Hallo erstmal an Alle hier,
ich schreibe hier als Mutter - mein Sohn (heute 15) hatte 2013 einen Unfall beim Sport und leidet bis heute an den Spätfolgen. Diagnose war: Distale Radiusfraktur rechtes Handgelenk.
Da mein Sohn noch nicht ausgewachsen ist, hat sich nun leider das entwickelt, was man nicht hoffte: Es ist durch teilweise vorzeitigen Wachstumsfugenschluß nun die Ulna bereits einige mm zu lang, und mein Sohn hat immer mehr Schmerzen.
Letztes Jahr im Sommer eine Arthroskopie - leider bereits nach wenigen Wochen wieder Schmerzen.
Ärzte sagen, kann man nichts mehr machen, bis er ausgewachsen ist - dann Ulnaverkürzung.
Bis dahin dann nur noch Schmerzmittel, wenn Schmerzen zu stark.
Nun Gutachten Anfang des Jahres von Versicherung in Auftrag gegeben, da Heilbehandlung vorerst abgeschlossen. Für den Unfall gilt noch die 5-Jahresfrist, da bei Unfalleintritt noch Kind unter 14 Jahren.
Der Gutachter war eigentlich sehr nett, meinte auch gleich am Anfang, daß er kein endgültiges Gutachten machen werde, da Sohn noch in Wachstum und die 5-Jahresfrist erst nächstes Jahr. So weit so gut.
Nun habe ich das Gutachten erhalten und da steht: laut derzeitigem Stand mit 4/20 Hand zu bemessen, wenn sich bis nächstes Jahr nichts ändert.
Aber es kann keine Prognose gestellt werden.
Dann steht vom Gutachter aber: eine Vorschußzahlung empfiehlt er nicht!
Die Versicherung schrieb somit: Sie folgt dem Gutachter und deshalb nächstes Jahr neues Gutachten. Sie melden sich dann nächstes Jahr nochmal.
Laut behandelndem Handchirurgen wird - bis mein Sohn ausgewachsen ist - nichts mehr zu machen sein.
Die Schmerzen nehmen kontinuierlich bei ihm zu, er weicht immer öfter bei vielen Tätigkeiten wegen der Schmerzen auf die linke Hand aus.
Ohne OP kann nichts besser werden - warum dann dieser Passus vom Gutachter?
Der weiß doch auch, daß ohne OP keine Besserung zu erwarten ist, viel eher die Gefahr besteht, daß Alles noch schlechter wird.
Wenn er schreibt, Vorschußzahlung ist nicht zu empfehlen, heißt dies indirekt doch, daß er meint, es könnte sich in dem Jahr noch eine Besserung einstellen -was definitiv laut Arzt nicht erfolgen wird.
Die Nachuntersuchungdurch Gutachter nächstes Jahr ist ja durchaus sinnvoll - weil ja mit weiterer Verschlechterung gerechnet wird.
Wie soll ich hier vorgehen?
Immerhin heißt dies, daß die Versicherung dann erst nächstes Jahr leisten muß, und somit diese Zeit bis dahin zinsfrei bleibt, weil ja nun keine Erstbemessung erfolgt ist.
Oder sehe ich dies falsch?
Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin der Meinung, daß der Gutachter hierzu doch gar keine Empfehlung (ob Vorschuß zu zahlen ist oder nicht) geben kann? Er ist Mediziner und kein Schadensachbearbeiter.
Anwalt möchte ich nicht gleich einschalten, der Sachbearbeiter der Versicherung war eigentlich ganz nett.
Danke für Eure Hilfe!
ich schreibe hier als Mutter - mein Sohn (heute 15) hatte 2013 einen Unfall beim Sport und leidet bis heute an den Spätfolgen. Diagnose war: Distale Radiusfraktur rechtes Handgelenk.
Da mein Sohn noch nicht ausgewachsen ist, hat sich nun leider das entwickelt, was man nicht hoffte: Es ist durch teilweise vorzeitigen Wachstumsfugenschluß nun die Ulna bereits einige mm zu lang, und mein Sohn hat immer mehr Schmerzen.
Letztes Jahr im Sommer eine Arthroskopie - leider bereits nach wenigen Wochen wieder Schmerzen.
Ärzte sagen, kann man nichts mehr machen, bis er ausgewachsen ist - dann Ulnaverkürzung.
Bis dahin dann nur noch Schmerzmittel, wenn Schmerzen zu stark.
Nun Gutachten Anfang des Jahres von Versicherung in Auftrag gegeben, da Heilbehandlung vorerst abgeschlossen. Für den Unfall gilt noch die 5-Jahresfrist, da bei Unfalleintritt noch Kind unter 14 Jahren.
Der Gutachter war eigentlich sehr nett, meinte auch gleich am Anfang, daß er kein endgültiges Gutachten machen werde, da Sohn noch in Wachstum und die 5-Jahresfrist erst nächstes Jahr. So weit so gut.
Nun habe ich das Gutachten erhalten und da steht: laut derzeitigem Stand mit 4/20 Hand zu bemessen, wenn sich bis nächstes Jahr nichts ändert.
Aber es kann keine Prognose gestellt werden.
Dann steht vom Gutachter aber: eine Vorschußzahlung empfiehlt er nicht!
Die Versicherung schrieb somit: Sie folgt dem Gutachter und deshalb nächstes Jahr neues Gutachten. Sie melden sich dann nächstes Jahr nochmal.
Laut behandelndem Handchirurgen wird - bis mein Sohn ausgewachsen ist - nichts mehr zu machen sein.
Die Schmerzen nehmen kontinuierlich bei ihm zu, er weicht immer öfter bei vielen Tätigkeiten wegen der Schmerzen auf die linke Hand aus.
Ohne OP kann nichts besser werden - warum dann dieser Passus vom Gutachter?
Der weiß doch auch, daß ohne OP keine Besserung zu erwarten ist, viel eher die Gefahr besteht, daß Alles noch schlechter wird.
Wenn er schreibt, Vorschußzahlung ist nicht zu empfehlen, heißt dies indirekt doch, daß er meint, es könnte sich in dem Jahr noch eine Besserung einstellen -was definitiv laut Arzt nicht erfolgen wird.
Die Nachuntersuchungdurch Gutachter nächstes Jahr ist ja durchaus sinnvoll - weil ja mit weiterer Verschlechterung gerechnet wird.
Wie soll ich hier vorgehen?
Immerhin heißt dies, daß die Versicherung dann erst nächstes Jahr leisten muß, und somit diese Zeit bis dahin zinsfrei bleibt, weil ja nun keine Erstbemessung erfolgt ist.
Oder sehe ich dies falsch?
Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin der Meinung, daß der Gutachter hierzu doch gar keine Empfehlung (ob Vorschuß zu zahlen ist oder nicht) geben kann? Er ist Mediziner und kein Schadensachbearbeiter.
Anwalt möchte ich nicht gleich einschalten, der Sachbearbeiter der Versicherung war eigentlich ganz nett.
Danke für Eure Hilfe!