Hallo.
Habe eine Frage zum Thema Gutachten das durch die BG bei einem Arzt erfolgt ist.
Auf Wunsch der BG wurde ein Gutachten über meine (wahrscheinliche)BK bei einem Arzt erstellt. Habe ich das Recht darauf eine Kopie des Gutachtenergebnisses zu bekommen sowie den kompletten Gutachtenbericht?
Müssen die BG mir das Gutachten als Kopie aushändigen wenn es Ihnen schon länger vorliegt - oder habe ich das Recht mir das Gutachten direkt bei dem Arzt der das Gutachten durchgeführt hat zu holen.
LG
Habe eine Frage zum Thema Gutachten das durch die BG bei einem Arzt erfolgt ist.
Auf Wunsch der BG wurde ein Gutachten über meine (wahrscheinliche)BK bei einem Arzt erstellt. Habe ich das Recht darauf eine Kopie des Gutachtenergebnisses zu bekommen sowie den kompletten Gutachtenbericht?
Müssen die BG mir das Gutachten als Kopie aushändigen wenn es Ihnen schon länger vorliegt - oder habe ich das Recht mir das Gutachten direkt bei dem Arzt der das Gutachten durchgeführt hat zu holen.
LG