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Dienstunfall mit PtBS

FreundundHelfer

Neues Mitglied
Registriert seit
2 März 2015
Beiträge
19
Hallo zusammen,

ich wurde 2011 im Dienst als Polizist (Hessen) durch einen Straftäter angeschossen.( Ich erkrankte an einer PtBS die sich gewaschen hat. Ein externer Gutachter hat diese PtBs auch zwanglos als Folge des Schusses gewertet. Er vergab mit die GDS innerhalb von 1,5 Jahren von "40, 80 und "30 bis auf weiteres". Das Anerkennungsverfahren für den Dienstunfall wurde noch nicht abgeschlossen, sodass ich nichtmal die Behandlung beginnen konnte. Die Kosten trägt die Kasse nicht, da sie auf das Land verweist.

Jetzt erhielt ich die Ankündigung, dass ich vorzeitig in den Ruhestand soll, mit den "30 % bis auf weiteres" als Grundlage. Eine andere Verwendung ist ausgeschlossen.
Ich habe durch meine Stabilisierungsklinik einen aktuellen Befund vorgelegt, welcher gemäß den Pyrmonter Klassifikationen 50 -70 GDS fordert.
Ich möchte damit das bis auf weiteres beziffern.

Dieser Befund wurde an den ärztlichen Dienst weitergeleiten, zwecks Prüfung.

Da das Ruhestandsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die GDS erst abschließend geklärt werden müssen, schon wegen der Formulierung 30 bis auf weiteres. (Hoffe ich)

Hat hier jemand Erfahrung über die Pyrmonter Klassifikation. Kennt jemand Urteile darüber, außer das Verfahren des VG Düsseldorf bis zum BVG?

Ich bin weiter für alle Tipps und Anregungen offen, da ich ein 6 Monate kleinen Schatz daheim habe und die drohenden Gehaltseinbußen katastrophal wären.

Euer Freund und Helfer
 
Hallo Freund,

willkommen im Forum!

Die Rubrik "Beamtenrechtliche Gerichtsverfahren" ist ja einigermaßen überschaubar. Lies dich schon einmal ein.
Zur Pyrmonter K. kann ich dir nichts berichten, über I-net-Suchmaschinen, vielleicht auch oben über Forumsuche, findest du aber Infos. Es gibt im Forum angemeldete Gleichgesinnte (Polizeibeamte mit PTBS nach tätl. Angriff), die dir vllt mehr dazu schreiben können.

Soweit ich richtig informiert bin (kein Jurist od Mediziner),
ist wichtig, dass du vor Zurruhesetzung einen GdS von 50 erhältst,
damit die Regelungen zum qualifizierten Dienstunfall und erhöhten Unfallruhegehalt greifen.
Infos dazu dürftest du auch im i-net finden, ich glaube aber, auch in dieser Rubrik.

Ich meine gelesen zu haben, dass es ein enormer finanz. Unterschieds zw. Dienstunfall und qualif. Dienstunfall ist - da lohnt sich der Kampf auf jeden Fall.

Wurde denn bislang von "Unfallruhegehalt" ausgegangen?

Falls noch nicht geschehen, wäre es einen Versuch wert, eure Personalvertretung (ich weiß nicht, wie das im PolDienst organisiert ist) und/oder Gewerkschaft zu informieren.
Ich kenne es so, dass die PV ein Veto einlegen kann bei Zurruhesetzung, also mal nachfragen.
In diesem Zusammenhang evtl. auch Antrag auf Schwerbehinderung (fix) einreichen, das könnte das Bemühen um "andere Verwendung" verbessern.

Als Gewerkschaftsmitglied ist man rechtsschutzversichert.
(schreibe ich mal dazu, weil kürzlich jemand nicht wusste, dass bei ihm/ihr eine RSV besteht)

Dann noch die Frage,
ob du bereits Akteneinsicht (der vollständigen Akte) genommen hast?

Zur Krankenkasse:
PKV vermute ich ...
Irgendjemand MUSS die Kosten übernehmen, ich versuch mal Infos zu finden, wie das bei PKV läuft.
Die Kostenträger können das später untereinander abrechnen.
Dazu fällt mir nur "unterlassene Hilfeleistung" ein!

Alles Gute, viel Erfolg beim Kampf!
HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Freund und Helfer!
Ich hab beim Lesen echt schlucken müssen. Kann Dir aber zur eigentlichen Frage nicht viel sagen, weil ich angestellt bin.
Aber kümmere dich um gute und stabilisierende Therapie. Unbedingt. Schon wegen des kleinen Schatzes. Mein Trio hat definitiv einiges der Ptbs abbekommen und muss auch mit Einschränkungen leben. Besonders gemein für Angehörige sind die quasi erstarrten Gefühle, um funktional zu sein. Aber Funktionalität ist ja auch ein hoher Wert. Daher verführt es zu schnell, lieber einzufrieren, was da unter der Oberfläche ist.
Alles Gute! Und gute Besserung! Und eine einfache Reglung bezüglich gds
 
Huhu,

die gerwerkschaft kannst Du bei der Polizei vergessen, da die Gewerkschafter selbst auf ein Aufsteigen in der Hierachie erhoffen. Somit schlichten sie sehr behördenfreundlich.
Ich habe einblick in die Akte. Formaljuristisch ist alles gut. Es geht nur um die Frage nach dem bis auf weiteres, was ich auf 50 beziffert wissen möchte. Da der Ruhestand noch nicht rechtskräftig verfügt wurde, habe ich noch Chancen einen höheren GDS anerkannt zu bekommen. Die Frage lautet, ob die das Ruhestandverfahren mit den 30 bis auf weiteres durchsetzen. Bis meine Antrag auf 50 GDS nachträglich geprüft wurde, kann Zeit vergehen. Da der Antrag vor der Ruhestandsverfügung gestellt wurde müssten die ein schlimmeres ergebnis nachträglich würdigen.

Alles sehr bescheiden bis doof

Danke für den Zuspruch.
 
Hallo,

das mit der Option der nachträgl. Würdigung wg. rechtzeitig gestelltem Antrag ist doch schon gut.

Der gewerkschaftl. Rechtsschutz ist in meinem Fall (auch?) wenig zufriedenstellend, bei Mitgliedschaft dennoch einen Versuch wert, oder?

Dies habe ich zu deinen Fragen gefunden:

http://www.kriminalpolizei.de/weite...t-am-groessten-ist-die-hilfe-am-fernsten.html
(Therapie nach Gewalttaten)

Hier Seite 25 und 26 (oder 24+25?):
www.gdp.de/id/_dp201106/$file/DeuPol1106.pdf ... markieren, rechte Maustaste, öffnen ...
(Langer Kampf ...)

Bei beiden Links sind Adressen angegeben, wo du vllt weitere Infos erhalten kannst.
Hast du schon nachgefragt beim Weißen Ring (OEG)?

Bzgl der Kostenübernahme einer Therapie kennst du vielleicht dieses Urteil noch nicht:
https://openjur.de/u/684875.html
Randnr. 94 - evtl wichtig zu beachten, betr. Pol
Randnr 104, 105 habe ich mir auch gemerkt, warum bloß?
Jedenfalls scheint wichtig in deiner Sache, dass
- PTBS als Unfallfolge anerkannt ist
- ein Arzt (kein reiner Psychotherapeut, sd mit Dr) dir die Therapie verordnet und zwar unbedingt wegen Unfallfolge verordnet
- nach GOÄ (?) abgerechnet wird

Am besten wäre, dass die bearbeitende Unfallstelle (Beamten-BG - bei mir heißt die Unfallfürsorgestelle), die Notwendigkeit einer Traumatherapie bescheinigt. Das würde viel erleichtern.
Die Info im Text, dass EMDR nicht von GKV übernommen wird, stimmt seit 3.1.15 nicht mehr.
Hier im Forum berichten viele positiv von EMDR nach PTBS.

Soweit ich das Urteil und die Gesetzeslage verstanden habe,
kannst du, wenn PTBS als Unfallfolge bestätigt ist,
dir eine Therapie ärztlich wg. Unfallfolge verschreiben lassen
und die Rechnung (sofern privat KV) direkt an deine BG (Unfallfürsorgestelle o.dgl.) zur Erstattung senden.

Es ist übrigens nach meinem Wissensstand hilfreich + mit besserer Aussicht auf Heilung, wenn man rasch mit der Therapie beginnt.

Nach dem, was man von anderen hört und hier liest, ist abzuraten davon,
die von der (Beamten)BG empfohlenen Therapiezentren anzusteuern.

So, ich hoffe,
andere klinken sich noch ein und haben mehr Fachwissen und Erfahrung zu der Thematik als ich.

Alles Gute
HWS-Schaden
 
Hallo FreundundHelfer,

kurze Berechung Dienstunfall einfach macht

Grundgehaltversorgung = Endstufe
Familienzuschlag
=
ruhegehaltfähige Dienstbezüge

mal 0,99010

davon 75%

= Ruhegehalt

Abzüge vom Ruhegehalt

Abzug Pflegeleistung §50f 1,25 glaube ich

Zuschlag
Kind

Macht Gesamtbrutto

für eine quali Dienstunfall kann ich nichts beibringen

Wenn 30% vorhanden sind sollte auch noch was von der Unfallkasse kommen, achtung dann kann der §55 zuschlagen.

Die Pesonalstelle muss auf Antrag das Ruhegehalt Berechnen

Gruß
netzguru
 
Hallo Netzguru,

das ist die Berechnung vom Unfallruhegehalt,
nicht vom Ruhegehalt, oder?

Hallo noch einmal, FreunduH,
dein Dienstunfall ist anerkannt, habe ich das richtig verstanden?
Was offen ist, sind die DU-(Spät)Folgen und die Bemessung des GdS,
ist das richtig?

Zum letzten Beitrag von mir:
Wenn der DU anerkannt ist,
dann müsste das + Schilderung des Unfallablaufs eigentl. genügen, um dir von einem Facharzt eine Therapie verordnen zu lassen und Rechnung einzureichen
- so verstehe ich das Urteil (Link oben).

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Netzguru,

das ist die Berechnung vom Unfallruhegehalt,
nicht vom Ruhegehalt, oder?

Hallo HWS-Schaden,

ich hatte Ruhegehalt abgeschrieben von der Bezügemitteilung, aber oben drüber "kurze Berechung Dienstunfall einfach" und natürlich Unfallruhegehalt gemeint.

Es taucht auf taucht auf der Bezügerechnung nicht das Wort <Unfallruhegehalt> auf, der einzige Hinweis darauf sind die 75%.
Die kennen nur das Wort <Ruhegehalt>

Es ist bei meinen Dienstherr so, könnte bei anderen anders aussehen.

Gruß
netzguru
 
Hallo,

ja der Dienstunfall ist anerkannt. Es geht nur nochn um den Schädigungsgrad, welcher für die Bemessung des Ruhegehalts relevant sein wird.

So lange der Dienstunfall noch nicht anerkannt ist, bekomme ich die Behandlung noch nicht erstattet. Der Dienstunfall soll aber anerkannt werden, jedoch nur mit 30 GDS

Die VG URteile aus NRW helfen mir leider nichts, da ich aus Hessen komme. Da würde die Bheörde glatt ignorieren und mich klagen lassen....

Trotzdem vilen Dank
 
Moin Mitleidender

Moin Moin FreundundHelfer.

Noch einige Fragen.

Ist die PTBS auch als DU anerkannt?

Wohl nicht da die Kostenübernahme nicht geregelt ist bezüglich Traumaterapie.

Wenn nicht solltest du einen Antrag stellen.
Hast du den Dienstunfall als qualifizierter DU nach "37 BeamtVG anerkannt bekommen?
Ich ja nach Gerichtsverfahren. Dazu Mehr ab 12.06.2015 (Berufungsfrist der Gegenseite abgelaufen)


Deine Frage bezüglich GDS 30 baw. verstehe ich so, das es Dir um erhötes Unfallruhegehalt geht. Richtig

Ich schreibe dir die Tage noch etwas ausführlicher.
Jetzt hab ich leider wenig Zeit.

Wie siht es bei die mit Weitergewährung von DUZ und Schichtzulage aus?

PS: Ohne guten Anwalt wird es schwer bis fast unmöglich.

Ich melde mich wieder

Gruß Bockel (Laß dich nicht unterkriegen)
 
Hallo Freundundhelfer,

bzgl. Deiner Situation und Dienstunfall kann ich nichts sagen. Hier
kenne ich mich nicht aus.

Aber meine Gedanken waren: wie alt bist Du?

Und wäre es für Dich ggf. eine Option, dass Du einen Job im Innendienst bekommst? Auch im Ausbildungsbereich?

Somit könntest Du evtl. weiter arbeiten, bekommst Deinen Beamtensold und hast natürlich auch die sozialen Kontakte die jeder Mensch braucht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi,

die PtBS wurde durch einen externen Gutachter bestätigt. Mir wurde im Rahmen des DU Verfahrens die Anerkennung zugesandt.
HIer wurden die 30 GDS konstatiert. Ich habe im Rahmen der Anhörung den Antrrag auf 50 GED gestellt. Wird gepürft.

Mit dem Du Verfahren hat man jetzt das Ruhestandsverfahren eröffnet und mit die Versetzung angekündigt.

Es ist jetzt die Frage, ob das Ruhestandsverfahren durchgesetzt wird, wenngleih das DU Vefahren noch nich abgeschlossen wurde.

Der Grund warum ich noch nicht in Therapie bin liegt an der langen Zeit der Verwaltung, sowie externer Gutachten etc....
,


Ich habe
 
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