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Einsicht in das eigene Gutachten

alpfl

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
54
Hallo.

Habe eine Frage zum Thema Gutachten das durch die BG bei einem Arzt erfolgt ist.

Auf Wunsch der BG wurde ein Gutachten über meine (wahrscheinliche)BK bei einem Arzt erstellt. Habe ich das Recht darauf eine Kopie des Gutachtenergebnisses zu bekommen sowie den kompletten Gutachtenbericht?

Müssen die BG mir das Gutachten als Kopie aushändigen wenn es Ihnen schon länger vorliegt - oder habe ich das Recht mir das Gutachten direkt bei dem Arzt der das Gutachten durchgeführt hat zu holen.

LG
 
Hallöchen alpfl,

zumindest hat Du das Recht auf Akteneinsicht bei deiner BG. Sicherlich kannst du dann vorort dir Kopien anfertigen lassen.

Sei schön gegrüsst

Athene
 
Hallo alpf,

Du kannst auch erstmal Deiner BG ein Brief schreiben und um Herausgabe das GA bitten... Ich hatte damit bisher keine Probleme! Sollte es doch welche geben, kannst Du immernoch über Akteneinsicht an das GA kommen! Der Arzt, denke ich, wird es Dir nicht rausgeben, weil Du nicht der "Auftraggeber" bist...

VG Santafee
 
Hallo alpfl,
wenn Deine BG ihr Geld wert sein sollte, sollte sie Dir das Gutachten nach Erhalt als Kopie zusenden, damit Du Dich dazu zu äussern kannst, ehe der Renten- oder auch welcher Ausschuss zuschlägt und Tatsachen schafft.
Du hast ein Recht auf eine kostenlose Kopie.
 
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