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Die Zinsberechnung ist ganz einfach

M

Mitgliedschaft beendet 41759

Guest
Die Zinsberechnung ist ganz einfach:

Man benötigt dazu eine Tabelle der monatlichen nachzuzahlenden Rentendifferenz. Die jeweils monatliche Addition ergibt den ab jenem Monat geschuldeten (Gesamt-)Betrag. Dieser (jeweils monatlich ermittelte Betrag) ist auf volle Eurobeträge abzurunden und ergibt die Zinszahl. Die jeweils (monatlichen) Zinszahlen des gesamten zu verzinsenden Zeitraumes werden zusammengezählt und durch 300 geteilt. Zinsbeginn ist einen Monat nach Fälligkeit und reicht bis zum Ende des Monats vor Auszahlung. Bei Erstanträgen beginnt die Verzinsung frühestens 6 Monate nach jenem.

Bei 13,5 Jahren gibt es also 162 verschiedene Zinsbeginne der Einzelbeträge, denn jeden Monat erhöht sich ja der zu verzinsende Betrag um den geschuldeten Nachzahlungsanspruch des Vormonats und der Zinszeitraum verkürzt sich um einen Monat.

Man kann sich auch die Arbeit machen, das mit der "einfachen" Zinsformel auszurechnen: Für den ersten geschuldeten Nachzahlungsbetrag wäre das etwa 180 x 0,04 / 12 x 162, für den zweiten Nachzahlungsbetrag dann 180 x 0,04 / 12 x 161, für den dritten dann 180 x 0,04 / 12 x 160 usw., die 162 Zinsbeträge dann zusammenzuzählen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

§ 44 SGB I Verzinsung​


(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
Meines Wissens werden offene Sozialgelder (korrekter Begriff fehlt mir jetzt gerade) nicht mit Zinseszins verzinst. Der Rechenweg von Koratcat sieht auf den 1. Blick richtig aus; ob monatsweise statt tageweise gerechnet wird, weiß ich allerdings nicht.
Richtig! Zinseszinsen gibt es (leider!!!) nicht. Und verzinst wird immer nach Monaten. Es sind für den einzelnen Monat stets 0,33% Zinsen zu zahlen (Bereiter-Hahn zu § 44 SGB I).

Hier mal eine Anweisung, wie man da selbst eine einfache EXCEL-Tabelle zum Nachrechnen erstellt:

- in Spalte A kommt das Monatsdatum,

- in Spalte B kommt der damals gezahlte Rentenbetrag,

- in Spalte C kommt der neue Rentenbetrag,

- in Spalte D wird der Nachzahlungsbetrag errechnet, also =Zelle C Nummer der selben Zeile - Zelle B Nummer der selben Zeile*,

und in Spalte E wird der Nachzahlungsbetrag zum Gesamtbetrag addiert, also = Zelle E Nummer der darüberliegenden Zeile) +Zelle D Nummer der selben Zeile*.

Dann kann man den Zinsbetrag in einer Zelle mit der Formal =SUM(Zelle E der Zeile des ersten zu verzinsenden Monats : Zelle E der Zeile des letzten zu verzinsenden Monats)/300 in etwa ausrechnen.

Wer exakt ausrechnen möchte, muss die Abrundung auf volle Eurobeträge berücksichtigen. Dazu braucht man noch eine Spalte F, jeweils = ROUND(Zelle E der selben Zeile ;0). Dann kann man den Zinsbetrag in einer Zelle mit der Formal =SUM(Zelle F der Zeile des ersten zu verzinsenden Monats : Zelle F der Zeile des letzten zu verzinsenden Monats)/300 genau ausrechnen.

*Ich vermute, dass es einen Befehl gibt, mit dem man das allen Zellen der Spalte auf einmal beibringen kann, kenne ihn aber nicht, bin zu faul jetzt nach ihm zu suchen. Vielleicht kann jemand erläutern, wie man das noch einfacher machen kann, wie man z. B. mit kombiniertem SUM- und ROUND-Befehl sich die Spalte F mit den abgerundeten Zinszahlen für die Zinsberechnung ganz sparen kann.
 
Hallo,

Diese Art der Berechnung kann nicht richtig sein, da sie völlig die Rentensteigerungen der Jahre, an denen auch rückwirkend teilgenommen wird, außeracht gelassen wurden oder wie kommen die dazu? So würden nur die Zinsen des ursprünglichen Rentenanspruchs berechnet.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Diese Art der Berechnung kann nicht richtig sein, da sie völlig die Rentensteigerungen der Jahre, an denen auch rückwirkend teilgenommen wird, außeracht gelassen wurden oder wie kommen die dazu? So würden nur die Zinsen des ursprünglichen Rentenanspruchs berechnet.

Gruß von der Seenixe
Die Rentensteigerungen werden in der Berechnung berücksichtigt, wenn man in der Spalte der neu zu zahlenden Rente (Spalte C natürlich den jeweils richtigen Betrag, d. h. den jeweils schon angepassten Betrag, angibt.

Normalerweise erteilen die einen Bescheid aus dem hervorgeht, wie hoch die neuen Rentenbeträge sind.

Wenn die das nicht getan haben, muss man es nachdrücklich verlangen!

Man kann in einem Fall wie diesem, in dem lediglich der der Rente zugrunde liegende Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 v.H. auf 80 v.H. erhöht wurde, die neuen angepassten Beträge aus den alten Zahlbeträgen errechnen: alter Zahlbetrag geteilt durch 7 multipliziert mit 8 ergibt den neuen Zahlbetrag. oder man multipliziert den alten Zahlbetrag mit 1,142857142857143

Man könnte die Berechnung aus den alten Zahlbeträgen in der Spalte
B natürlich in die Spalte C einbauen: = Zelle B Nummer der selben Zeile / 7 x 8.

Man könnte sich auch die Spalte
C sparen, wenn man in der nächsten Spalte, die dann, wie die weiteren einen Buchstaben nach links rückt, gleich eingibt: = Zelle B Nummer der selben Zeile / 7 x 8 minus Zelle B Nummer der selben Zeile

Eigentlich könnte jeden BG oder die DGUV das verwendete Zinsrechnungsprogramm auf CD mitsenden.
Zumindest meine Bezirksverwaltung der BG ETEM macht das noch alles per selbst erstellter EXCEL-Tabellen. Mir hat der Sachbearbeiter auf Anfrage seine EXCEL-Datei der Nachzahlungsberechnung per Email übersandt. Ich konnte dann leicht prüfen, wo die Fehler lagen, sie in seiner EXCEL-Datei rot markieren und berichtigen. Habe ihm dann die Datei per Email wieder zurückgesandt, und drei Tage später wurde der Berichtigungsbescheid ausgefertigt und die "Nachnachzahlung" verfügt.

Seine Zinsberechnung und meine stimmten ziemlich überein. Wer mit EXCEL etwas umgehen kann, kann in den Befehlen die Rundungsbestimmungen mit einbauen. Ansonsten gibt es kleine Unterschiede im Cent-Bereich.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo

und ja -

*Ich vermute, dass es einen Befehl gibt ...

gibt es, oder etwas ähnliches.

die spalte lässt sich nach der ersten eingabe der formel dadurch automatisch anpassen, indem man das feld an der rechten unteren ecke (durch einen eckpunkt ersichtlich) mit dem mauszeiger anklickt, festhält und soweit wie benötigt nach unten zieht. dadurch wird der feldinhalt so in die jeweiligen darunterliegenden felder kopiert, dass sie zeilenweise angepasst werden.

die summe-runden-funktion sollte so aussehen (beispiel):

=RUNDEN(SUMME(B1-A1))


gruss

Sekundant
 
die summe-runden-funktion sollte so aussehen (beispiel):

=RUNDEN(SUMME(B1-A1))
Danke, die Gesamtsumme runden ist nicht das Problem; die einzelnen zu summierenden Beträge von der Zeile des Zinsbeginns bis zur Zeile des Zinsendes müssten jeweils auf volle Zahlen abgerundet werden, also um die Nachkommastellen gekürzt werden, um aus den Euro-Beträgen Zinszahlen zu machen. Das Gesetz § 44 SGB I sagt leider, dass nur volle Eurobeträge verzinst werden, ansonsten wäre die Zinsberechnung wohl einfach: =SUMME(E1:E162)/300.

Erst die Gesamtsumme, die sich aus der Teilung der Zinszahlen ergibt, wäre auf volle Cent zu runden. Dafür braucht man aber wohl kaum einen Computer., das hat jeder im Blick, dass es Euros nicht in kleineren Einheiten als Cents als Zahlbeträge gibt und runded "auf Blick"..

Der Befehl zum direkten Ausrechnen der Zinsen ohne den Umweg über die gesamte Spalte F mit den Zinszahlen müsste etwa lauten =SUMME(RUNDEN(E1:162;0)), funktioniert so aber nicht.

die spalte lässt sich nach der ersten eingabe der formel dadurch automatisch anpassen, indem man das feld an der rechten unteren ecke (durch einen eckpunkt ersichtlich) mit dem mauszeiger anklickt, festhält und soweit wie benötigt nach unten zieht. dadurch wird der feldinhalt so in die jeweiligen darunterliegenden felder kopiert, dass sie zeilenweise angepasst werden.
Hi Sekundant,

ja, danke, das funktioniert! Große Arbeitserleichterung, wenn ich mal eine neue Tabelle machen muss.

Damit ist auch die Spalte F mit der Berechnung der Zinszahl jenes Monats kein großes Problem mehr. Man kann dann einfach den in jenem Monat einschließlich des auf volle Cent gerundeten fälligen Zinsbetrags direkt berechnen: =RUNDEN(RUNDEN(E Nummer der selben Zeile;0)/300;2). Die monatlichen Zinsbeträge kann man dann einfach nur mit =SUMME(F1:F162) in einer Extra Zelle zusammenzählen lassen

Viele Grüße

KoratCat
 
Ihr könnt gern auch eine Musterdatei hier als Anhang einfügen. Ich denke das das die Diskussion erheblich vereinfachen würde.
Ich habe XLS eben als Anhang freigegeben.
Grüße!

Micha
 
Hallo Ihr Lieben,

erstmal vielen Dank. Meiner Berechnung nach hat sich die BG erstmal um 0,19 Euro zu unseren Ungunsten verrechnet. Damit kann ich ja noch leben.

Was die Zinsberechnung anbelangt, schwirrt mir der Kopf.

So richtig schlau bin ich nicht daraus geworden.

Habe aber auch erst nur die Differenz ermittelt. Ohne Berechnungsgrundlage zu wann die Berechnung anfängt, ist das auch schwierig.

Im ersten Jahr betrug die Diff. 1587,17 Euro .

Kann man eigentlich nur mit der Differenz für alle Jahre eine Zinsformel erstellen, kann das jemand helfen.

Liebe Grüße

Reickja
 
Ihr könnt gern auch eine Musterdatei hier als Anhang einfügen. Ich denke das das die Diskussion erheblich vereinfachen würde.
Ich habe XLS eben als Anhang freigegeben.
Grüße!

Micha
Sehr gut! Ich hab mal einen einfachen Rentenrechner mit Zinsberechnung gemacht. Der ist für 5 Jahre; wenn er für länger gebraucht wird, kann er sehr leicht erweitert oder auch sonst angepasst werden. Für die fünf Jahre, die ich genommen habe, passt er auch die Rentenbeträge jeweils an.

In meinem Beispiel habe ich mal den JAV mit 35.000 Euro und den MDE mit erst 80 und dann 90 v.H. eingegeben. Die Eingaben sind auf dem Blatt "JAV-MDE. Wenn man dort in die beiden bunten Zellen für JAV oder MDE was Anderes eingibt, berechnet der Rechner sofort alle Beträge entsprechend.

Aber mit Hochladen ist da nichts. Da muss der Admin doch mal checken!

Wer mir eine Email an mail@korat-info.com schickt, bekommt ihn von mir per Emailanhang gesandt.

Einen Screenshot der Beträgeseite kann man aber hochladen. Leider kann ich nur einen Screenshot hochladen, sonst wäre die Eingabeseite noch von Interesse. Die ist minimal!

Anders formatiert müsste gehen. Da sagt mein PC aber er könnte in dem alten Format vielleicht nicht einwandfrei funktionieren. Mal sehen!

Doch, er tut es vom Forum heruntergeladen. Man braucht halt entsprechende Software auf dem PC.
 

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  • Rentenrechner mit Zinsberechnung-neu.xls
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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hier noch eine bis zum 01.06.2022 erweiterte Version mit ein oder zwei kleinen Berichtigungen. Mit entsprechenden Eingaben, gern auch direkt in den Spalten B und C an den jeweils angebrachten Stellen, sollte er zu gebrauchen sein. Vielleicht hat jemand Anregungen, wie man den Rechner noch verfeinern kann.

Schönes Spielen wünsche ich,

KoratCat

P. S. Wie kann man den Rechner abweichend von meinen Beispielseinträgen nutzen, z. B bei einem späteren Rentenbeginn als dem 01.01.2001?

  • Schritt 1 ist die Nullstellung; dazu auf Seite JAV-MDE in Zelle B3 eine Null eingeben und „Enter“ drücken.
  • Nun zurück zur Seite „Beträge“ und dort in der Spalte B ab dem Zeitpunkt der Berechnung den damaligen Rentenbetrag eingeben. Er wird sich dann mit den Anpassungen bis zum Ende der Spalte fortschreiben. Prüfen, ob die Fortschreibung korrekt erfolgt ist. Wenn nicht, ab der ersten Abweichung den korrekten Betrag eingeben. Die Fortschreibung im Auge behalten, bis die Spalte bis zum Ende der gewünschten Berechnung mit den korrekten Daten gefüllt ist.
  • Jetzt in der Spalte C die neue Rentenhöhe eintragen; die Fortschreibung mit den Anpassungen im Auge behalten und ggfs. korrigieren.
  • Jetzt kann man in der Spalte E jeweils ablesen zu welchem Zeitpunkt die BG wieviel Rente geschuldet hat. Und in der Spalte G wieviel an Zinsen da schon aufgelaufen sind.
  • Oh, und wer erstmals Rente bekommt, trägt die Rentenbeträge halt nur in Spalte C ein, lässt die Nullen in Spalte B stehen. Funktioniert auch.
 

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  • Vollversion Rentenrechner mit Zinsberechnung.xls
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Hallo Korat
Danke für deine Arbeit und Bereitschaft zum Austausch darüber!
LG
 
Hallo Coracat,

eine Frage, warum fängst Du mit der Zinsberechnung nicht am 01.01 an, ist doch ein voller Monat, und, warum fehlt der Monat Februar bei Deiner Berechnung?


vielen Dank für Deine Liste, ich mach mich dann mal an die Arbeit. Wenn ich das Ergebnis habe, melde ich mich.

Schönen abend an alle.

Reickja
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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