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Darf Gutachter eine Vorschußzahlung nicht befürworten!

Marion1

Neues Mitglied
Registriert seit
20 März 2017
Beiträge
5
Ort
Augsburg
Hallo erstmal an Alle hier,

ich schreibe hier als Mutter - mein Sohn (heute 15) hatte 2013 einen Unfall beim Sport und leidet bis heute an den Spätfolgen. Diagnose war: Distale Radiusfraktur rechtes Handgelenk.
Da mein Sohn noch nicht ausgewachsen ist, hat sich nun leider das entwickelt, was man nicht hoffte: Es ist durch teilweise vorzeitigen Wachstumsfugenschluß nun die Ulna bereits einige mm zu lang, und mein Sohn hat immer mehr Schmerzen.
Letztes Jahr im Sommer eine Arthroskopie - leider bereits nach wenigen Wochen wieder Schmerzen.
Ärzte sagen, kann man nichts mehr machen, bis er ausgewachsen ist - dann Ulnaverkürzung.
Bis dahin dann nur noch Schmerzmittel, wenn Schmerzen zu stark.

Nun Gutachten Anfang des Jahres von Versicherung in Auftrag gegeben, da Heilbehandlung vorerst abgeschlossen. Für den Unfall gilt noch die 5-Jahresfrist, da bei Unfalleintritt noch Kind unter 14 Jahren.
Der Gutachter war eigentlich sehr nett, meinte auch gleich am Anfang, daß er kein endgültiges Gutachten machen werde, da Sohn noch in Wachstum und die 5-Jahresfrist erst nächstes Jahr. So weit so gut.
Nun habe ich das Gutachten erhalten und da steht: laut derzeitigem Stand mit 4/20 Hand zu bemessen, wenn sich bis nächstes Jahr nichts ändert.
Aber es kann keine Prognose gestellt werden.
Dann steht vom Gutachter aber: eine Vorschußzahlung empfiehlt er nicht!
Die Versicherung schrieb somit: Sie folgt dem Gutachter und deshalb nächstes Jahr neues Gutachten. Sie melden sich dann nächstes Jahr nochmal.
Laut behandelndem Handchirurgen wird - bis mein Sohn ausgewachsen ist - nichts mehr zu machen sein.
Die Schmerzen nehmen kontinuierlich bei ihm zu, er weicht immer öfter bei vielen Tätigkeiten wegen der Schmerzen auf die linke Hand aus.
Ohne OP kann nichts besser werden - warum dann dieser Passus vom Gutachter?
Der weiß doch auch, daß ohne OP keine Besserung zu erwarten ist, viel eher die Gefahr besteht, daß Alles noch schlechter wird.
Wenn er schreibt, Vorschußzahlung ist nicht zu empfehlen, heißt dies indirekt doch, daß er meint, es könnte sich in dem Jahr noch eine Besserung einstellen -was definitiv laut Arzt nicht erfolgen wird.
Die Nachuntersuchungdurch Gutachter nächstes Jahr ist ja durchaus sinnvoll - weil ja mit weiterer Verschlechterung gerechnet wird.
Wie soll ich hier vorgehen?
Immerhin heißt dies, daß die Versicherung dann erst nächstes Jahr leisten muß, und somit diese Zeit bis dahin zinsfrei bleibt, weil ja nun keine Erstbemessung erfolgt ist.
Oder sehe ich dies falsch?
Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin der Meinung, daß der Gutachter hierzu doch gar keine Empfehlung (ob Vorschuß zu zahlen ist oder nicht) geben kann? Er ist Mediziner und kein Schadensachbearbeiter.
Anwalt möchte ich nicht gleich einschalten, der Sachbearbeiter der Versicherung war eigentlich ganz nett.
Danke für Eure Hilfe!
 
hallo mario1,

mein Vorschlag:

lege gegen das Gutachten Widerspruch ein, wenn du damit nicht einverstanden bist.

Wie begründet der Gutachter seine Behauptung:Vorschußzahlung ist nicht zu empfehlen?

Überlege, ob du eine anwaltliche Beratung bzw. Einschaltung für dich in Anspruch nehmen willst.

Ob der Gutachter berechtigt ist, eine Aussage über die "Vorschußzahlung" zu tätigen, bin ich überfragt - andere UO können dir da evtl. weiterhelfen.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marion,

Herzlich willkommen hier im Unfall Forum.

Zitat:
"Anwalt möchte ich nicht gleich einschalten, der Sachbearbeiter der Versicherung war eigentlich ganz nett"

Genau darauf sind die SB spezialisiert, Nett zu sein, aber Leistungen einsparen.
So wie ich das betrachte, benötigst Du jetzt schon einen Anwalt, damit es vorwärts geht und Deinem Sohn geholfen wird.
 
Hallo Rolandi,
danke für Deine Antwort.
Begründet wird dies irgendwie gar nicht so richtig.
Vor diesem Statement schrieb er: "aufgrund noch nicht abgeschlossenen Wachstums und noch offenen Wachstumsfugen ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich" und "eine Prognose über voraussichtlich auf Dauer verbleibende Funktionsbeeinträchtigungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gestellt werden".
Davor jedoch von ihm: " bei Konstanz der heute geklagten Beschwerden und Bewegungseinschränkungen nach Ablauf der 5 Jahre wäre nach Empfehlung Schröter / Ludolph von 4/20 Handwert auszugehen".

Das merkwürdige ist eben, daß laut behandelndem Handchirurgen es keine Besserungsmöglichkeiten mehr gibt, da keine OPs oder sonstige Behandlungen mehr gemacht werden können, bis Sohnemann ausgewachsen ist.
Ulna ist länger und Wachstumsfugen da noch nicht geschlossen, dagegen der Radius bereits die Wachstumsfugen geschlossen.
Sprich hier kann es keine Besserung mehr geben, vielmehr die Gefahr, daß Ulna noch weiter wächst und die Differenz zu Radius dann noch größer als derzeit wird und damit noch problematischer.

Ich weiß auch nicht, ob der Handwert angemessen ist.
Der behandelnde Handchirurg ist mir dabei auch keine Hilfe, es war schon ein "Desaster", daß er damals wenigstens diese Bestätigung der Unfallfolgen ausfüllte, damit die Versicherung noch vor Ablauf der Frist den Unfall dem Grunde nach anerkannt hatte.
Er ist ein guter Arzt, aber er will hier glaube ich keine Bestätigungen etc. rausgeben.

Von dem her, keine Ahnung, ob es paßt mit den 4/20. Der Arzt meinte nur, daß doch erheblich Arthrosegefahr besteht, dies wird sich aber auch erst im Laufe der Zeit herausstellen.
Und auch wenn die Ulnaverkürzung dann mal gemacht wird, heißt es noch lange nicht, daß die OP dann erfolgreich sein wird bzw. dann alle Beschwerden weg sind. Habe da einige Berichte bereits gelesen, und ganz so easy wie von den Ärzten und auch dem Gutachter dargestellt, ist es glaube ich dann doch nicht. Von dem her kann der Gutachter doch nie eine Prognose abgeben - jede OP kann gelingen oder auch nicht.
Fakt ist doch, daß der Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung ausschlaggebend ist und nicht, ob mal operiert werden kann und dann zugleich davon ausgehen, daß die OP dann auch 100% gelingt.
Dachte, ich mache mich erst mal hier schlau, wie ich vorgehen könnte, bevor ich hier unnötig vielleicht Anwalt und Co. konsultiere.

LG Marion
 
Gutachter

Hallo Marion1,

ob eine Vorschusszahlung zu leisten ist oder nicht, ist nicht Sache des Gutachters. Klare Aussage. Ich weiß das deshalb, weil ich selbst Gutachter bin. Da hat sich der Kollege sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Diese Entscheidung ist Sache des Sachbearbeiters.

Und hier hast Du gleich das nächste Problem. Ein sehr netter Sachbearbeiter ist dazu da, Dich und Deinen Sohn hinzuhalten, ohne den Eindruck zu hinterlassen, etwas Unrechtes zu tun. Also, wie die anderen schon geraten haben, ab zum Anwalt und Klartext reden lassen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,
danke Dir ebenfalls.
Der Sachbearbeiter hat damals, als es um die Frist für die Geltendmachung ging (18 Monate) beide Augen zugedrückt, weil die Bescheinigung des Arztes nicht wirklich so war, wie sie sein sollte - dieser hatte zwar angekreuzt, daß Folgeschäden bleiben, aber gleichzeitig geschrieben, daß keine Beschwerden bestehen. Ich hätte nur noch wenige Tage Zeit gehabt, um irgendwo dann noch eine korrekte Bescheinigung herzubekommen, der Arzt selbst weigerte sich, da noch was daran zu ändern.
Der Sachbearbeiter hat es dennoch akzeptiert und dann bestätigt, daß somit Ansprüche geltend gemacht worden sind. Deshalb habe ich da jetzt natürlich ihm gegenüber eine gewisse "Dankbarkeit".
Wenn Du selbst Gutachter bist - warum schreibt ein Gutachter dann so?
Wir hatten vorab telefoniert, ich ihm gesagt, daß Arzt sogar meint, wird noch schlechter und der Gutachter sagte beim Termin dann auch, er hätte mit dem Sachbearbeiter telefoniert und man hätte sich darauf geeinigt, daß erstmal ein vorläufiges Gutachten wegen des Alters meines Sohnes gemacht wird und dann kurz vor Ablauf der 5-Jahresfrist dann noch ein Endgutachten gemacht wird.
Die Röntgenbilder und das MRT geben auch klar wieder, daß partiell die Wachstumsfugen geschlossen sind, daß also am jetzigen Zustand sich nichts zum Positiven mehr verändern kann. Denn das wäre nur dann möglich, wenn Radius noch wachsen könnte und somit die Längendifferenz zum Ulna "aufgeholt" werden könnte.
Meinst Du, der Gutachter hat das mit dem Sachbearbeiter vorab so besprochen?
Der Gutachter gibt im Gutachten ja selbst an, daß sämtliche Beschwerden, die mein Sohn genant hat, nachvollzogen werden können.
Auch daß er z.B. in der verletzten Hand gerade mal noch 1/3 Kraft im Vergleich zur anderen Hand hat, ist ja getestet worden beim Termin.

So ganz werde ich aus dem Ganzen momentan jedenfalls nicht schlau.

LG Marion
 
Hallo Marion,

der GA hat sich wie Rekobär geschrieben hat, zu weit auf dem Fenster gelehnt und eventuell genau das geschrieben was der SB wollte.

Nochmals ohne qualifizierten Anwalt hast Du nur wenig Chance, auch wenn es schwer ist das zu Glauben.

Nenn doch bitte die Versicherung und den Gutachter beim Namen, wenn es möglich ist.
 
Hallo Marion,

ja, darfst Du.

Und ich schließe mich den Vorschreibern an, der GA kann einen Vorschuß nicht bewerten.

Und wie Du sagst, die erste Bescheinigung vom Arzt war nicht ok - dafür kannst Du als Laie nichts.

Lass Dich nicht einlullen von der Versicherung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Habe mich gerade etwas hier im Forum durchgelesen und noch einige interessante Beiträge gefunden.
Bin seit heute neu hier - finde das Forum wirklich sehr gut und unterstütze es natürlich auch. Es gibt kein Nehmen ohne Geben!
Mein Gutachter steht (leider) auch auf einer dieser Listen, die eingestellt wurden.
Dr. Fleiner in Augsburg
Versicherer ist die Generali.
Kann man ja gerade nachlesen, daß sich die Generali zur Zeit "hübsch" für Interessenten macht, und da kann es gut sein, daß die Schaden-Sachbearbeiter Anweisungen haben, erstmal alle Schadenzahlungen, soweit es geht, zurückzustellen.
Dann werde ich wohl doch meinen Anwalt einschalten.

Kennt hier jemand einen Arzt im Augsburger Raum, der sich evtl. nicht so anstellt wie der jetzige behandelnde Arzt, wenn es darum geht, eine grobe Einschätzung zu bekommen, wie hoch die Invalidität sein könnte?
Ich habe unseren Arzt schon mehrmals versucht zu einer Einschätzung zu bewegen - ohne Erfolg. Deshalb weiß ich so gar nicht, ob diese 4/20, die im Gutachten stehen, einigermaßen hinkommen oder nicht.
Macht ja keinen Sinn, jetzt privat ein Gutachten selbst zu veranlassen, wenn ich nicht mal eine Ahnung habe, ob das vorliegende passen könnte.
Oder wie habt Ihr das gemacht? Ist ja eher selten, daß die Gliedertaxe ganz klar zur Erkrankung paßt.

LG Marion
 
Hallo Marion,

Du brauchst einen RA für Versicherungsrecht.
Ein guter ist leider vor ca. 1 Jahr verstorben.

Es gibt natürlich auch andere Mituser hier die auch Rechtsanwälte sind und von denen ich auch eine positive Meinung habe.
 
Hallo Marion, willkommen im Forum.

Wann endet die 5-Jahresfrist für deinen Sohn?

Wenn du etwas Zeit hast, dann bemühe die Forumsuche (dort dann: erweiterte Suche) und suche nach Beiträgen von User Rajo (er ist inzw. leider verstorben) und nach dem Suchbegriff
Todesfallsumme.
(Das kommt mir jetzt makaber vor, tut mir sehr leid, echt. Rajo war der Experte für dieses Thema.)

Du kannst vllt. einen Vorschuss bekommen in dieser Höhe.
Lies bitte deine Versicherungsbedingungen gründlichst durch.

Rechne dir 4/20 aus und halte das gedanklich dagegen.

Ein Vorschuss müsste, sofern er zu hoch angesetzt wäre, teils zurückgezahlt werden.
Also zahlt die Versicherung nicht 4/20 aus, bzw. falls doch, wärt ihr zur Rückzahlung verpflichtet, falls nach der 5-J-Frist was Geringeres bescheinigt werden sollte.
Das bedeutet aber nicht, dass gar kein Vorschuss gefordert werden sollte, nur ein Hinweis aufs Wenn und Aber.
Ich bin sowieso Laie.

Anwaltlicher Rat (ist nicht unbedingt ein Mandat) scheint sinnvoll,
auch um dich zu entlasten.
Such dir aber einen mit Erfahrungen in der Thematik.

Soweit ich weiß, muss bei der 2. Begutachtung vor Ablauf der Frist (hier 5, sonst 3 Jahre)
nicht einem GA-Vorschlag der Versicherung gefolgt werden.
Also Zeit nutzen und vertrauenswürdigen eigenen suchen.

Ich kann den anderen Beiträgen nur zustimmen:
Lass dich nicht einlullen von einem verständnisvoll klingenden Sachbearbeiter (SB)
und auch bei einem freundlichen mediz. GA ohne herabwürdigendes Verhalten
kommt es immer auf das Ergebnis an.
Warte dies ab und lies es akribisch durch.

Bringe beim nächsten Termin dem (zzt. noch) behandelnem Facharzt mündl. die Einschätzung des GA vor, versuche dabei sachlich-neugierig zu wirken, unaufgeregt. Wie ist seine Reaktion?

Wenn er fachlich wirklich (!) gut ist, ist die Entscheidung eines Wechsels schwierig.
Als med. Laie ist aber schwierig einzuschätzen, wer fachlich wirklcih gut ist - oft sieht man das erst langfristig.
immer auf der Hut sein, man weiß nie, wer mit wem klüngelt.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
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