FreundundHelfer
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Hallo zusammen,
ich wurde 2011 im Dienst als Polizist (Hessen) durch einen Straftäter angeschossen.( Ich erkrankte an einer PtBS die sich gewaschen hat. Ein externer Gutachter hat diese PtBs auch zwanglos als Folge des Schusses gewertet. Er vergab mit die GDS innerhalb von 1,5 Jahren von "40, 80 und "30 bis auf weiteres". Das Anerkennungsverfahren für den Dienstunfall wurde noch nicht abgeschlossen, sodass ich nichtmal die Behandlung beginnen konnte. Die Kosten trägt die Kasse nicht, da sie auf das Land verweist.
Jetzt erhielt ich die Ankündigung, dass ich vorzeitig in den Ruhestand soll, mit den "30 % bis auf weiteres" als Grundlage. Eine andere Verwendung ist ausgeschlossen.
Ich habe durch meine Stabilisierungsklinik einen aktuellen Befund vorgelegt, welcher gemäß den Pyrmonter Klassifikationen 50 -70 GDS fordert.
Ich möchte damit das bis auf weiteres beziffern.
Dieser Befund wurde an den ärztlichen Dienst weitergeleiten, zwecks Prüfung.
Da das Ruhestandsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die GDS erst abschließend geklärt werden müssen, schon wegen der Formulierung 30 bis auf weiteres. (Hoffe ich)
Hat hier jemand Erfahrung über die Pyrmonter Klassifikation. Kennt jemand Urteile darüber, außer das Verfahren des VG Düsseldorf bis zum BVG?
Ich bin weiter für alle Tipps und Anregungen offen, da ich ein 6 Monate kleinen Schatz daheim habe und die drohenden Gehaltseinbußen katastrophal wären.
Euer Freund und Helfer
ich wurde 2011 im Dienst als Polizist (Hessen) durch einen Straftäter angeschossen.( Ich erkrankte an einer PtBS die sich gewaschen hat. Ein externer Gutachter hat diese PtBs auch zwanglos als Folge des Schusses gewertet. Er vergab mit die GDS innerhalb von 1,5 Jahren von "40, 80 und "30 bis auf weiteres". Das Anerkennungsverfahren für den Dienstunfall wurde noch nicht abgeschlossen, sodass ich nichtmal die Behandlung beginnen konnte. Die Kosten trägt die Kasse nicht, da sie auf das Land verweist.
Jetzt erhielt ich die Ankündigung, dass ich vorzeitig in den Ruhestand soll, mit den "30 % bis auf weiteres" als Grundlage. Eine andere Verwendung ist ausgeschlossen.
Ich habe durch meine Stabilisierungsklinik einen aktuellen Befund vorgelegt, welcher gemäß den Pyrmonter Klassifikationen 50 -70 GDS fordert.
Ich möchte damit das bis auf weiteres beziffern.
Dieser Befund wurde an den ärztlichen Dienst weitergeleiten, zwecks Prüfung.
Da das Ruhestandsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die GDS erst abschließend geklärt werden müssen, schon wegen der Formulierung 30 bis auf weiteres. (Hoffe ich)
Hat hier jemand Erfahrung über die Pyrmonter Klassifikation. Kennt jemand Urteile darüber, außer das Verfahren des VG Düsseldorf bis zum BVG?
Ich bin weiter für alle Tipps und Anregungen offen, da ich ein 6 Monate kleinen Schatz daheim habe und die drohenden Gehaltseinbußen katastrophal wären.
Euer Freund und Helfer