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Einladung zur ärztlichen Untersuchung

Guten Morgen sachsblau,

ich hoffe Du hast noch etwas schlafen können;).

Bitte doch Seenixe für Deinen Beitrag ein eigenes Thema aufzumachen.
Du gehst sonst in der ersten Überschrift unter.
Bei Dir geht es doch um die Schweigepflichtsenbindung für das ArbeitsAmt für die Leistung des ALG1 nach §125 :confused:und nicht um die ARGE, soviel ich weiß sind das 2 Paar Schuhe.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Ist schon irgendwie Ironie!

...
1.) muß ich zu dieser Untersuchung? Habt Ihr auch so eine "Einladung" bekommen?
...
4.)Da ich nicht selber autofahren kann und auch nicht alleine unterwegs sein kann....muß ich dann die weite Fahrt von (45 Minuten Autofahrt, aber dann ohne Stau)
5.) was passiert wenn dieser Arzt (welch Wunder) meine Unverfügbarkeit für eine Arbeitsvermittlung feststellt? Bekomme ich dann kein ALGI?
6.) ist es nicht besser ich stelle mich der Arbeitsvermittlung, einen Arbeitsplatz bekomme ich mit einem Schwerbehindertenausweis sowieso nicht und wegen den Opiaten bin ich nicht mobil.
...


zu 1) ich mußte auch zu dieser Begutachtung -> Ergebnis damals 2002 darf keine Arbeiten verrichten mit zwanghaften Haltungen. Soll neue Reha beantragen! (das war dann das Gutachten! Bestand aus 2 Sätzen)

zu 4) es gibt auch Fahrdienste vom Roten Kreuz oder der Johanniter Unfallhilfe zur Krankentransportbeförderung zum Arzt, Behörden etc. kosten allerdings ca. 10 Euro + Kilometergeld. Auf Wunsch gehen die auch mit rein. Evt. wird das AA dafür zahlen - muß man mal nachfragen. Dann braucht man seine Frau nicht damit zu belasten;)!

Zitat von DRK Fahrdienst:

Wohin fahren wir Sie?

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge
  • Einkaufsfahrten
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten
zu 5) wenn Du AU bist während des ALGI-Bezug, dann erhältst Du Krankengeld von der KK - so war es zumindest 2002 bei mir. Also Auszahlungsschein der KK sammeln und einreichen

zu 6) Die wollten mich dann in einer Fabrik ans Fließband stellen, trotz Gutachtenergebnis. Da wurde ich sauer und wies daraufhin. Daraufhin sagte die Arbeitsvermittlerin:"Am besten suchen Sie sich draußen am Computer eine Stelle die zu Ihnen paßt". Also verrichten können. Bei fast allen Stellen müßte ich dissimulieren, damit ich diese bekäme. Allerdings stellt dies einen außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungsgrund dar, wegen Verschweigen von Gesundheitlichen Einschränkungen. Exakt wie Du schreibst. siehe auch 5)

gruß

Hollis
 
Hallo Kai-Uwe,

vielen Dank für den Tipp, für den Beitrag ein eigenes Thema zu eröffnen. Damit würde es auch später besser gefunden werden, falls noch einmal jemand danach sucht.

Was meinen Nachtschlaf angeht: wenn man schon eine Weile in diesen ganzen Maschinerien drin steckt, ist man ja Kummer gewöhnt und es haut einen so schnell nichts um... ;)


Hallo alle,

habe heute mit der SB telefoniert und die Fronten haben sich nicht erweichen lassen.
Formlose Schweigepflichtsentbindungen könne man nicht gelten lassen. Auch wenn ich eine solche abgegeben habe, so wäre ich meiner Mitwirkungspflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen....obwohl diese Angaben angeblich freiwillig sind, so steht es auf dem Formular der BA.

Frage: steht irgendwo geschrieben, dass für Schweigepflichtsentbindungen die Vordrucke zu nutzen sind oder gibt es einen Passus, der die formlose Entbindung erlaubt?
Ich kann mir das nicht vorstellen, denn anderswo wird das auch akzeptiert. Aber was soll ich für die Argumentation in meinem Schreiben nutzen?

Ich habe betont, dass sie alle Behandlungsunterlagen und radiologische Aufnahmen abfordern könnten (oder ich sie selbst vorlege) und ich bereit bin, mich beim ärztlichen Dienst vorzustellen.
Eine Übermittlung von Gutachten oder Abforderung solcher von anderen Stellen würde ich jedoch nicht zustimmen. Die Antwort lautete, dass das aber gebraucht würde für die Regressstelle um zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Frage: Kann das sein?
Was meint Ihr?

Das Gespräch endete damit, dass mir gesagt wurde, dass eine Einzelfallprüfung nach Eingang meines Antwortschreibens darüber entscheiden würde, ob meine Leistung weiter gezahlt würde oder nicht. Erstmal sei es eine vorläufige Sperre...so als Schuss vor den Bug....trotzdem, dass ich mir eigentlich nichts vorzuwerfen habe....
Die Schweigepflichtsentbindungen würden aber gebraucht...

Vielleicht hat von Euch schon jemand solche oder andere Erfahrungen gemacht. Wurden bei Euch formlose Schweigepflichtsentbindungen von der Agentur akzeptiert oder nicht?
Wurden von Euch auch Erklärungen darüber abgefordert, die Gutachten betreffend?

Wäre prima, wenn Ihr mir ein paar Rückmeldungen geben könntet.
Besten Dank + viele Grüße
sachsblau
 
Hallo zusammen,

nach laaaaaaaanger Recherche im Internet habe ich folgendes gefunden:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/2232/Ratgeber_2011.pdf

Dann sollte es klar sein. Oder?


Hallo liebe Admins,
Kann man dieses pdf-Dokument irgendwo gut erreichbar auf dieser Seite hinterlegen?
Ich befürchte, dass es schnell aus dem Netz verschwunden sein könnte, wenn es Publik wird und auch Verwendung findet. Leider ist sowas schon viel zu oft passiert und nachfolgend Suchende stehen wieder im Regen...

Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Sachsblau,

Du bist mit der Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und die SB. sind nicht berechtigt Dich weiter zu nötigen!
Dieses erfüllt neben einen Straftatbestand, was scheinbar den SB. der Arbeitsagentur nicht bewusst zu sein scheint.
Allein um einen eventuellen Regressanspruch gegenüber des Unfallverursacher zu prüfen,
bedarf es meiner Ansicht nach nur eines Unfallberichtes.
Deine Sorgen und Befürchtungen gegenüber den Allgemeinen Schweigepflichtsentbindung
der AA. sind berechtigt und ich würde noch weitergehen und eine weitergabe Deiner Sozialdaten an dritte ohne Deinem ausdrücklichem Einverständnis den SB. der AA strickt untersagen!
Wie Dir hier schon empfohlen wurde, sofort zum SG. und eR. gegen die Einstellung des ALG.1 durch die AA. beantragen.
Ich denke damit Deine zwei Fragen beantwortet zu haben.

MfG.
Pit
 
Hallo Sachsblau,
Das Gespräch endete damit, dass mir gesagt wurde, dass eine Einzelfallprüfung nach Eingang meines Antwortschreibens darüber entscheiden würde, ob meine Leistung weiter gezahlt würde oder nicht. Erstmal sei es eine vorläufige Sperre.

Niemals telefonisch etwas abklären! Fordere das AA schriftlich unter kurzer Fristsetzung (mit Datumsangabe) auf, Dir das Gesagte schriftlich mitzuteilen(Einstellung der Leistung bis..... - Du "musst" die Erklärung unterschreiben - etc.). Teile dem AA weiter mit, dass, sollte bis zum Tag X diese schriftliche Bestätigung nicht vorliegen, Du am darauffolgenden Tag bei Deinem zuständigen SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen wirst.

Dieses sendest Du bitte auch auch den Teamleiter Deiner SB, den GF und der Regionaldirektion in Nürnberg.

Ansonsten haben kbi und Pit Dir schon sehr gut geantwortet!

Du bist und bleibst nicht verpflichtet, dem AA irgendeine Schweigepflichtentbindungserklärung zu unterschreiben - sie ist und bleibt FREIWILLIG

Gehe nie alleine zum AA und nehme immer einen Beistand nach § 13 SGB X mit.

Jetzt baust DU Druck auf!

Grüßle vom Herzblut
 
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