Dienstunfall mit PtBS

Hallo,

1.
dein DU ist also anerkannt.
Was steht in dieser Anerkennung als DU-Schaden genau?

2.
Du schreibst: "Mit der Anhörung für die Erweiterung des DU mit PTBS wurde mir die Ankündigung zum Ruhestand verschickt."

Ich vermute, dass dies die zuvor bereits erwähnte "Post" ist, also der erwähnte Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, von dem du schriebst "4 Wochen bis rechtskräftig" o.s.ä.

Liegst du noch innerhalb der Frist?
Hast du Widerspruch eingelegt und Widerspruchbegründung formuliert?
Also: Wie ist da der Stand?

3.
Deine Erfahrung mit dem Mitglied der PV tut mir leid.
bei uns ist es so, dass sich die Kollegen des PV (PR) unterschiedlich gut auskennen - in Unfallfragen eher wenig, weil Kollegen selten was durchkämpfen. Zum Glück arbeitet sich nun eine Kollegin des PR in Sachen Unfall ein und ist unterstützend.
Bei anderen Themen machen wir die Erfahrung, dass man selber hartnäckig sein muss und es ein bisschen Glückssache ist, mit wem man spricht.
Deshalb rate ich dir, diese Hartnäckigkeit an den Tag zu legen. Wenn ein Kollege nicht hilfreich ist, mehrmals anrufen, bis man jdn spricht, der mehr Ahnung und Bereitschaft hat.
(Ich weiß: Das ist nicht das, was man zu Recht von einer PV erwarten kann ...)

Zur Antwort des (nun A13) PV-Kollegen und falls dir sowas wieder entgegnet wird:
Es geht nicht um "Einfluss auf Verw.verfahren". Die PV hat so viel od wenig Einfluss, wie von Gesetzgeber eingeräumt wurde bzw von Gewerkschaft erkämpft wurde.
Es geht um die Unterstützung im Rahmen der Einflussmöglichkeiten und Befugnisse,
zB Veto bei Pensionierung, das Bestehen darauf, dass du unterstützt wirst bei Durchsetzung des Ziels "(erhöhtes) Unfallruhegehalt", wenn schon Ruhestand angeordnet wird etc.

Ich wünsch dir viel Erfolg bei weiteren hartnäckigen Versuchen,
die PV mit ins Boot zu holen!

*
Du wirst wahrscheinlich noch etwas Kampfgeist und langen Atem brauchen (auch wenn dir mit PTBS vermutlich nach etwas anderem zumute ist):
schwere Schäden - schwerer Weg, so kann man wohl die Erfahrungen vieler User hier zusammenfassen.

Die unterschiedlichen Gesetzlichen Unfallversicherungen gleichen sich auch darin, dass dir deine Rechte und möglichen Wege selten bis nie genannt werden, dass versuchsweise erst einmal abgelehnt wird, was zu bewilligen wäre und so schon ein Teil der Anspruchsberechtigten aufgibt ... das spart Geld.
Vielleicht stärkt dieses Wissen deine Motivation zu kämpfen.

Falls du noch keinen Rechtsanwalt hast:
Man kann sich auch erst einmal beraten lassen, ein Beratungsgespräch ist nicht sooo teuer und man kann schon einen ersten Eindruck vom RA gewinnen. Ein Mandat würde ich erst später vergeben.

Weitere Stellen, die dich (kostenlos bzw 10,-€) beraten:
a) Weißer Ring
b) Unabhängige Patientenberatung UPD (im i-net Adresse in deiner Nähe zu finden)

Ich hoffe Bockel od einer deiner betroffenen Kollegen meldet sich noch einmal, um dich mit entsprechender Erfahrung zu unterstützen.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Moin moin

Zur deiner Eingangsfrage.
30GDS bis auf weiteres, Dass heißt in meinen Augen bis zur nächsten Begutachtung. Es hat nichts mit der zur Ruhesetzung zu tun.

Wie kommst du auf Mindestversorgung?
Du hast doch die anerkennung DU (Schußverletzung) und einen GDS. Was sagt denn das Amtsärztliche Gutachten bist du Dienstfähig, wenn nicht wieso nicht.

Mein Dienstherr hat versucht eine Überholende Kausalität zu stricken. Damit sind sie sowas von auf den A... gefallen.

meiner Meinung nach steht dir Mindestens Unfallruhegehalt zu. Wenn die PTBS anerkannt wird (Dienstunfallfolge) und ein GDS von mindestens 50 dann sogar erhötes Unfallruhegehalt + eine Einamzahlung von 80.000 bis 150.000 EURO.

Da kann man eine falilie schon ganz gut versorgen.

Bei Dir sieht es jedoch so aus das der Dienstherr die PTBS nicht (noch) anerkannt hat. Du wirst sehen so einfach lassen die sie nicht "durchgehen".

Man wird versuchen dir etwas einzureden (angeblich hast du ja schon die mündliche Zusage das die PTBS anerkannt wird) und dich abzuschieben.

Sei doch bitte nicht so naiv und glaube mündlichen Zusagen. es geht hier ums Geld und deine Gesundheit ist dem Dienstherrn Scheißegal. Oder hat er die Kosten für die Heilbehandlung übernommen (PTBS).
Üerlege eine Moment und dann siehst du so unrecht hab ich nicht.

Hier wird versucht dich mit Mindestversorgung abzuschieben.
Achso noch ein Versprechen: Du sollst nach drei Jahren (Gesund) wieder eingestellt werden. Dein Glaskugelarzt sagt dann bist du wieder gesund. Dem Arzt würde ich ja vertrauen. Vieleicht bist du dann auch schon tot.

bei Fragen immer her damit auch wenn du Urteile brauchst versucht man dir hier zu helfen.

Liebe Grüße
Bockel
 
Noch eins ganz kurz.

Du bist ein Dienstleister wenn du das nicht mehr leisten kannst wirst du weggeschoben und ein neuer übernimmt deine Aufgabe.

Dein Dienstherr ist nicht dein Freund sondern überweist dir lediglich deine Gage

Gruß
 
Hi,

ich bin polizei, beamten und begrenztdienstunfähig und erhalte nur 30 MDe....

Das externe Gutachten ist nun 6 Monate her. Ich habe ein Schreiben meiner Klinik mit dem aktuellen Befund vorgelegt.

Ich sehe den Dienstherren nun in der Pflicht das zu überprüfen, bevor er einen Verwaltunsgakt aufgrund der alten 30 MDe erläßt.

Hat hier jemand was in der Rechtsprechung dazu.

ICh habe seit über 12 Monaten eine PtBS. Dies erfüllt die Definition chronische PtBS.

Hat hier jemand Erfahrungen Urteile, was das für eine MDE beinhaltet?

Danke
 
Hast du eigentlich einen Guten rechtsbeistand

bei PTBS ist MDE von 0-100 "möglich"

Warst du im schichtdienst?

Gruß Bockel
 
Und bitte, ob du den Dienstherrn in der Pflicht siehst ist dem Dienstherrn so was von egal.

Bei mir hätte der Dienstherr nach 6 Monaten (laut Gesetzt) unfallausgleich prüfen mussen. jetzt nach 6 Jahren hat er sich immer noch nicht bewegt. Also bitte.

Stimmt nicht er hat 2 schreiben verfaßt, in 6 Jahren (bezüglich Unfallausgleich).

dafür aber aktenweise abgestritten das die PTBS von DU stammt.

Jetzt hab ich aber auch ein Urteil vom OVG warte nur auf ende der Frist.

Selbstverständlich hab ich da recht bekomme.

Bei mir ging es soweit, dass der Dienstherr mich als ausgangspunkt der Auseinandersetzung darstellen wollte (ca. 2012). Dies wurde aber schaon 2010 rechtlich wiederlegt. Soll heißen der Täter wurde schon lange vor einem ordentlichen Gericht verurteilt.

Soweit zur PFLICHT des Dienstherrn

Gruß
Bockel
 
Hallo ihr 2,

es gibt nach einem DU die Pflicht des Dienstherrn, zB

a) zur Entscheidung bestimmter (DU)Fragen in jeweils bestimmter Frist
b) zur "Mitwirkung" an Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zB durch Heilfürsorge bei anerkannten Unfallschäden
c) ...
d) ...

FreunduH und Bockel, es stimmt beides, was ihr sagt, ihr betont Unterschiedliches:

- FuH betont den Anspruch (und drückt gleichzeitig ein Ideal aus)
- Bockel nennt wichtige Pflichten (wichtig für deine Schritte, @FuH!) und macht deutlich, dass der Dienstherr seine Pflichten nicht ernst nimmt.

@ FuH,

  • aus meiner Sicht hast du deine Lage noch nicht sauber eingeschätzt, du schwimmst noch, dir scheint unklar, wie die nächsten Schritte aussehen müssen - stimmt das?

  • Sind dir die Gesetze und Konsequenzen für die Versorgung klar? siehe von Bockel genante Unterschiede zwischen a) Ruhegehalt b) Unfallrugegehalt c) erhöhtem Unfallruhegehallt?
  • Sind dir die Gesetze zu "Unfallkausalität" bekannt?

    Wie Bockel bereits schrieb: Du solltest nicht davon auszugehen, dass der Dienstherr einfach etwas anerkennt / zugesteht

    Die finanziell günstigste Lösung (wenn du nicht mehr dienstfähig bist) ist, dir keine Unfallfolgen anzuerkennen.
    Deshalb wird geschaut, ob psychische "Vorschäden" als (! angeblich !) wesentliche Ursache für die PTBS gefunden werden, dann wäre nicht der Unfall "schuld", damit stünde zur Prüfung an, ob überhaupt Unfallruhegehalt gezahlt werden muss, ...
--> Die (Wieder)Herstellung deiner Gesundheit ist hier noch nicht ein einziges Mal vorgekommen, siehst du das? Das ist dein! Interesse!

--> Welchen der tatsächlichen Pflichten ist der Dienstherr nachgekommen?

Du kannst am Verlauf der letzten 4 Jahre doch ablesen, wie ernst der Dienstherr deine Gesundheit und seine Pflichten nimmt und dann bitte prüfen, ob du die reale Lage oder ein Ideal im Kopf hast, wenn du an Pflicht des DH appellierst.

Benutze dein Wissen über die gesetzlich verankerten Pflichten, bzw frage nach, suche Unterstützung.
Du musst die Pflichterfüllung einfordern!

Es gibt Wege, wie du VT Kostenübernahme einfordern kannst.
Du schreibst immer, das ginge nicht.
Was hast du bisher unternommen, um sie zu erhalten? Beschreib mal bitte.
(übrigens: keiner verspricht, dass es klappen muss ... )

Dass deine PKV die VT-Kosten zurzeit übernimmt, wird meiner Einschätzung nach in deiner aktuellen Situation fast unmöglich zu erkämpfen sein.
Wenn meine Einschätzung richtig ist und PKV juristisch im Recht ist, bedeutet das gleichzeitig, dass du gegenüber der Unfallfürsorge/dem Dienstherr im Recht bist, denn einer von beiden muss die VT bezahlen, sofern sie medizinisch indiziert ist.

Du hast nicht geschrieben, die PKV lehne Kostenübernahme an VT ab, weil keine med. Indikation vorläge - ich gehe also davon aus, dass die med. Indikation nicht der strittige Punkt ist.
Die med. Indikation muss vom AA bestätigt werden, damit Unfallfürsorge die Kosten trägt.


Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hi,

die Ptbs wurde durch einen externen Gutachter der behörde zweifelsfrei der Schußverletzung zugeordnet.

Diese ist auch Gegenstand des Du BEscheides.

Es geht nur noch um die Höhe der Schädigungsfolgen.

Mit 30 habe ich das normale UNfallruhegehalt

Mit 50 sind die Voraussetzungen für das erhöhte Unfallruhegehalt gegeben.

Das Gutachten vom Externen ist 6 Monate alt. ICh habe durch meine Klinnik einen Befund eingereich der 50 -60 begründet.

Das wird derzet von der Behörde geprüft.

Würde sie mich jezt in den Ruhestand schicken und von 30 Mde ausgehen, wenngleich sie derzeit diese 30 durch meinen Antrag überprüft, wäre die Grundlage des VA fahrlässig gewählt.
 
Hallo FuH,

die Fragen

- was wird als DU-Folge an Schäden anerkannt?
- wie hoch wird GdS eingestuft?

sind zwar beide von gr. Bedeutung (für dich wg Versorgung, für Dienstherrn wg Kosten),

aber du solltest sie nicht vermengen, wenn du Lösungen suchst.

Zur Thema VT und wie du die bezahlt bekommst,
ist wichtig, wie es zu dem externen GA kam:
Hat die Unfallfürsorge das externe GA beantragt?


Nachtrag: Nachfrage zu deinem letzten Beitrag
Du schreibst: "... die Ptbs wurde durch einen externen Gutachter der behörde zweifelsfrei der Schußverletzung zugeordnet." dann: "Diese ist auch Gegenstand des Du BEscheides."

Worauf beziehst du "diese"? Was ist "Gegenstand des DU-Bescheides"? --> Schussverletzung oder PtBS? (ist leider missverständlich)




LG
 
der GA wurde von der Behörde / ärztlichen Dienst beaufttragt

Die Folgen des Du sind anerkannt und wurde mit dem Du BEscheid bestätigt. Hier wurde eine VT vorgeschrieben mit stadionären Aufenthalt
Der GDs wurde mit 30 festgehalten.
 
Hallo,

evtl kam mein Nachtrag in meinem letzten Beitrag zu spät und du hast ihn übersehen?

Ich fasse zusammen, was ich verstanden habe:

1.
DU ist anerkannt

2.
Schussverletzung des DU ist anerkannt

3.
Unfallfürsorge + somit Dienstherr hat beauftragt zu klären, ob die PtBS Folde des DU ist

4.
PtBS als Folge des DU ist bestätigt in einem GA, das von Unfallfürsorge beauftragt wurde


Soweit richtig?
Hast du DAS ALLES schriftlich von Behörde als Anerkennung?

Liebe Grüße
 
hi,

ja das habe ich seit 2 tagen schriftlich.

es geht jetzt noch um die Klärung der GDs 30 und hier drückt der Schuh.

Man hat mir mit gleicher Post die Ankündigung zur Ruhestandversetzung geschickt.

Wenn man das mit den 30 GDs durchsetzt habe ich ab nächsten Monat eine drastische Versorgungslücke mit einem Babyy daheim.

Meine Hoffnung beruht darauf, dass das Unfallruhegehalt ein VA darstellt und dieser auf tatsachen beruht. Da die Behörde derzeit die GDs prüft, was ich schriftlich habe, dürfte sie keinen Va erlassen ......
 
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