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EMR - Berechnung

Auf dich hab ich schon gewartet :cool:

Was genau möchtest du jetzt mir schon wieder im Bereich des Sozialrechts erklären?

Oder irgendetwas über den privat versicherten @oerni, der weit über 40 Jahre alt ist?

Du würdest staunen o_O, was ich alles über ihn und seine vielen Arbeitsunfälle weiß...;)

Du bist mir schon durch deine Ausdrucksweise gegenüber Newbies von Anfang an unsympathisch gewesen - was sich im Laufe der Zeit noch wesentlich verschlimmert hat....

Schlaf gut @Kasandra
 
Hallo Meanmaschine,

ich verstehe jetzt absolut nicht Dein Problem?

Was hat das "geschätzte Alter" von Oerni mit dem Beitrag zu tun?

Danke, dies sehe ich als Kompliment an!

Was genau möchtest du jetzt mir schon wieder im Bereich des Sozialrechts erklären?

Nur einfach noch mal unterstreichen, dass jährliche Rentenauskünfte über EMR bzw. T-EMR von der DRV raus gehen mit der Berechnungsgrundlage, was die Fragestellung war.

Du bist mir schon durch deine Ausdrucksweise gegenüber Newbies von Anfang an unsympathisch gewesen - was sich im Laufe der Zeit noch wesentlich verschlimmert hat....

Na, man kann nicht jedermans Freund sein! Ich verbiege mich nicht vor der Realität!

Du würdest staunen o_O, was ich alles über ihn und seine vielen Arbeitsunfälle weiß...;)

Na fein, was Du über Oerni zu berichten hast.....dann lass es doch einfach raus!

Wird jetzt ein "Alter" diskremniert???

Zielführend ist Deine Reaktion nicht!

Dir auch eine gute Nacht!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Es geht eben nicht um jährliche Rentenauskünfte - die selbstverständlich jeder bekommt, der in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Es ging @oerni um die Berechnungsgrundlage.

Frage:
"Wie wird diese Rente berechnet, welche Faktoren spielen eine Rolle?"

Gruß MM
 
Hallo

evtl hifts dies weiter,
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gruss gerd
 
Oder irgendetwas über den privat versicherten @oerni, der weit über 40 Jahre alt ist?
Du würdest staunen o_O, was ich alles über ihn und seine vielen Arbeitsunfälle weiß...;)
Ja da kommen mir dann wieder die Frage hoch: Wer steckt hinter dem Namen "Meanmaschine" -- kann mir einiges Denken!

Im übrigen kann man im Anhang lesen, dass ich in Vorruhestand bin, also in einem Alter <60

Die Frage zur Berechnung von EMR für einen 40 Jährigen habe ich gestellt,
weil ein Bekannter / Freund jetzt eben volle EMR bekommt.
Er sagte: Lieber wäre er Gesund und könnte seiner Arbeit nachgehen!

Danke Gerd - für Deine Link`s

Bitte an @,
Zerfleischen bringt nichts, jeder soll seine Meinung zur Sache schreiben!
 
Hallo @oerni

Selbstverständlich werde ich niemals etwas privates - weder über dich noch sonst jemanden hier - veröffentlichen. ;)

Gruß MM
 
Hallo @oerni

Du hast das Thema eröffnet. Links und einige der Antworten sind hilfreich zur Beantwortung. Es driftet nun ins offtopic und ins Persönliche ab. Darum frage ich dich, ob in deinem Anliegen (in dessen Anliegen, für den du gefragt hast) noch Fragen offen sind.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

bei jüngeren EM Rentner werden auch immer Zurechnungszeiten ab dem Rentenbeginn bis zum Stichtag eingerechnet.
Bisher konnte ich nirgends finden, mit welchem Betrag bzw Entgeldpunkte diese bewirken.

Hallo MM,
trotzdem ist es schon ein murmiges Erscheinungsbild.
Hier ist jemand "Unbekannter" der angeblich vieles von einem weis und anonym agiert.
 
Puh,ohne jemandem hier zu Nahe treten zu wollen, aber......
Die Dauer der EWM bestimmt leider nur die DRV,kein anderer,alles andere ist falsch! Aber,die EWM darf nur 3 x verlängert werden,jedenfalls in einem gewissen Zeitraum, danach muss es eine Dauerrente werden!
Habe den genauen Zeitraum gerade nicht auf dem Schirm,aber bei Bedarf ist das nachzulesen,auch ich würde mich schlau machen.
LG

Allgemein : Lasst uns helfen,alle,gegenseitig!
Dieses Forum ist Gold wert und sehr sehr sehr wichtig,für ganz ganz viele Menschen,die alle einen anderen Plan vom Leben hatten, und genau für diese Hilfe hier dankbar sind.........oder leider.....sein sollten!!
 
Hallo Schuelbe,

ich kenne es ebenso wie Du mit den Befristungen und entsprechend basierend auf den Renteninformationen der DRV.

Dies basierend auf eingezahlten Beiträgen in Umwandlung an Rentenpunkten.

Dann ist das Geburtsjahr noch wichtig -> wann wäre das reguläre Rentenalter und es wird in diesem Sinne noch betrachtet,
liegt eine Schwerbehinderung vor.

Du hast Recht, einzig und allein entscheidet die DRV über eine T-EMR oder eine vollständige EMR.

Die Hinzuverdienstgrenzen sind ja auch enorm gestiegen! In so weit kann man eigentlich sagen, wird man nicht als junger Mensch oder an seinem beruflichen Anfang berentet - so schlecht steht man sich nicht, wenn man nicht mehr arbeiten kann.

Natürlich ist es fein, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch abgeschlossen hat. Auch nice, wenn man bei einem AG war, der auch eine Betriebsrente zahlt. Diese greift sofort mit Rentenbeginn.

Ist die Rente befristet, dann ruht der Arbeitsvertrag für die Dauer der Befristung. Natürlich wäre es toll, wenn man sich in der Befristung "erholen" kann und dann wieder beruflich aktiv werden kann.

Aber hier ist jeder Einzelfall sehr unterschiedlich!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Puh,ohne jemandem hier zu Nahe treten zu wollen, aber......
Die Dauer der EWM bestimmt leider nur die DRV,kein anderer,alles andere ist falsch! Aber,die EWM darf nur 3 x verlängert werden,jedenfalls in einem gewissen Zeitraum, danach muss es eine Dauerrente werden!
Hallo und schönen Sonntag

Ausnahme davon wiederum ist eine sog. "Arbeitsmarktrente" (Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen 3 und 6 Stunden möglich).

Kann dann nach anfänglicher Beantragung und (ärztlicher) Feststellung dieser "Rest"leistungsmöglichkeit von der Agentur für Arbeit innerhalb eines Jahres kein entsprechender Arbeitsplatz vermittelt werden, wird (Anfangs!) kraft Gesetzes diese teilweise Erwerbsminderungsrente zur vollen EMR (Arbeitsmarktrente), obwohl ihr (faktisch) nur teilweise Erwerbsgemindert aber arbeitslos seid.

Diese Rente wird allerdings nie in eine Dauerrente umgewandelt, sondern muss bis zum (jeweiligen) Zeitpunkt eures Altersrenten-Eintrittsdatums immer wieder - je nach vorhergehender Befristung im Verwaltungsakt der DRV - neu beantragt werden.

Das
dürft ihr - die es hier im Forum betrifft - nie "vergessen", da ohne euren rechtzeitig gestellten Weiterbewilligungsantrag diese (volle) Arbeitsmarktrente wegfällt.

Gruß an alle Arbeitsmarktrenter
MM
 
Ich denke,besser kann man die Anfangsfrage nicht beantworten! Hier sind jetzt alle relevanten Infos benannt worden und zwar ( aus meiner Sicht ) perfekt!
 
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