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Dauerschaden erst nach 2 Jahren feststellbar

Micky Mouse

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 März 2008
Beiträge
497
Ort
Kiel
Hallo Euch allen,
habe heute eine Frage zur privaten UV. Hatte einen Arbeitsunfall im Feb.2006 und konnte nach erfolgreicher OP wieder arbeiten. Im Jan 2008 dann erneuter Unfall (durch Überlastung)an der gleichen Stelle. Wieder OP im April 2008, danach keine Besserung und im Sep.2008 Einstellung der Behandlung durch den Chirurgen, weil mit einer Besserung der Unfallfolgen nicht mehr zu rechnen ist. Muß nun meinen Beruf aufgeben und Umschulen. Daraufhin meldete ich den Sachverhalt meiner privaten UV und mußte ein Gutachten erstellen lassen, das ich bei meinem Chirurgen machen ließ. Nun kam der Bericht meiner UV das mein Chirurg den unfallbedingten Dauerschaden erst im Jan.2010 endgültig feststellen kann und ich mich bis dahin gedulden müsse....
Ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll. Erst sagt mir mein Chirurg, das ich in meinem Beruf aufgrund eines Dauerschadens nicht mehr arbeiten kann und anschließend ist er nicht in der Lage diesen zu bestätigen. Kann mir jemand einen Rat geben was ich jetzt machen soll ?
Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,
bei der privaten Unfallversicherung zählt alleine Dein Vertrag mit der Versicherung. Dort scheint es die Frist zur Feststellung des Schadens bis zum Ablauf des 3. Jahres, wie es meist üblich ist, festgeschrieben zu sein. Lies also bitte mal in Deinen AUB nach und solche Informationen sind im Zusammenhang mit eine PUV immer sehr wichtig.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
danke für Deine schnelle Antwort. In meiner AUB steht, das der unfallbedingte Dauerschaden innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muß. Desweiteren steht unter "Fälligkeit von Leistungen":VN und VG sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut bemessen zu lassen. Muß ich jetzt tatsächlich noch zwei Jahre warten bis ich einen Anspruch auf eine Leistung habe?
Gruß Micky Mouse
 
Hallo Mickey Mouse,

Du wirst Dich unter Umständen sogar mit der Tatsache vertraut machen müssen, dass der zweite Unfall neu bewertet wird?

Was sagt Deine UV zum Werdegang bzw. wie ist der Stand nach dem ersten Unfall und wie nach dem zweiten.

Vom Zeitablauf ist der erste Unfall Anfang 2009 drei Jahre her, somit also endbegutachtungsfähig. Wobei die Begutachtung wirklich bis zum Ablauf des dritten Jahres abgeschlossen sein und nicht erst begonnen werden sollte.

Der zweite Unfall war 2008, hier die Frage, ist dieser Unfall gemeldet und welchem Unfallzeitpunkt zugeordnet worden.
Wenn er als neuer Unfall gilt, dann gilt das übliche Prozedere. Und ganz wichtig, was bleibt an Dauerschäden. Wenn dies als neuer Unfall gilt, dann wirst Du warten müssen.

Wir wünschen Dir viel Glück.
 
hallo, micki maus

frag mal unsere kratzbürste luise.
sie ist versicherungsrechtlich wirklich gut.
gesundes neues jahr
pussi
 
Hallo Reickja,
gemeldet wurden beide Unfälle, doch nach dem ersten Unfall und der OP waren keine bleibenden Schäden geblieben (ich war wieder voll arbeitsfähig).Also beginnt die Frist im Jan.2008 von neuem. Ich bin ja schon froh, das der Chirurg im Gutachten bestätigt hat, es gebe keine Vorschäden. Meine Frage wäre jetzt nur, ob ich im Jan.2010 mit einer Regulierung durch die Versicherung rechnen kann (nach erfolgtem endgültigem Gutachten) oder ob ich generell bis Jan.2011 warten muß.
Gruß Micky Mouse
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
 
Hallo Micky Mouse,

Anspruch auf Kapitalleistung aus einer privaten Unfallversicherung (PUV) entsteht, wenn der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt.

Im Febr. 2006 hattest Du Dir eine Ruptur im Handgelenk zugezogen. Nach erfolgreicher OP im Sommer 2006 konntest Du ohne Beschwerden arbeiten.

Der erste Unfall hat also nicht zu einer dauernden Beeinträchtigung geführt.


Bei einem zweiten Unfall im Febr.2008 zogst Du Dir eine erneute Ruptur an der gleichen Stelle zu, die im April 2008 wieder operiert wurde. Doch diesmal besserten sich die Verletzungsfolgen nicht. Die Heilbehandlung wurde jetzt von Deinem Handchirurgen für Beendet erklärt.

Das notwendige Heilverfahren ist abgeschlossen, die Invalidität ist innerhalb eines Jahres eingetreten und muss nun ärztlich festgestellt und von Dir geltend gemacht werden.

Nun kam der Bericht meiner UV das mein Chirurg den unfallbedingten Dauerschaden erst im Jan.2010 endgültig feststellen kann und ich mich bis dahin gedulden müsse....

Ich nehme an, dass Dein behandelnder Arzt auf Bitten des Versicherers einen ärztlichen Folgebericht verfasst hat.

Warum liegt Dir dieser Bericht nicht vor?

Bitte Deinen Arzt oder den Versicherer um eine Kopie dieses Berichtes.

Dass der Arzt erst im Jan. 2010 die endgültige Höhe des Dauerschadens feststellen kann, mag zutreffend sein. Der Arzt wird sich in seinem Bericht auch zum derzeitigen Invaliditätsgrad geäußert haben – was der Versicherer Dir gegenüber verschwiegen haben könnte.

Besorg Dir bitte umgehend diesen ärztlichen Folgebericht und schreib uns, was darin steht.

Dass der Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigt, sich derzeit aber noch nicht über die endgültige Höhe der Invalidität äußern mag, ist nicht widersprüchlich

Gruß
Luise
 
Hallo MM,

das kommt darauf an, in welchem Umfang Dauerschäden verbleiben. Wenn 2010 noch Schäden vorhanden sind, die sich aber bis 2011 bessern könnten, wirst Du wohl warten müssen, es sei denn, die Versicherung versucht 2010 endgültig, natürlich mit Abschlägen, zu regulieren.

Was an Dauerschäden sind denn unter Umständen zu erwarten Und bedenke, selbst wenn Du bis 2011 warten mußt, es können sich ja auch Verschlechterungen einstellen.

Also wirst Du wohl warten müssen, wie so viele hier.

Dir alles Gute und einen guten Rutsch in 's 2009.
 
Hallo Luise und Reickja,
ich war Anfang Nov. zum Gutachten für die UV bei meinem Chirurgen.
Auszug aus dem GA:Invaliditätseinschätzung:Es liegt ein unfallbedingter Dauerschaden vor (erstmalig festgestellt im April 2008).Die ärztliche Behandlung wurde im Sep.2008 abgeschlossen.Folgende Dauerfolgen sind zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar:schmerzhafte Bewegungseinschränkung des Handgelenks mit einer eingeschränkten Dorsalextension und Palmarflexion sowie einer eingeschränkten speichenwertigen und ellenwertigen Beweglichkeit. Kraftminderung der Hand um 50%. Rezivierende Schwellneigung des Handgelenks. Der endgültige Umfang der Dauerfolgen kann mit Sicherheit 2 Jahre nach dem Unfall festgestellt werden.
Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

schreib dem Versicherer in etwa:

Obwohl nach dem vorliegenden Gutachten des Dr. … , vom ….. der endgültige Umfang der Dauerfolgen mit Sicherheit 2 Jahre nach dem Unfall festgestellt werden kann, ist schon derzeit von einer dauerhaften Beeinträchtigung der Hand von mindestens 5/10 auszugehen. Bei dem vereinbarten Handwert bei Funktionsunfähigkeit einer Hand von 55 % ergibt sich hieraus ein Grad der Invalidität von mindestens 27,5, den ich hiermit geltend mache.

Ich bitte um einen angemessenen Vorschuss bis zum 30.01.2009 auf mein Konto …., bei der Bank …, BLZ … zu überweisen.

Gleichzeitig übe ich hiermit mein Recht zur Neubemessung der Invalidität innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Unfalls aus.

Gruß und Kuss
Micky Mouse
 
Hallo Luise,
danke für den guten Tipp, werde das Schreiben gleich aufsetzen und der UV zusenden. Bin gespannt welche Reation zurückkommt.
Liebe Grüße und ein super Jahr 2009 wünscht Micky Mouse
 
Hallo,
habe nun einen Vorschuß von der Versicherung erhalten. So weit ja eigentlich gut, nun das aber. Der Vorschuß ist sehr niedrig mit der Begründung: "Eine höhere Vorschußzahlung ist leider nicht möglich, da der Arzt zwar derzeit eine Kraftminderung und Bewegungseinschränkung der Hand bestätigt, zur Höhe des zu erwartenden Invaliditätsgrades allerdings noch keine Angaben macht. Hinzu kommt, dass der Arzt unsere Rückfrage vom 25.11.2008 nicht beantwortet hat.Obwohl wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass bei der Beurteilung der Beschwerden nur die Folgen des Unfalls vom Jan.2008 berücksichtigt werden dürfen, führt der Gutachter entgegen unserer Anfrage auch die Folgen des alten Unfalls vom Feb.2006 mit auf."

Nun habe ich meinem Arzt angerufen und von Ihm folgendes zur Antwort bekommen: "Er (der Arzt) habe meinen Unfall in 2008 als Wiedererkrankung geführt und eine Zuordnung der Unfallfolgen könne er gar nicht machen, weil er sich damit Strafbar machen würde."

Komischerweise hatte ich nach der ersten OP in 2006 hinterher keine Beschwerden und konnte 15 Monate ohne Probleme arbeiten. Erst nach meinem erneuten Arbeitsunfall im Jan.2008 und der OP im Apr.2008 habe ich unfallbedingte Dauerschäden. Dies bestätigt der Arzt sogar im Gutachten.

Nun weiß ich gar nicht wie ich mich verhalten soll. Kann mir jemand eine Rat geben?

Gruß Micky Mouse
 
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