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Guest
Die Zinsberechnung ist ganz einfach:
Man benötigt dazu eine Tabelle der monatlichen nachzuzahlenden Rentendifferenz. Die jeweils monatliche Addition ergibt den ab jenem Monat geschuldeten (Gesamt-)Betrag. Dieser (jeweils monatlich ermittelte Betrag) ist auf volle Eurobeträge abzurunden und ergibt die Zinszahl. Die jeweils (monatlichen) Zinszahlen des gesamten zu verzinsenden Zeitraumes werden zusammengezählt und durch 300 geteilt. Zinsbeginn ist einen Monat nach Fälligkeit und reicht bis zum Ende des Monats vor Auszahlung. Bei Erstanträgen beginnt die Verzinsung frühestens 6 Monate nach jenem.
Bei 13,5 Jahren gibt es also 162 verschiedene Zinsbeginne der Einzelbeträge, denn jeden Monat erhöht sich ja der zu verzinsende Betrag um den geschuldeten Nachzahlungsanspruch des Vormonats und der Zinszeitraum verkürzt sich um einen Monat.
Man kann sich auch die Arbeit machen, das mit der "einfachen" Zinsformel auszurechnen: Für den ersten geschuldeten Nachzahlungsbetrag wäre das etwa 180 x 0,04 / 12 x 162, für den zweiten Nachzahlungsbetrag dann 180 x 0,04 / 12 x 161, für den dritten dann 180 x 0,04 / 12 x 160 usw., die 162 Zinsbeträge dann zusammenzuzählen.
Man benötigt dazu eine Tabelle der monatlichen nachzuzahlenden Rentendifferenz. Die jeweils monatliche Addition ergibt den ab jenem Monat geschuldeten (Gesamt-)Betrag. Dieser (jeweils monatlich ermittelte Betrag) ist auf volle Eurobeträge abzurunden und ergibt die Zinszahl. Die jeweils (monatlichen) Zinszahlen des gesamten zu verzinsenden Zeitraumes werden zusammengezählt und durch 300 geteilt. Zinsbeginn ist einen Monat nach Fälligkeit und reicht bis zum Ende des Monats vor Auszahlung. Bei Erstanträgen beginnt die Verzinsung frühestens 6 Monate nach jenem.
Bei 13,5 Jahren gibt es also 162 verschiedene Zinsbeginne der Einzelbeträge, denn jeden Monat erhöht sich ja der zu verzinsende Betrag um den geschuldeten Nachzahlungsanspruch des Vormonats und der Zinszeitraum verkürzt sich um einen Monat.
Man kann sich auch die Arbeit machen, das mit der "einfachen" Zinsformel auszurechnen: Für den ersten geschuldeten Nachzahlungsbetrag wäre das etwa 180 x 0,04 / 12 x 162, für den zweiten Nachzahlungsbetrag dann 180 x 0,04 / 12 x 161, für den dritten dann 180 x 0,04 / 12 x 160 usw., die 162 Zinsbeträge dann zusammenzuzählen.
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