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Coolness bei höchster Nervenanspannung

Deal im Strafprozeß

Meine Erkenntnis: Trotz der drastisch harten Strafen für kriminelle Machenschaften, ist die Gier nach Bereicherung immer wieder höher als die Furcht vor den Strafen.

BGH-Präsident kritisiert «Deal» - Zu milde Strafen

Karlsruhe (dpa) - Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), hat die weit verbreitete Praxis der Absprachen im Strafprozess harsch kritisiert. Nach vielen dieser «Deals» würden Strafen verhängt, die man schwerlich als schuldangemessen bezeichnen könne. «Für welche Taten zwei Jahre mit...

Nach Einschätzung des langjährigen Strafsenatsvorsitzenden werden in etwa zwei Drittel aller Strafprozesse die Urteile zwischen den Beteiligten und dem Gericht abgesprochen. «Ich halte diese Entwicklung für gefährlich.» Der Eindruck, dass vor Gericht eine Zweiklassengesellschaft herrsche, sei aus seiner Sicht nicht ganz unzutreffend. «Das Strafensystem ist in eine gefährliche Schieflage geraten.» Für das Ansehen der Justiz sei dies «verheerend».


Wen wunderts da, wenn unter dem Artikel der Link: Klaus Zumwinkel: Zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt erscheint. Mit dem Reichtum (Gier) kam es offensichtlich in den letzten Jahr durch <Deals> zu Strafminderungen im Strafprozeß hier in Deutschland!


gruß

Hollis
 
Nicht nur gefährliche Schieflage für das Strafsystem, .....

Hallo Hollis,

sehr aufmerksam, vielen Dank für diesen Beitrag.


«Das Strafensystem ist in eine gefährliche Schieflage geraten.» Für das Ansehen der Justiz sei dies «verheerend».

unser Strafsystem ist ein Element unserer Demokratie und zwar mit das wichtigste Element!

Hätte die Regierung, die Regierungen aller Länder, nicht beherzt eingegriffen, um das Bankensystem zu retten, dann wäre jetzt nicht mehr über das Element der Rechtsprechung zu sprechen, dann hätte der soziale Kapitalismus sowieso seinen letzten Atemzug getan.



Welches Gewicht die Meinung des BGH-Präsidenten für seine Kollegen in anderen Senaten hat, z.B. Falschbegutachtung, das wäre interessant zu erfahren.

Vorsätzliche Falschbegutachtung, ist eine Straftat wie Steuerhinterziehung.
Falschbegutachtung ist ein weit verbreitetes Instrument, um meist die Schadensersatzpflicht von der Versicherungswirtschaft abzuwehren.

Begangen wird die Tat wie auch die Steuerhinterziehung, des persönlichen Vorteils Willen und im Glauben, diese Tat wird nicht entdeckt und wenn doch, dann zumindest nicht aufgedeckt.

Wenn dann doch entdeckt, dann wird sie jedoch selten aufgedeckt, also strafrechtlich verfolgt, weil es dazu wieder solche braucht, die sich meist jedoch verhalten wie der Falschgutachter selbst. Krähenhorstschutz.

Wenn entdeckt und dann auch noch aufgedeckt, dann muss ein Prozessweg beschritten werden, damit es zu einer Verurteilung der Straftat kommen kann.

Bei diesem Prozessweg sind, wie ja schon bereits im „Gespräch mit einem Richter…“ ausführlich dargelegt, die Weichen vorausschauend so gesetzt, damit eine Verurteilung des Gutachters ausbleibt.

Diese Machenschaften, Präparierung des Prozessweges durch die konstante Prozesspartei, das meint der Präsident des BGH, und das ist das schlechte Licht, in dem die deutsche Justiz steht.

Wie lange kann das gut gehen? Ohne dass die demokratischen Strukturen darunter gefährlich leiden?

Wie lange können Straftäter noch in die Kameras der Medien grinsen, mit siegessicherem Winke-Winke, in der Gewissheit, ich hätte es eigentlich noch doller treiben können, es passiert mir ja doch nichts, außer dass ich Publizität erreiche und somit für meine Auftraggeben noch teurer werde weil begehrter?

Es heißt, eine Person gilt solange als unschuldig, - vermeintlicher Straftäter -, solange ihm nichts rechtskräftig nachgewiesen sei.
HA-HA-HA -à Nachweisen von einem akademischen Krähenhorstmitbewohner? HA-HA-HA!

In unseren Fällen, in unseren Prozessen, werden die Richtermeinungen auf die vermeintlichen Straftäter schon soweit vorprogrammiert, dass es eben in den Prozessen gegen diese 'Straftäter' natürliche Hemmungen in der Person des Richter entstehen, und er dann nur noch gegen den Kläger beeinflusst werden muss. Das geschieht ja bekanntlich mit den GA (Falschgutachten) selbst.

Dazu werden die einen, die Richter, mit den anderen, den „vermeintlichen“ Straftätern, in privater kuscheliger Atmosphäre von Fortbildungen und sonstigen Treffen, gegenseitig eingeladen.
Von wem wird dieses Einigkeits-Kuscheltreffen organisiert?
Natürlich von der Lobby, von der Seite, die am meisten davon profitiert, neben den Kleinprofiteuren.

Obamas erste Amtshandlung war, die Lobbyisten in die Schranken zu weisen.
Obama ist Jurist, er weiß warum er das tun musste, gleich zu Beginn seiner Amtszeit.

Und was tut ein Bundesgerichtshof-Präsident? Er getraut sich eine kleine Pressebotschaft, damit ist’s gut und alles bleibt beim Alten.
Wir werden es demnächst erleben, wie der BGH steht zu der Straftat Falschgutachten.

Oder ob Absprachen wieder die Kontrolle im deutschen Rechtswesen behalten.

Gruß Ariel
 
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