGHM die beweisenden Befunde aufgrund "interner" Vereinbarungen vorenthalten trotz mehrfacher (!) gegenteiliger Anforderung und der begleitenden deutlichen schriftlichen Aussage, dass das Vorliegen der BK als sehr wahrscheinlich anzusehen ist. Der eindeutige Bericht des Präventionsdienstes wird quasi rückwirkend wieder einkassiert mit der Begründung einer versehentlich falsch angewandten angeblich nicht mehr gültigen Gefährdungstabelle. Diese abstruse Argumentation widerspricht dabei sämtlichen Veröffentlichungen der DGUV und der BauA, sowie der bisher ergangen Rechtssprechung dazu, aber das interessiert die alles nicht. Die zwingen einen zur Klage, indem sie die relevante eindeutige zweifelsfreie Sachverhalte stur ignorieren oder negieren. Wenn man dann bei Gericht noch einen für regelmäßige Vorträge bei der DGUV bekannten Richter am SG erwischst, sieht es zunächst sehr düster aus. Der sieht nämlich erst mal gar keinen weiteren Ermittlungsbedarf und verdeutlich die geplante Ablehnung schon von Beginn an. Dann bleibt nur die Hoffnung auf einen ordentlichen Sachverständigen nach § 109 SGG. Wenn der einem dann aber auch noch völlig unerwartet in den Rücken fällt und das Gutachten nicht einmal den Mindestkriterien einer Zusammenhangsbegutachtung entspricht, kann es zunächst zappenduster scheinen...trotzdem lohnt sich Widerstand !
Also nur Mut !

Aufmunternde Grüße :)
 
Hallo Raika,
na das macht einem ja Mut aber es bleibt eh nichts anderes übrig als zu warten. Von daher rechne ich mal mit nichts. Sollte es soweit sein, ich bin im Rechtsschutz und im VDK. Werde mich dann entweder an einen Anwalt wenden oder den VDK bemühen.
Zunächst sehe ich der Sache aber erstmal gelassen entgegen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich drücke euch die Daumen.

Alles Gute und viele Grüße
Mura
 
...wir sind wegen dem Kostenvorschuss für den besagten GA nach über 30 Jahren aus der RSV geflogen...aber VdK hilft uns auch, aber man muss immer selbst am Ball bleiben und selbst recherchieren, denn die haben so viel, das können die oft gar nicht in dem erforderlichen Ausmaß leisten.
Ebenfalls alles Gute
 
Diese Erfahrungen habe ich mitlerweile auch gemacht, das mit der BGHM nicht gut Kirschen essen ist. Die zweifeln erstaml alles an und rechnen alle Werte runter, sprich PD/TAD, das es passt. Das du die technischen Voraussetzungen nicht erfüllst und legen dem Gutachter dann diese Ergebnisse vor und der kann nicht anders, als dem zuzustimmen. Das eigene in Auftrag gegebene Gutachten wird angezweifelt und es werden dem Gutachter Befundbriefe vorenthalten, obwohl er diese im Gutachten gefordert hatte um das Gutachten höher ausfallen zu lassen, zu meinen Gunsten. Das medizinische Gutachten ist zu meinen Gunsten ausgefallen. Nun hat die BGHM solange dran gedreht, das die BK-2108 aus technischen Gründen abgelehnt wurde. Es wurden die Ermittlungen des PD/TAD solange gerechnet, bis es passt. Es wurden jetzt in der zurückliegenden Zeit, von dato bis zur Erstermittlung des PD/TAD 2022, vier Neuberechnungen durchgeführt, mit den unterschiedlichen Ausreden, das einiges nicht stimmt etc.
Nun bin ich mit 6 Verfahren zur Anerkennung einer BK vorm SG gelandet und in Klage. Bisher hatte ich noch keinen Gerichtstermin, liegt noch alles im SG in Bearbeitung.

Nur einmal einige Sätze dazu, mit der Vorgehensweise der BGHM.

Gruß Karl
 
Hallo,

Nach dem ganzen Beiträge lesen hier im Forum bin ich der Meinung, dass es bei allen BG‘s ziemlich gleich abläuft und alle BG‘s beisammen mindestens genauso schlimm sind wie die private Versicherung.

Es ist schlimm und wir werden es nicht ändern können. Leider wird dort unnötig Geld verbrannt für die Monate langen Prüfungen und Gerichtsverfahren.
Und oft oder sogar meistens?! Kommen sie damit auch durch weil ja die Gutachter und/oder die Richter voreingenommen und/oder gekauft sind.

Dies ist aber nur meine Meinung. Und natürlich stückweise auch eigene Erfahrung (auch BGHM)

Lg
 
Nach dem ganzen Beiträge lesen hier im Forum bin ich der Meinung, dass es bei allen BG‘s ziemlich gleich abläuft und alle BG‘s beisammen mindestens genauso schlimm sind wie die private Versicherung.
Hallo MarkM,

leider ist das die Realität.
Dabei werden diese Einrichtungen auch noch von Robenträger in Gerichten tatkräftig unterstützt.

Nur wenn sich sehr viele - nein alle betroffenen Menschen beschweren, könnte eine Veränderung stattfinden.

Die BGHW ist nicht eine Ausnahme Erscheinung, nein bei weitem nicht.
 
Hallo @ all,

dieses Vorgehen betrifft alle BG´n oder Versicherungen!

Die Beiträge der Arbeitgeber oder die selbst bezahlten Versicherungsprämien werden immer weiter in Gerichtsverfahren, Gutachter etc. verschwendet.

Aber diese möchten ja auch leben :cool:
 
Hallo zusammen,

die BGHM nimmt sich alle Rechte der Welt raus ,sie dürfen alles!

Hier ein kleines Beispiel aus einem Brief der BGHM vom 21.21.2020 an mich:

Die Beurteilung der MDE wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom XX.XX.XXXX ergibt sich aus den erfolgten Untersuchungen und Begutachtungen
in dieser Angelegenheit. Die Beklagte (BGHM) ist hierbei weder an die Empfehlungen bzw. Einschätzungen ihres Beratungsarztes noch an die der beauftragten Gutachter gebunden. Die Entscheidung zur Höhe der MDE obliegt der Beklagten bzw. dem zuständigen Rentenausschuss.

Grüße
 
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