Hallo Broiler,
wo ist das Problem?
Dein Mann wurde wegen Unfallfolgen krank geschrieben und der begutachtende Arzt der Versicherung bestreitet nach Aktenlage das. Aufgrund dieses Gutachtens will die Versicherung nicht mehr leisten und lehnt weitere Zahlungen/Leistungen ab.
Fakt ist:
Einer der beiden Ärzte kann nur recht haben.
Einfachste und schnellste Möglichkeit ist: Verklag den Gutachter auf Schadenersatz und warte das Ergebnis in Ruhe und Gelassenheit ab.
Achtung Falle:
Du musst den Arzt verklagen!
Nicht seinen Berufshaftpflichtversicher. Dieser ist nicht passivlegitimiert. D.h., mit dem hast Du nichts am Kopf, wenn Du den Versicherer verklagst fällst Du auf die Nase.
Ich weis wovon ich Rede, bin selbst reingefallen.
Mein Anwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht hat das nicht gewusst!
Nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung kannst Du direkt mit der Versicherung verhandeln oder gegen Klage führen. In allen anderen Fällen musst Du Dich an den Schädiger wenden und gegebenenfalls diesen verklagen.
Positiver Nebeneffekt: Der Arzt kann sich nicht hinter seiner Versicherung verstecken, er muss seinen A..... jetzt selber bewegen, muss beweisen das sein Gutachten bestand hat.
Frage:
Hatte der Gutachter die fachliche Voraussetzung die Beschwerden Deines Mannes gutachtlich zu bewerten, ein Gutachten hierüber zu erstellen?
Kompetenzüberschreitungen des Gutachters machen sein Gutachten wertlos.
Gruß
ht5028
wo ist das Problem?
Dein Mann wurde wegen Unfallfolgen krank geschrieben und der begutachtende Arzt der Versicherung bestreitet nach Aktenlage das. Aufgrund dieses Gutachtens will die Versicherung nicht mehr leisten und lehnt weitere Zahlungen/Leistungen ab.
Fakt ist:
Einer der beiden Ärzte kann nur recht haben.
Einfachste und schnellste Möglichkeit ist: Verklag den Gutachter auf Schadenersatz und warte das Ergebnis in Ruhe und Gelassenheit ab.
Achtung Falle:
Du musst den Arzt verklagen!
Nicht seinen Berufshaftpflichtversicher. Dieser ist nicht passivlegitimiert. D.h., mit dem hast Du nichts am Kopf, wenn Du den Versicherer verklagst fällst Du auf die Nase.
Ich weis wovon ich Rede, bin selbst reingefallen.
Mein Anwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht hat das nicht gewusst!
Nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung kannst Du direkt mit der Versicherung verhandeln oder gegen Klage führen. In allen anderen Fällen musst Du Dich an den Schädiger wenden und gegebenenfalls diesen verklagen.
Positiver Nebeneffekt: Der Arzt kann sich nicht hinter seiner Versicherung verstecken, er muss seinen A..... jetzt selber bewegen, muss beweisen das sein Gutachten bestand hat.
Frage:
Hatte der Gutachter die fachliche Voraussetzung die Beschwerden Deines Mannes gutachtlich zu bewerten, ein Gutachten hierüber zu erstellen?
Kompetenzüberschreitungen des Gutachters machen sein Gutachten wertlos.
Gruß
ht5028