Micky Mouse
Erfahrenes Mitglied
Hallo nochmal,
habe wohl meine Fragen nicht deutlich genug gestellt. Hole das jetzt nach:
1. Muß mein Arzt nicht auf eine Anfrage der Versicherung reagieren und dieser den Sachverhalt offenlegen ? Ist er nicht Verpflichtet den Vorschaden vom ersten Unfall (wo ja kein Dauerschaden vorhanden war) gegen den zweiten Unfall abzuwiegen ?
2. Ist meine Versicherung nicht dazu Verpflichtet den Sachverhalt klarzustellen ?
3. Oder liegt es jetzt an mir alles zu klären ?
Zur weiteren Erklärung: Meine Versicherung hatte im Vordruck des Gutachten als Unfalltag den Unfall im Jan.2008 angegeben. Mein Arzt hat dann aber ein Gutachten zur Versicherung geschickt, das er selbst geschrieben hat ( ohne den Vordruck zu benutzen ). In diesem Gutachten gibt er als Unfalltag den vom Unfall im Feb.2006 an. Nun hat die Versicherung ihn aufgefordert nur den Unfall von 2008 zu bewerten und der Arzt schickte wieder das Gutachten mit dem Unfalltag von 2006. Nachdem ich jetzt bei beiden Parteien angerufen habe, wurde mir von beiden telefonisch mitgeteilt das jeweils der andere zur Klärung verpflichtet ist. Und ich sitze jetzt zwischen den Stühlen und weiß nicht weiter. Vieleicht weiß ja doch jemand von Euch einen Rat ?
Gruß Micky Mouse
habe wohl meine Fragen nicht deutlich genug gestellt. Hole das jetzt nach:
1. Muß mein Arzt nicht auf eine Anfrage der Versicherung reagieren und dieser den Sachverhalt offenlegen ? Ist er nicht Verpflichtet den Vorschaden vom ersten Unfall (wo ja kein Dauerschaden vorhanden war) gegen den zweiten Unfall abzuwiegen ?
2. Ist meine Versicherung nicht dazu Verpflichtet den Sachverhalt klarzustellen ?
3. Oder liegt es jetzt an mir alles zu klären ?
Zur weiteren Erklärung: Meine Versicherung hatte im Vordruck des Gutachten als Unfalltag den Unfall im Jan.2008 angegeben. Mein Arzt hat dann aber ein Gutachten zur Versicherung geschickt, das er selbst geschrieben hat ( ohne den Vordruck zu benutzen ). In diesem Gutachten gibt er als Unfalltag den vom Unfall im Feb.2006 an. Nun hat die Versicherung ihn aufgefordert nur den Unfall von 2008 zu bewerten und der Arzt schickte wieder das Gutachten mit dem Unfalltag von 2006. Nachdem ich jetzt bei beiden Parteien angerufen habe, wurde mir von beiden telefonisch mitgeteilt das jeweils der andere zur Klärung verpflichtet ist. Und ich sitze jetzt zwischen den Stühlen und weiß nicht weiter. Vieleicht weiß ja doch jemand von Euch einen Rat ?
Gruß Micky Mouse