Hallo Würmchen,
du hast vollkommen Recht: das Versicherungsdeutsch ist sehr schwer zu verstehen!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
1
Die BUV hat die BU-Rente anerkannt und leistet jetzt ganz normal.
Der Leistungszeitraum von einem Jahr könnte darin begründet liegen, dass eine jährliche BU-Rentenzahlung vereinbart wurde.
2
Die BUV hat ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen, mit Bezug auf einen § in den Versicherungsbedingungen...
in diesem Fall sollte das in dem Schreiben auch drin stehen, um welchen § es sich handelt. Falls es da drin steht, dann teile uns den doch mit - dann könnte ich dir evtl. mehr dazu schreiben.
Infos vorab, s. z. B. hier:
http://www.versicherung-borchardt.d...en-sind-die-unterschiede-zu-erkennen-teil-ii/
3
Die BUV hat ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen ohne Bezug auf die Versicherungsbedingungen, als "Ausnahme" so zu sagen.
Im Fall einer solchen Regelung ist äußerste Vorsicht geboten, wie genau das formuliert wurde!
Wichtig: du solltest im Fall eines befr. Anerk. unbedingt prüfen, ob die BUV danach erneut prüft oder ob du einen neuen ANtrag stellen musst!
s. auch:
http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blo...wingend-eine-befristung-der-bu-rentenzahlung/
VG
greek