Divenire
Erfahrenes Mitglied
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Anliegen, welches den gesamten Prozess auf EMR brach liegen lässt bzw. abbrechen lässt.
Es geht darum, dass die DRV angibt, Monate vor Übersendung und Zustellung des Widerspruchsbescheides (per Normalbrief) bereits schonmal einen Widerspruchsbescheid per Normalbrief verschickt zu haben.
Nun soll meine Widerspruchsfrist nicht nach § 87 Abs. 1 S. 1 SGG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes verfristen, sondern bereits schon Monate vor Zustellung und Bekanntgabe.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir weiter helfen?
Ich schildere alles mal chronologisch:
- Antragstellung EMR im September 2015 auf Geheiß des Jobcenters (war zu dem Zeitpunkt schon seit zwei Jahren durchgängig krankgeschrieben)
- "Untersuchung" bei der DRV im Oktober 2015. Es wurden lediglich zwei Arztberichte berücksichtigt - alles andere ignoriert
- danach folgte die Ablehnung, dann mein Widerspruch, dann warten auf Bewilligung der EMR bzw. den Widerspruchsbescheid.
- August 2017 Umzug. Nachsendeservice der Deutschen Post einige Wochen vor geplantem Umzug. Habe der DRV nicht extra den Umzug mitgeteilt, da ich es aus gesundheitlichen Gründen schlicht versäumt hatte und auch nicht dachte, dass das relevant sei.
- Dezember 2016 Anfrage der DRV per Mail nach Schulzeugnissen.
- Januar 2017 Übersendung der Zeugnisse und Anfrage nach dem Bearbeitungszustand der EMR
- Februar 2017 Nachfrage der DRV per Mail, ob ich den Widerspruchsbescheid nicht erhalten habe. Im August 2016 sei dieser als Normalbrief verschickt worden. Habe erklärt, dass mir kein Widerspruchsbescheid eingegangen sei und forderte die Zusendung des Bescheides an meine neue Adresse.
- 16.Februar 2017: Zusendung DRV des Widerspruchsbescheides per Normalbrief an meine ALTE Adresse (Nachsendeservice sei Dank). Eingang am 27.02.2017
- Fristwahrende Klage am SG eingereicht, eingegangen am 23.03.2017.
- Danach wurde die Zuständigkeit des Gerichts gewechselt, was einige Monate dauerte. Medizinische Befunde, die zuvor von der DRV ignoriert wurden, wurden dem Gericht auf Nachfrage zugesandt. DRV gab schriftlich bekannt, dass die Befunde an Ihrer Ablehnung nichts ändern würden.
- Juli 2017 PKH-Antrag gestellt und gleichzeitig nen Antrag auf Überprüfung.
- September 2017: Gericht teilt mit, dass meine Klageerhebung verfristet gewesen sei, da DRV angibt, einen Widerspruchsbescheid bereits im August 2016 als Normalbrief verschickt zu haben. Als "Beweis" wurde ein interner Absendevermerk vorgelegt, jedoch kein Beleg der Deutschen Post, wann der Bescheid aufgegeben wurde.
Laut Gericht wird davon ausgegangen, dass ein Brief aufgegeben bei der Post binnen 3 Tagen zugestellt wird, weshalb nach 3 Tagen die Frist abzulaufen beginnen würde.
Außerdem wird mitgeteilt dass ein "Wiedereinsetzen in den vorigen Stand" § 67 Abs. 1 SGG nicht beabsichtigt sei.
Also es ist nun meine Schuld, dass die DRV einen unversicherten Brief abschickte der verloren ging (sofern er überhaupt damals verschickt wurde).
Ich solle in Erwägung ziehen, meinen Antrag auf PKH zurück zu ziehen, da die Frist verstrichen wurde und die Entscheidung des Überprüfungsantrages bei der DRV abwarten.
Sollte ich meine Klage nun nicht zurück ziehen, wird das Gericht die nun nachträglich als unzulässig abweisen.
Also irgendwie hört sich das für mich nach nem schlechten Witz an. Alles was ich diesbezüglich im Internet finde, erklärt das Gegenteil.
Ich kann doch auch nicht einfach behaupten, irgendwann in der Vergangenheit einen wichtigen Bescheid verschickt zu haben und wenn er nicht ankommt oder gar nie verschickt wird, das dem anderen anzulasten.
Wie würdet ihr denn nun da vorgehen?
ich habe ein Anliegen, welches den gesamten Prozess auf EMR brach liegen lässt bzw. abbrechen lässt.
Es geht darum, dass die DRV angibt, Monate vor Übersendung und Zustellung des Widerspruchsbescheides (per Normalbrief) bereits schonmal einen Widerspruchsbescheid per Normalbrief verschickt zu haben.
Nun soll meine Widerspruchsfrist nicht nach § 87 Abs. 1 S. 1 SGG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes verfristen, sondern bereits schon Monate vor Zustellung und Bekanntgabe.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir weiter helfen?
Ich schildere alles mal chronologisch:
- Antragstellung EMR im September 2015 auf Geheiß des Jobcenters (war zu dem Zeitpunkt schon seit zwei Jahren durchgängig krankgeschrieben)
- "Untersuchung" bei der DRV im Oktober 2015. Es wurden lediglich zwei Arztberichte berücksichtigt - alles andere ignoriert
- danach folgte die Ablehnung, dann mein Widerspruch, dann warten auf Bewilligung der EMR bzw. den Widerspruchsbescheid.
- August 2017 Umzug. Nachsendeservice der Deutschen Post einige Wochen vor geplantem Umzug. Habe der DRV nicht extra den Umzug mitgeteilt, da ich es aus gesundheitlichen Gründen schlicht versäumt hatte und auch nicht dachte, dass das relevant sei.
- Dezember 2016 Anfrage der DRV per Mail nach Schulzeugnissen.
- Januar 2017 Übersendung der Zeugnisse und Anfrage nach dem Bearbeitungszustand der EMR
- Februar 2017 Nachfrage der DRV per Mail, ob ich den Widerspruchsbescheid nicht erhalten habe. Im August 2016 sei dieser als Normalbrief verschickt worden. Habe erklärt, dass mir kein Widerspruchsbescheid eingegangen sei und forderte die Zusendung des Bescheides an meine neue Adresse.
- 16.Februar 2017: Zusendung DRV des Widerspruchsbescheides per Normalbrief an meine ALTE Adresse (Nachsendeservice sei Dank). Eingang am 27.02.2017
- Fristwahrende Klage am SG eingereicht, eingegangen am 23.03.2017.
- Danach wurde die Zuständigkeit des Gerichts gewechselt, was einige Monate dauerte. Medizinische Befunde, die zuvor von der DRV ignoriert wurden, wurden dem Gericht auf Nachfrage zugesandt. DRV gab schriftlich bekannt, dass die Befunde an Ihrer Ablehnung nichts ändern würden.
- Juli 2017 PKH-Antrag gestellt und gleichzeitig nen Antrag auf Überprüfung.
- September 2017: Gericht teilt mit, dass meine Klageerhebung verfristet gewesen sei, da DRV angibt, einen Widerspruchsbescheid bereits im August 2016 als Normalbrief verschickt zu haben. Als "Beweis" wurde ein interner Absendevermerk vorgelegt, jedoch kein Beleg der Deutschen Post, wann der Bescheid aufgegeben wurde.
Laut Gericht wird davon ausgegangen, dass ein Brief aufgegeben bei der Post binnen 3 Tagen zugestellt wird, weshalb nach 3 Tagen die Frist abzulaufen beginnen würde.
Außerdem wird mitgeteilt dass ein "Wiedereinsetzen in den vorigen Stand" § 67 Abs. 1 SGG nicht beabsichtigt sei.
Also es ist nun meine Schuld, dass die DRV einen unversicherten Brief abschickte der verloren ging (sofern er überhaupt damals verschickt wurde).
Ich solle in Erwägung ziehen, meinen Antrag auf PKH zurück zu ziehen, da die Frist verstrichen wurde und die Entscheidung des Überprüfungsantrages bei der DRV abwarten.
Sollte ich meine Klage nun nicht zurück ziehen, wird das Gericht die nun nachträglich als unzulässig abweisen.
Also irgendwie hört sich das für mich nach nem schlechten Witz an. Alles was ich diesbezüglich im Internet finde, erklärt das Gegenteil.
Ich kann doch auch nicht einfach behaupten, irgendwann in der Vergangenheit einen wichtigen Bescheid verschickt zu haben und wenn er nicht ankommt oder gar nie verschickt wird, das dem anderen anzulasten.
Wie würdet ihr denn nun da vorgehen?