Guten Morgen,
vor 30 Jahren haben wir eine LV mit eine BUZ abgschlossen.
Die beinhaltet eine BUZ-Rente und bei Zahlung dieser Rente eine volle Betragsfreiheit.
Im LV-Vertrag steht folgendes:
Ist aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die volle Beitragsbefreiung anerkannt, so werden eine etwaige Rückvergütung, beitragsfreie Versicherungssumme, Vorauszahlung und Überschußbeteiligung der Hauptversicherung so berechnet, als ob der volle Betrag, der durch die Berufsunfähigkeit entfällt, unverändert vom Versicherungsnehmer weitergezahlt worden wäre.
Als wir nun eine Neuberechnung angefordert hatten schreibt uns die LV folgendes:
Nach der Anpassungsklausel bei Versicherungen mit Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geht das recht auf Anpassung von dem Zeitpunkt an verloren, in dem Ansprüche aus der BUZ beantragt werden.
Was ist nun richtig? Wir sind immer vom Vertrag ausgegangen, diese kann sich doch für uns nicht einfach verschlechtern?
Sie sagen die LV-Summe ist vom Tag der Leistung(BUZ-Rente) an eingefrohren.
Stehen wir da auf dem Schlauch Oder will uns die LV über den Tisch ziehen?
Gruß
Kai-Uwe´s Frau
vor 30 Jahren haben wir eine LV mit eine BUZ abgschlossen.
Die beinhaltet eine BUZ-Rente und bei Zahlung dieser Rente eine volle Betragsfreiheit.
Im LV-Vertrag steht folgendes:
Ist aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die volle Beitragsbefreiung anerkannt, so werden eine etwaige Rückvergütung, beitragsfreie Versicherungssumme, Vorauszahlung und Überschußbeteiligung der Hauptversicherung so berechnet, als ob der volle Betrag, der durch die Berufsunfähigkeit entfällt, unverändert vom Versicherungsnehmer weitergezahlt worden wäre.
Als wir nun eine Neuberechnung angefordert hatten schreibt uns die LV folgendes:
Nach der Anpassungsklausel bei Versicherungen mit Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geht das recht auf Anpassung von dem Zeitpunkt an verloren, in dem Ansprüche aus der BUZ beantragt werden.
Was ist nun richtig? Wir sind immer vom Vertrag ausgegangen, diese kann sich doch für uns nicht einfach verschlechtern?
Sie sagen die LV-Summe ist vom Tag der Leistung(BUZ-Rente) an eingefrohren.
Stehen wir da auf dem Schlauch Oder will uns die LV über den Tisch ziehen?
Gruß
Kai-Uwe´s Frau