ellute
Mitglied
Es gab einen allgemeinen Behandlungsvertrag in dem erwähnt wurde, dass Aufnahmen gemacht werden können. Aber mit sowas habe ich natürlich nicht gerechnet. Ist jetzt aber auch abgehakt. Nur als Warnung für andere Mitglieder.Hallo Ellute,
hier liegt nicht der Fokus auf "nix sexuelles".
Hier liegt der Fokus darauf, dass Du auf Video-Aufnahmen hingewiesen wurdest!?????
Der Fokus auf Deine Zustimmung von "Aufnahmen"!
Wurdest Du auf die Aufnahmen hingewiesen, hast Du die Aufnahmen genehmigt und schriftlich zugestimmt?
Liegen Dir die Aufnahmen vor?
Bitte erstatte sofort Anzeige DGSVO!!!
Viele Grüße,
Kasandra
Mit Johanssen hatte ich zu tun. Haben vor dem OLG dank meines sehr guten RAs den kürzeren gezogen.