Ich würde gerne wissen ob man gegen ein Gutachten der PUV einen Einspruch (Wiederspruch) machen kann un ob es dafür Form und Fristen gibt.
Zum Sachverhalt:
Mein Sohn (geb. 04.06.1987) hatte am 03.02.2004 einen Snowboardunfall.
Diagnose: Fraktur des Condylus radialis humeri sinistra. Operation vor Ort (Österreich) mit anschließender Physiotherapie zu Hause. Die PUV wurde zeitnah über den Unfall informiert. Materialentfernung 05.08.2004.
Beschwerden: Ellenbogen kann nicht vollständig gebeugt und gestreckt werden. Beeinträchtigungen dadurch beim Sport. Probleme beim Tragen mit ausgestrecktem Arm. Schmerzen beim Auflegen (Tisch) des Ellenbogens. Hand "schläft" manchmal ein. Öfteres Taubheitsgefühl 3. und 4. Finger.
1. Gutachten der PUV am 18.01.2006 "Funktioseinschränkung linker Ellenbogen" (Schaden 1/10 (10%) linker Arm) mit Empfehlung einer Nachbegutachtung in einem Jahr (kein Geld von Versicherung).
Nach drängen bei der Versicherung 2. Gutachten am 19.04.2007 "geringfügige Bewegungseinschränkung des Ellenbogens, die jedoch entsprechend der Einschätzungsempfehlung für die private UV keine Verletzungsfolge berücksichtigt" (meine Anmerkung: was auch immer damit gemeint ist), sensible Störungen III. u. IV. Fingerglied (4/10 Fingerwert, Fingerwert 5%, Wert 2% ermittelt) Versicherung will 2% zahlen.
Da mein Sohn aber immer noch die gleichen o. g. Beschwerden bzw. Funktionseinschränkungen wie beim 1. Gutachten hat, ganz abgesehen von evtl. späteren Folgeerscheinungen, möchte ich Einpruch gegen das 2. Gutachten einlegen. Ist das möglich? Und wenn ja, wie hat dies in welchen Fristen zu erfolgen.
Vielen Dank für die Antworten
jrom22
Zum Sachverhalt:
Mein Sohn (geb. 04.06.1987) hatte am 03.02.2004 einen Snowboardunfall.
Diagnose: Fraktur des Condylus radialis humeri sinistra. Operation vor Ort (Österreich) mit anschließender Physiotherapie zu Hause. Die PUV wurde zeitnah über den Unfall informiert. Materialentfernung 05.08.2004.
Beschwerden: Ellenbogen kann nicht vollständig gebeugt und gestreckt werden. Beeinträchtigungen dadurch beim Sport. Probleme beim Tragen mit ausgestrecktem Arm. Schmerzen beim Auflegen (Tisch) des Ellenbogens. Hand "schläft" manchmal ein. Öfteres Taubheitsgefühl 3. und 4. Finger.
1. Gutachten der PUV am 18.01.2006 "Funktioseinschränkung linker Ellenbogen" (Schaden 1/10 (10%) linker Arm) mit Empfehlung einer Nachbegutachtung in einem Jahr (kein Geld von Versicherung).
Nach drängen bei der Versicherung 2. Gutachten am 19.04.2007 "geringfügige Bewegungseinschränkung des Ellenbogens, die jedoch entsprechend der Einschätzungsempfehlung für die private UV keine Verletzungsfolge berücksichtigt" (meine Anmerkung: was auch immer damit gemeint ist), sensible Störungen III. u. IV. Fingerglied (4/10 Fingerwert, Fingerwert 5%, Wert 2% ermittelt) Versicherung will 2% zahlen.
Da mein Sohn aber immer noch die gleichen o. g. Beschwerden bzw. Funktionseinschränkungen wie beim 1. Gutachten hat, ganz abgesehen von evtl. späteren Folgeerscheinungen, möchte ich Einpruch gegen das 2. Gutachten einlegen. Ist das möglich? Und wenn ja, wie hat dies in welchen Fristen zu erfolgen.
Vielen Dank für die Antworten
jrom22