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EMR - Berechnung

5. Zusätzliche Rentenerhöhung für Bestandsrentner
Für etwa drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner der Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit einer pauschalen Rentenerhöhung von bis zu 7% im Jahr 2024. Dies gilt für Bestandsrentner, die bereits eine EM-Rente vor dem 1. Januar 2019 bezogen.
Das „RV-Anpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ ist bereits in Kraft getreten. Es definiert einen Anspruch auf eine pauschale Zuschussrente.
Betroffen sind Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, wenn diese nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2019 begonnen hat.
Wenn Betroffene am 30.6.2024 noch eine Rente beziehen, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.
Nach der neuen Regelung erhalten Bestandsrentner, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezogen haben, einen Zuschlag. Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten sind auf den Zeitraum 2001 bis 2018 begrenzt.
Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt pauschal in zwei Gruppen:

Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals eine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Beispiel: Petra Müller bezieht seit dem 1. März 2005 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält sie 60 Euro brutto mehr.

Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezieht, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Beispiel: Peter Meier bezieht seit dem 1. November 2016 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält er 36 Euro brutto mehr.

Diese Verbesserungen gelten auch für Altersrentner, die zuvor eine EM-Rente bezogen haben, sowie für Hinterbliebene, die eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Hier sind jetzt alle relevanten Infos benannt worden und zwar ( aus meiner Sicht ) perfekt!
Interessant - vielleicht beantwortest noch aus #20 meine Frage
Bisher konnte ich nirgends finden, mit welchem Betrag bzw Entgeldpunkte diese bewirken.
Dazu finde ich bisher nichts!
.. hast Recht, einzig und allein entscheidet die DRV über eine T-EMR oder eine vollständige EMR.
Stimmt, ist aber bei den gestezlichen UV - Trägern auch nicht anders oder bei GKV - Überall bestimmen andere über das Schicksal
ohne das man dazu wirklich gehört wird.
 
Hallo

schau mal hier.


die entgeltpunkte müssten dir ja bekannt sein,
gruss gerd
 
Hallo Gerd,

Danke, soweit alles in Ordnung - die Entgeldpunkte sind bekannt doch welchen Betrag steckt hinter 1 Entgeldpunkt?
 
Der wird immer angepasst und es kommt auf den Brutto Durchschnittsentgelt an. Kannst du Google. Aber wenn der Rentenpunkt steigt, steigt auch der Bruttodurchschmitt. Die meisten schaffen nicht 1 Punkt im Jahr eher 0,6- 0,75 derzeit 2024 braucht man ein Durchschnitt von 45.358 Brutto für 1 Rentenpunkt.
 
Hi an alle,

warum wird die Erhöhung der EMR getrennt ermittelt.

Die Pauschalen sollen ja erstmalig in 07/08 2024 je nach Zahlungstermin der Renten als separater Betrag angewiesen werden. Warum?

Worauf berechnet die DRV dann die aktuelle Rentenerhöhung? Der Wert der neuen Rentenpunkte sollte dann ja bei 39,32 Euro liegen? Mein Partner würde 4,5 % als Pauschale erhalten, da Renteneintritt in 2015 war.

Die Rentenpunkte ändern sich ja nicht. Die EMR ist wohl jetzt eine Regelaltersrente, da das Alter erreicht ist.

Nach meinem Verständnis müsste die Berechnung wie folgt aussehen.

Beispielberechnung:

500,00 Euro x 4,5 % EMR Erhöhung = 22,50 neue Rente 522,50 Euro ( Entgeltpunkt 37,60 Euro)

522,50 Euro x 4,57 % Rentenerh. = 23,88 neue Rente 546,38 Euro zum 01.07.2024 ( Entgeltpunkt 39,82 Euro)

Warum die regelmäßigen Zahlungen dann erst ab 12/2025 erfolgen sollen, bleibt rätselhaft. Weiß hier jemand mehr. Das erwähnte Video auf you tube war auch nicht so recht aufklärend.

Reickja
 

Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?​


Zum 1.7.2024 steigt der aktuelle Rentenwert von jetzt 37,60 Euro auf 39,32 Euro.


Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergäbe sich eigentlich ein Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent unterschritten. Daher greift die »Niveauschutzklausel« und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.


Wer zum Beispiel bislang brutto eine Rente von 1.500 Euro erhalten hat, kann ab Juli dieses Jahres mit brutto 1.568,55 Euro rechnen.


gruss gerd
 
Hallo Gerd,

danke für die Rückmeldung und Info seitens der DRV. Im Prinzip meine ich das, obwohl ich die Problematik nicht nachvollziehen kann. Das Thema ist ja seit längerem bekannt und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier gemauschelt wird.

Die DRV will den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Einzelzahlung ermitteln können und allen Beteiligten monatlich anweisen können, jedoch eine endgültige Berechnung erst zum 01.12.2025 schaffen können. Das passt alles nicht zusammen und ist auch nicht nachzuvollziehen.



Gruß

Reickja
 
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