Hallo,
mal eine Frage der etwas ganz anderen Art, aber möglicherweise weiß der eine oder andere Bescheid.
Google hat jedenfalls nur eine Funstelle bzgl. BGH-rechtsprechung zum Schmerzensgeld ausgespuckt.
Die Frage: Erhöhen die Leistungen einer privaten Unfallversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung die Erbmasse von Verheirateten.
Hintergund: Angenommen sei eine Patchworkfamilie mit Vater (V) und Mutter (M). Vater hat ein Kind (KV) aus vorheriger Ehe, Mutter hat ein Kind aus vorheriger Ehe (KM) und beide haben ein gemeinsames Kind (KG).
Vater hat einen Unfall und erhält sowohl Leistungen aus der privaten Unfallversicherung als auch aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mutter stirbt kurz darauf.
Hat sich durch die Leistungen der Versicherungen das Vermögen der Ehegemeinschaft erhöht und sind diese somit Bestandteil der Erbmasse für alle Nachkommen? Oder "gehört" der noch verbliebene Rest der Versicherungsleistungen dem Vater, da er der Versicherte war und die Leistungen sind ohnehin kein Bestandteil der Erbmasse geworden?
Wie wäre es, wenn aus den Versicherungsleistungen a) der Vater oder b) beide Elternteile gemeinsam ein Haus gekauft hätten?
Grüße
oohpss
mal eine Frage der etwas ganz anderen Art, aber möglicherweise weiß der eine oder andere Bescheid.
Google hat jedenfalls nur eine Funstelle bzgl. BGH-rechtsprechung zum Schmerzensgeld ausgespuckt.
Die Frage: Erhöhen die Leistungen einer privaten Unfallversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung die Erbmasse von Verheirateten.
Hintergund: Angenommen sei eine Patchworkfamilie mit Vater (V) und Mutter (M). Vater hat ein Kind (KV) aus vorheriger Ehe, Mutter hat ein Kind aus vorheriger Ehe (KM) und beide haben ein gemeinsames Kind (KG).
Vater hat einen Unfall und erhält sowohl Leistungen aus der privaten Unfallversicherung als auch aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mutter stirbt kurz darauf.
Hat sich durch die Leistungen der Versicherungen das Vermögen der Ehegemeinschaft erhöht und sind diese somit Bestandteil der Erbmasse für alle Nachkommen? Oder "gehört" der noch verbliebene Rest der Versicherungsleistungen dem Vater, da er der Versicherte war und die Leistungen sind ohnehin kein Bestandteil der Erbmasse geworden?
Wie wäre es, wenn aus den Versicherungsleistungen a) der Vater oder b) beide Elternteile gemeinsam ein Haus gekauft hätten?
Grüße
oohpss