oerni
Erfahrenes Mitglied
5. Zusätzliche Rentenerhöhung für Bestandsrentner
Für etwa drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner der Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit einer pauschalen Rentenerhöhung von bis zu 7% im Jahr 2024. Dies gilt für Bestandsrentner, die bereits eine EM-Rente vor dem 1. Januar 2019 bezogen.
Das „RV-Anpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ ist bereits in Kraft getreten. Es definiert einen Anspruch auf eine pauschale Zuschussrente.
Betroffen sind Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, wenn diese nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2019 begonnen hat.
Wenn Betroffene am 30.6.2024 noch eine Rente beziehen, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.
Nach der neuen Regelung erhalten Bestandsrentner, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezogen haben, einen Zuschlag. Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten sind auf den Zeitraum 2001 bis 2018 begrenzt.
Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt pauschal in zwei Gruppen:
Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals eine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Beispiel: Petra Müller bezieht seit dem 1. März 2005 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält sie 60 Euro brutto mehr.
Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezieht, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Beispiel: Peter Meier bezieht seit dem 1. November 2016 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält er 36 Euro brutto mehr.
Diese Verbesserungen gelten auch für Altersrentner, die zuvor eine EM-Rente bezogen haben, sowie für Hinterbliebene, die eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
ohne das man dazu wirklich gehört wird.
Für etwa drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner der Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit einer pauschalen Rentenerhöhung von bis zu 7% im Jahr 2024. Dies gilt für Bestandsrentner, die bereits eine EM-Rente vor dem 1. Januar 2019 bezogen.
Das „RV-Anpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ ist bereits in Kraft getreten. Es definiert einen Anspruch auf eine pauschale Zuschussrente.
Betroffen sind Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, wenn diese nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2019 begonnen hat.
Wenn Betroffene am 30.6.2024 noch eine Rente beziehen, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.
Nach der neuen Regelung erhalten Bestandsrentner, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezogen haben, einen Zuschlag. Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten sind auf den Zeitraum 2001 bis 2018 begrenzt.
Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt pauschal in zwei Gruppen:
Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals eine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Beispiel: Petra Müller bezieht seit dem 1. März 2005 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält sie 60 Euro brutto mehr.
Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezieht, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Beispiel: Peter Meier bezieht seit dem 1. November 2016 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält er 36 Euro brutto mehr.
Diese Verbesserungen gelten auch für Altersrentner, die zuvor eine EM-Rente bezogen haben, sowie für Hinterbliebene, die eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Interessant - vielleicht beantwortest noch aus #20 meine FrageHier sind jetzt alle relevanten Infos benannt worden und zwar ( aus meiner Sicht ) perfekt!
Dazu finde ich bisher nichts!Bisher konnte ich nirgends finden, mit welchem Betrag bzw Entgeldpunkte diese bewirken.
Stimmt, ist aber bei den gestezlichen UV - Trägern auch nicht anders oder bei GKV - Überall bestimmen andere über das Schicksal.. hast Recht, einzig und allein entscheidet die DRV über eine T-EMR oder eine vollständige EMR.
ohne das man dazu wirklich gehört wird.