Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe.
Heute habe ich einen Brief vom AA bekommen, eine Einladung s.o. (§309SGBIII), zur Prüfung Ihrer Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung.
mitzubringen ist folgendes:
alle zZ benötigten Medikamente, Bescheide vom Versorgungsamt und von meinem behandelnden Arzt meine ganzen Krankheitsunterlagen...zur Auswertung durch die Ärzte der AA.
Dann das Übliche ..Mitwirkungspflicht (§§60ffSGBI)...
Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann noch ein Antwortschreiben...warum ich vielleicht nicht kommen kann.
Da steht u.a.: Ich bin ab________arbeitsunfähig erkrank. AU ist beigefügt.
Auf dem letzten Blatt soll ich Krankheiten die in meiner Familie/Eltern/Geschwister aufgetreten sind angeben.
Und auch Krankheiten aus meinem Kindesalter, Unfälle, OP`s usw....alles soll ich angeben.
Und zum guten Schluß soll ich meine Ärzte noch von der Schweigepflicht befreien.
-----------------------------------------------------------
Ich habe im Dez.07 die 58er-Regelung unterschrieben und per Einschreiben ans AA geschickt, bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen.
Ich habe jetzt 78 Wo Krankengeld bekommen und ab März sollte ich ALGI bekommen.
Ich bin und bleibe AU und will auch Rente beantragen.
Ich habe immer gedacht mir steht dieses ALGI zu auch wenn ich weiterhin AU bin.
Nun meine Frage:
1.) muß ich zu dieser Untersuchung? Habt Ihr auch so eine "Einladung" bekommen?
2.)Muß ich meine Ärzte von der Schweigepflicht befreien?
3.)steht mir die 58er-Regelung zu? Ich bin 58 und war vor meinem Unfall 2 Monate arbeitslos.
4.)Da ich nicht selber autofahren kann und auch nicht alleine unterwegs sein kann....muß ich dann die weite Fahrt von (45 Minuten Autofahrt, aber dann ohne Stau)
5.) was passiert wenn dieser Arzt (welch Wunder) meine Unverfügbarkeit für eine Arbeitsvermittlung feststellt? Bekomme ich dann kein ALGI?
6.) ist es nicht besser ich stelle mich der Arbeitsvermittlung, einen Arbeitsplatz bekomme ich mit einem Schwerbehindertenausweis sowieso nicht und wegen den Opiaten bin ich nicht mobil.
Jeden Tag was Neues, ich hatte zZ meiner Berufstätigkeit mehr Zeit zur Erholung als jetzt.
Liebe Grüße
Kai-Uwe
Heute habe ich einen Brief vom AA bekommen, eine Einladung s.o. (§309SGBIII), zur Prüfung Ihrer Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung.
mitzubringen ist folgendes:
alle zZ benötigten Medikamente, Bescheide vom Versorgungsamt und von meinem behandelnden Arzt meine ganzen Krankheitsunterlagen...zur Auswertung durch die Ärzte der AA.
Dann das Übliche ..Mitwirkungspflicht (§§60ffSGBI)...
Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann noch ein Antwortschreiben...warum ich vielleicht nicht kommen kann.
Da steht u.a.: Ich bin ab________arbeitsunfähig erkrank. AU ist beigefügt.
Auf dem letzten Blatt soll ich Krankheiten die in meiner Familie/Eltern/Geschwister aufgetreten sind angeben.
Und auch Krankheiten aus meinem Kindesalter, Unfälle, OP`s usw....alles soll ich angeben.
Und zum guten Schluß soll ich meine Ärzte noch von der Schweigepflicht befreien.
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Ich habe im Dez.07 die 58er-Regelung unterschrieben und per Einschreiben ans AA geschickt, bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen.
Ich habe jetzt 78 Wo Krankengeld bekommen und ab März sollte ich ALGI bekommen.
Ich bin und bleibe AU und will auch Rente beantragen.
Ich habe immer gedacht mir steht dieses ALGI zu auch wenn ich weiterhin AU bin.
Nun meine Frage:
1.) muß ich zu dieser Untersuchung? Habt Ihr auch so eine "Einladung" bekommen?
2.)Muß ich meine Ärzte von der Schweigepflicht befreien?
3.)steht mir die 58er-Regelung zu? Ich bin 58 und war vor meinem Unfall 2 Monate arbeitslos.
4.)Da ich nicht selber autofahren kann und auch nicht alleine unterwegs sein kann....muß ich dann die weite Fahrt von (45 Minuten Autofahrt, aber dann ohne Stau)
5.) was passiert wenn dieser Arzt (welch Wunder) meine Unverfügbarkeit für eine Arbeitsvermittlung feststellt? Bekomme ich dann kein ALGI?
6.) ist es nicht besser ich stelle mich der Arbeitsvermittlung, einen Arbeitsplatz bekomme ich mit einem Schwerbehindertenausweis sowieso nicht und wegen den Opiaten bin ich nicht mobil.
Jeden Tag was Neues, ich hatte zZ meiner Berufstätigkeit mehr Zeit zur Erholung als jetzt.
Liebe Grüße
Kai-Uwe