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§ 44 sgb i

  1. M

    Die Zinsberechnung ist ganz einfach

    Die Zinsberechnung ist ganz einfach: Man benötigt dazu eine Tabelle der monatlichen nachzuzahlenden Rentendifferenz. Die jeweils monatliche Addition ergibt den ab jenem Monat geschuldeten (Gesamt-)Betrag. Dieser (jeweils monatlich ermittelte Betrag) ist auf volle Eurobeträge abzurunden und...
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