Moin moin!
Bevor ich zum Text was sage, Nikola eine nicht unwesentliche Bitte:
Gewöhn dir bitte die korrekte Terminologie an, auch wenn es mühsam ist. Ansonsten gibst du dem Gutachter artig Futter und bestätigst seinen medizinischen Müll. Es gibt die Diagnose M. Sudeck nach ICD-10 so nicht.
Stellt der Gutachter die Diagnose ohne entsprechende ICD-10 Codierung, hat er keine Diagnose gestellt sondern nur einen Symptomkomplex (Syndrom) genannt. Stellt er die Diagnose mit der ICD-Codierung, kannst du ihm den ICD-10 um die Ohren hauen, weil er eine veralteten, mindestens seit 2010 nicht mehr gültigen ICD verwendet, nämlich ICD-9 oder älter.
Die alte ICD-10 Codierung ist geändert in M89.03 Neurodystrophie [Algodystrophie]: Unterarm [Radius, Ulna, Handgelenk].
Dazu zählen nach DIMDI auch, wenn vorhanden Schulter-Hand-Syndrom, Sudeck-Knochenatrophie, Sympathische Reflex-Dystrophie.
Dazu ist festzustellen, dass diese Diagnosen wie auch der Begriff Morbus Sudeck veraltete Bezeichnungen für Symptomkomplexe sind beispielhaft M. Sudeck, Sympathische Reflex-Dystrophie, Kausalgie, Heilentgleisung, neuropathisches Schmerzsyndrom, chronifiziertes Schmerzsyndrom. Diese werden seit 1993 unter dem Begriff CRPS als bis heute gültige offizielle Bezeichnung der IASP (Internationalen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes) als rein deskriptive Bezeichnung mit dem Terminus "Komplex-regionales Schmerzsyndrom" (CRPS) zusammengefasst (s. AMWF-Leitlinien und entsprechende Fachliteratur)
Ich muß für Nachfolgendes klar vorausschicken, daß ich nicht weiß, wie die rechtliche Regelung dazu in Österreich ist. Deswegen bitte mit Vorsicht genießen.
Wenn ich Nikolas Verlauf richtig verstehe (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30957&highlight=nikola)
"hatte im Dez.2013 einen Arbeitsunfall, nach langem hin u her wurde im Krankenhaus Mondbeinnekose III stadium diagnostiziert obwohl ein MR das Gegenteil besagt, und die Operation folgte mit der Aussage vom Arzt (sofort operieren oder das Handgelenk zerfällt und dann bleibt nur mehr die Versteifung und ich war so blöd und hab ihm vertraut , in der Zwischenzeit habe ich es bei meiner Privaten Versicherung gemeldet da es sich ja meines Erachtens durch den Unfall ergeben hat ...."
bzw "der Gutachter hat nicht nur gesagt das ich gar keine Monbeinekrose hatte sondern eine kleine Zyste "
dann ist die "unnötige" Operation ursächlich bedingt durch die Behandlung der Ärzte im Rahmen des Arbeitsunfalls.
In etwa:
Cyste (ohne Probleme) -> Arbeitsunfall -> großes Drama, Mondbeinnekrose muß operiert werden -> Beschwerden/Schäden (mal allgemeingefaßt) nach der Operation -> oh, doch keine Mondbeinekrose gewesen, jetzt Mondbeinnekrose. Und jetzt postoperativer Sudeck nicht posttraumatischer Sudeck.
Zum Einen, so klar kann man nicht sagen, ob das CRPS posttraumatisch oder postoperativ ist:
Das Problem beim CRPS Typ I ist sein variabler, rasanter Verlauf. Wobei dieses rasant medizinisch nicht genau definiert ist. Was definiert ist, ist der im Vergleich zu degenerativen Veränderungen rasante Verlauf innerhalb weniger Wochen. Ein CRPS hat schneller, früher und stärker Schmerzen als eine entsprechende degenerative Veränderung.
Du kannst das vllt mit dem Unterschied grippaler Infekt (Erkältung) und Grippe vergleichen. Ersteres dümpelt so meist 1 - 2 Wochen lästig vor sich hin bis man dann ggf. doch flach liegt. Letzeres führt spätestens nach 2 Tagen Symptomen zu einem schweren Krankheitsbild. Aber an Tag 1 - 2 ist da eine Unterscheidung noch schwierig, wohin die Fahrt geht.
Wenn ein Patient vorher absolut beschwerdefrei ist oder nur leichte Schmerzen hat, dann fallen die ungewöhnlich starken bzw. nicht zur Verletzung passenden Schmerzen schnell auf.
Wenn ein Patient allerdings starke Schmerzen hat, ggf. operiert ist, dann dauert es, bis auffällt, da stimmt etwas nicht.
Denn das Kardinalsymptom des CRPS ist nun einmal der Schmerz. Ohne Schmerz kein CRPS.
Und deswegen gibt es auch keine klare Angabe in der Literatur, wann ein CRPS nach einem Trauma entsteht. Man kann nur formulieren fast direkt bis Wochen nach dem Trauma, wenn denn mal der Arzt auf die Idee kommt, es sind nicht Unfallfolgen sondern da ist noch etwas anderes.
Es gibt dazu eine kleine Studie mit Patienten und einer frischen Radiusfraktur, die sofort begleitend diesbezüglich überwacht wurden mit diagnostischen, klinischen und sonstigen Möglichkeiten. Diese Mini-Studie (175 Anfangspatienten) zeigte grob vereinfacht zusammengefaßt, daß bei etwa 80% d. Patienten in den ersten 8 Woche Merkmale eines CRPS nachweisbar waren. Nur etwa 20% entwickelten aber ein CRPS.
Und es zeigte sich, daß z. B. diagnostische Befunde, wie z. B. MRT-Auffälligkeiten oder KN-Veränderungen im Röngen nach etwa 8 Wochen bei etwa 50% der dann CRPS-entwickelnden Patienten wieder einen Normalbefund hatten.
Zum Anderen wenn der Gutachter es behauptet, muß er es beweisen. Eine reine Behauptung ist kein Beweis.
Das genau ist aber auch einer der Ansätze, den Gutachter in Frage zu stellen.
Zum Einen klipp und klar: Entsprechend der IASP-Kriterien ist das CRPS eine rein klinisch zu stellende Diagnose.
Dazu ist entsprechend der Literatur festzustellen, daß die Diagnosestellung des CRPS nach klinischen Kriterien erfolgt. Apparative Diagnostik kann nur zur Bestätigung der Diagnose CRPS verwendet werden. Ein Fehlen pathologischer Veränderungen in der Gerätemedizin darf nicht zur Fehldiagnose des CRPS-Ausschlusses führen (s. AMWF-Leitlinien).
Wennn er behauptet, das MRT ist dafür beweisend, dann hat er schlicht eine Falschaussage gemacht. Oder hat keine Ahnung, da falsches Fachgebiet.
Behauptet er genau dieses, dann ist es entsprechend Rajo´s Hinweis ein rechtvernichtendes Einreden.
"
Tatsachen, die den objektiven medizinischen Befund widerlegen oder im Sinne einer Gelegenheitsursache deutbar machen sollen, stellen rechtsvernichtende Einreden dar, die in der Beweislast der Beklagten stehen,
Er muß an Hand der Klinik (Schmerzen, Ödem, Hautverfärbungen und und und) und damit auf wissenschaftlich und empirisch gestützt auf allgemein als gesichert, zumindest als wahrscheinlich gesichert geltenden medizinischen Erkenntnissen, die als Lehrstandard mit Explorations- oder Diagnoseleitfäden auf dem aktuelle Stand der Wissenschaft beweisen, daß vorher kein CRPS vorgelegen hat.
Wenn er der Meinug ist, enstprechende Facherkenntnisse sind nicht anwendbaer, dann muß er begründen warum.
Eine reine Behauptung ist ansonsten nicht nachvollziehbar und nicht begründet. Und damit kein Beweis.
Des weiteren ist es nach ganz o. g. (das mit den vielen Pfeilen) selbst bei postoperativer und nicht posttraumatischer Ursache immer noch ein BG-Fall.
Denn die Operation wurde durch einen D-Arzt angeordnet. Rajo und ich hatten das Thema schon einmal durchgekaut (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30048, speziell 7 und 13).
Da die auslösende Ursache laut dem Gutachter die Operation war, die durch den D-Arzt im Rahmen der Diagnose und Behandlung des Arbeistunfalls angeordnet war, gilt meines Erachtens nac der Umstand des Behandlungsfehler in Ausübung eines Amtes. Und damit ist auch in diesem Fall die BG haftend.
gruß