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BUZ-Rente Beitragsfreiheit

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Guten Morgen,

vor 30 Jahren haben wir eine LV mit eine BUZ abgschlossen.
Die beinhaltet eine BUZ-Rente und bei Zahlung dieser Rente eine volle Betragsfreiheit.
Im LV-Vertrag steht folgendes:

Ist aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die volle Beitragsbefreiung anerkannt, so werden eine etwaige Rückvergütung, beitragsfreie Versicherungssumme, Vorauszahlung und Überschußbeteiligung der Hauptversicherung so berechnet, als ob der volle Betrag, der durch die Berufsunfähigkeit entfällt, unverändert vom Versicherungsnehmer weitergezahlt worden wäre.

Als wir nun eine Neuberechnung angefordert hatten schreibt uns die LV folgendes:

Nach der Anpassungsklausel bei Versicherungen mit Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geht das recht auf Anpassung von dem Zeitpunkt an verloren, in dem Ansprüche aus der BUZ beantragt werden.:eek:

Was ist nun richtig? Wir sind immer vom Vertrag ausgegangen, diese kann sich doch für uns nicht einfach verschlechtern?
Sie sagen die LV-Summe ist vom Tag der Leistung(BUZ-Rente) an eingefrohren.:eek:

Stehen wir da auf dem Schlauch:confused: Oder will uns die LV über den Tisch ziehen?

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai uwe,

vermutlich tippst Du richtig, denn von der Doofheit der Leute leben Versicherungen. Irren ist nicht verboten und das darf man sich auch als Versicherung erlauben, v.a. wenn's um viel Geld geht und eine kleine Aussicht besteht, dass jemand auf eine Argumentation rein fällt :)

Normalerweise gilt ein Vertrag so wie er geschlossen ist. Das VVG wurde 2008 zwar geändert, aber nicht zum Nachteil der Verbraucher, sondern zum Vorteil.

Ich würde mir fäustchenreibend diese Anpassungsklausel mal vorlegen lassen und danach loslegen. Aber Ahnung hab ich auch keine von der Materie

Liebe Grüße
 
Hallo Kai-Uwe,

meistens besteht so ein BUZ-Vertrag ja aus mehreren Vertragskomponenten
a) Vertrag zur Hauptversicherung (=Lebensversicherung)
b) BUZ-Vertrag
c) Vertrag zur Dynamisierung (= Möglichkeit durch Beitragssteigerungen die Versicherungssumme zu erhöhen)

Ich weiß jetzt nicht mehr ob in Vertragsbestandteil b) oder c), aber irgendwo habe ich auch bei mir einen Passus gefunden, dass die Dynamisierung im Fall der BU-Leistung ausgesetzt ist, die BU-Leistung also keine jährliche Erhöhung erfährt.

Da jede Gesellschaft aber mal wieder andere Bedingungen haben dürfte, kann ich dir nur weiteres Unterlagenstudium empfehlen. Falls du nicht fündig wirst, würde ich konkret bei der BUZ anfragen, in welchem Bedingungswerk und in welchem Paragraphen sich ihre Behauptung denn wiederfinden soll.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

die LV schrieb uns das die Erlebensversicherungssumme(oder Todesfallsumme) vom Tage der BUZ-Leistung stehen bleibt.

Das aber widerspricht unseren Vertragsbedingungen (siehe oben)

Die die BUZ-Rente hat sich aber etwas erhöht.

Wir haben jetzt schon mehrmals nach den (sonst) jährlichen Angaben, also Höhe der Auszahlungssumme gefragt und wurden immer vertröstet.

Es sind immerhin fast 6 Jahre Beiträge die uns dann fehlen würde, keine kleine Summe, eben unsere Alterssicherung.

Aber wie verstehst Du den Satz aus unseren Versicherungsbedingungen?

Schon einmal Dankeschön für Eure Antworten und ein schönes Wochenende

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau:)
 
Hallo Kai-Uwe's Frau,

zunächst mal sorry: hatte dich zuvor lediglich als Kai-Uwe angeredet :eek:

Also, ich habe definitiv die Befürchtung, dass der von dir zitierte Satz
Ist aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die volle Beitragsbefreiung anerkannt, so werden eine etwaige Rückvergütung, beitragsfreie Versicherungssumme, Vorauszahlung und Überschußbeteiligung der Hauptversicherung so berechnet, als ob der volle Betrag, der durch die Berufsunfähigkeit entfällt, unverändert vom Versicherungsnehmer weitergezahlt worden wäre.
sich lediglich auf die Versicherungssumme bezieht, die auch zum BU-Eintritt bereits vereinbart war. In dem Passus steht z.B. nicht explizit erwähnt, dass der Versicherer eine Dynamisierung der Versicherungssumme (und damit der BU-Leistung) vornimmt.

Bin durch deine Frage neugierig geworden und habe auch noch mal in meinen Bedingungen nachgesehen. Dort heißt es in den Bedingungen zur Dynamisierung zu der Frage "Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?"
Ist in Ihrer Versicherung eine BUZ mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufsunfähigkei Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt
Habt ihr evtl. auch einen solchen Passus? Ich vermute mal, dies ist die von der Versicherung erwähnte "Anpassungsklausel".

Andererseits wird in (meiner) Leistungs- und Tarifbeschreibung zur BUZ sehr wohl gesagt, dass man auch während des BUZ-Bezugs eine Überschußbeteiligung erhält, die jährlich angepasst wird.

Ich vermute jetzt, ihr habt einen ähnlichen Tarif wie ich, der
a) eine Dynamisierung/Erhöhung der Versicherungssumme im BUZ-Fall nicht vorsieht, aber
b) eine (vermutlich nur sehr geringe) Beteiligung an der (jährlich neu ermittelten) Überschussbeteiligung vorsieht

Mit der b)-Variante wäre auch erklärt, warum ihr eine - wenn auch nur geringe - BUZ-Rentenerhöhung bekommen habt.

Sorry, hätte dir gerne eine andere Mitteilung gemacht. Was du aber keinesfalls vergessen solltest: insbesondere die Bedingungen zur Dynamisierung näher studieren! Und wie gesagt: jede Gesellschaft kann unterschiedliche Bedingungen haben! Hier gilt: lesen, lesen, lesen und bloß nicht über den Tisch ziehen lassen!

Viele Grüße
Joker
 
@ kai-uwe
@joker

ich bekomme jedes jahr aus der priv.bu, eine erhöhung, entsprechend der gewinnausschüttung = überschussbeteiligung
hatte aber schon mal die frage gestellt:
wie sieht die die höhe der lv aus, im erlebensfall?
wurden ja keine beiträge mehr entrichtet.
wäre ja ein ordentlicher schaden, weil, war altersvorsorge?
hatte mal hier im forum gelesen, dass die buz die beiträge angleicht?

mfg
pussi
 
Hallo Joker und Pussi,

ich habe mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt.

Die BUZ-Rente erhöhnt sich wenig aber immerhin, eben durch die Überschußbeteiligung.

Was mir Sorgen macht, so wie Pussi auch ist eben die Erlebenssumme, die Auszahlungssumme am Ende der LV-Versicherung.

Die LV nennt uns immer nur die Todesfallsumme und diese ist wie 2006 (Unfalljahr)
Ich möchte aber von der LV wissen wie sich unsere Auszahlungssummer erhöht....und da bekommen wir nur Vertröstungen....aber keine Summe genannt.
Das macht mir Sorgen.

Dieser Satz steht bei uns nicht.
Ist in Ihrer Versicherung eine BUZ mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufsunfähigkei Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt

Unser Vertrag ist schon alt (1980) aber trotzdem kann er ja nicht ohne unseren ausdrücklichen Willen zu unseren Ungunsten geändert worden sein.

Ich bin (durch den ganz oben geschriebenen V-Bedingungssatz) davon ausgegangen....es wird eine BUZ-Rente gezahlt und gleichzeitig zahlt die BUZ für uns die LV-Beiträge so weiter, als bekäme Kai-Uwe keine Rente....als würden er die Beiträge selber weiter zahlen.

Was zum Vertragsende dann eben auch eine höhere Auszahlungssumme ausmachen würde als 2006 (Unfalljahr) Es müßte doch zumindestens der monatliche Betrag gezahlt werden den wir zuletzt 2006 gezahlt haben.

Wir werden die LV noch einmal, schriftlich massiv auf diese Aussage hin anschreiben.

Ich wünsche Euch einen ruhigen Sonntag
Ganz liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
hallo, kai-uwe

zitat:
"Ich bin (durch den ganz oben geschriebenen V-Bedingungssatz) davon ausgegangen....es wird eine BUZ-Rente gezahlt und gleichzeitig zahlt die BUZ für uns die LV-Beiträge so weiter, als bekäme Kai-Uwe keine Rente....als würden er die Beiträge selber weiter zahlen."

genau das meine und interessiert mich.

mfg
pussi
 
Hallo Kai-Uwe's Frau und pussi,

ach so, jetzt versteh ich Euer Anliegen, stand wohl etwas auf dem Schlauch.

Nein, da braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen: vorausgesetzt die BU dauert tatsächlich bis zum Versicherungsende fort, bekommt ihr die Versicherungssumme so ausgezahlt, als wenn Ihr während der BU-Zeit weiter Beiträge eingezahlt hättet. Genau das steht ja auch in den Versicherungsbedingungen drin. Durch den BU-Rentenbezug wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in keinster Weise gekürzt o.ä.

Die Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme könnt ihr dem Versicherungsschein entnehmen. Ich weiß jetzt nicht, ob ihr eine BU mit Dynamik oder ohne Dynamik abgeschlossen habt.

Dynamik heißt dabei, dass die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden kann, muss aber speziell vereinbart werden. Sofern eine solche Dynamik vereinbart war, macht der Versicherer euch jährlich ein Angebot z.B. die Versicherungssumme um 5% zu erhöhen, wodurch aber auch der monatliche Beitrag entsprechend steigt. Nimmt man ein solches Angebot an, erhält man eine Bestätigung über die neu vereinbarte Versicherungssumme und BU-Rentenhöhe. Die vereinbarte Versicherungssumme wäre dann dem letzten Nachtrag vor Eintritt der BU zu entnehmen.

Hat man keine Dynamik vereinbart, lässt sich die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Versicherungsschein zum Zeitpunkt des Abschlusses erkennen. Der Versicherer informiert einen dann jährlich über die erwirtschafteten Überschussanteile.

Jetzt alles etwas klarer? Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt.

Gruß
Joker
 
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