Ratsuchender
Mitglied
Hallo zusammen,
aufgrund eines Arbeitsunfalls kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben und habe Leistungen bei meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) beantragt.
Diese möchte nun von mir eine Schweigepflichtentbindung für meine Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft.
In den Versichungsbedingungen steht unter § 4 Mitwirkungspflicht:
.... Wir können verlangen uns Auskunft zu erteilen ... insbesondere zusätzliche Auskünfte bei Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten sowie Pflegeheime sowie andere Personenversicherer und Behörden.
Was sagt dies über die Berufsgenossenschaft und Krankenkasse aus?
Habe mir bereits unzählige Themen hier durchgelesen und konnte aber abschließend keine Eindeutige Antwort finden.
Ich danke für eure Hilfe.
aufgrund eines Arbeitsunfalls kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben und habe Leistungen bei meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) beantragt.
Diese möchte nun von mir eine Schweigepflichtentbindung für meine Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft.
In den Versichungsbedingungen steht unter § 4 Mitwirkungspflicht:
.... Wir können verlangen uns Auskunft zu erteilen ... insbesondere zusätzliche Auskünfte bei Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten sowie Pflegeheime sowie andere Personenversicherer und Behörden.
Was sagt dies über die Berufsgenossenschaft und Krankenkasse aus?
Habe mir bereits unzählige Themen hier durchgelesen und konnte aber abschließend keine Eindeutige Antwort finden.
Ich danke für eure Hilfe.