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BSG: Rentenversicherung für Pflegepersonen

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

ich möchte hier auf ein vor dem Bundessozialgericht anhängiges Verfahren wegen der Rentenversicherung für Pflegepersonen hinweisen.

Da es bei diesem Thema sowohl um die Pflege- als auch um die Rentenversicherung geht, habe ich mich dafür entschieden, dieses Thema unter "Rentenversicherung" unterzubringen, da es hier kein extra Board "Pflegeversicherung" gibt.

"Die Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland macht auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. April 2009 aufmerksam, welche vom Sozialverband VdK erstritten wurde:

Streitgegenstand war dort die Bemessung der Mindestpflegezeit im Rahmen der Feststellung der Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson. Es ist derzeit gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, hierfür die Feststellungen des medizinischen Dienstes zu übernehmen und so die Mindestpflegezeit von 14 Stunden wöchentlich zu berechnen.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat jedoch ausgeführt, der Begriff der Pflege sei in einem ganzheitlichen Sinne aufzufassen, insbesondere sei auch der Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung zu berücksichtigen, der nicht aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert wird. Insbesondere wurde auch die Erfüllung kommunikativer Bedürfnisse des Pflegebedürftigen genannt (Aktenzeichen: L 4 R 46/08).

Auch von dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt und dem Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wird diese Rechtsauffassung vertreten (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen L 4 RJ 58/04 - und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen L 4 P 17/03).

Die Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung hat jedoch gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Revision eingelegt. Sie wird unter dem Aktenzeichen B 12 R 12/09 R geführt.
"

(Quelle: http://www.vdk.de/de21707)

Ich persönlich finde wieder einmal sehr verwerflich daran, dass sich mehrere Landessozialgerichte auf die Seite der Pflegepersonen gestellt haben, die tagein, tagaus eine enorme Leistung erbringen, und was macht daraus die Deutsche Rentenversicherung...? "Natürlich", sie ist damit nicht einverstanden, dass diese wertvolle Arbeit der Pflegepersonen auch ihrem Rentenversicherungskonto zugute kommt, so dass sie Revision einlegte. :mad:

Ich bin selbst betroffen und pflege meine Mutter noch so gut es geht selbst. Allerdings haben wir nur knapp über 90 Pflegeminuten pro Tag laut Gutachten anerkannt bekommen, so dass ich bisher von der Pflegekasse keine Beiträge auf meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben bekomme.

Leider ist der Artikel auf der Seite des VdK recht knapp gehalten. Vor allem weiß ich bisher nicht, was in den Urteilen der Landessozialgerichte drinsteht... Ich kann nur vermuten, dass die Rentenversicherung dazu verurteilt wurde, Pflegezeiten dem Rentenvers.konto gutzuschreiben auch bei weniger als 120 ("offiziellen") Pflegeminuten pro Tag.

Ich frage mich vor allem, ob und wie ich jetzt aktiv werden müßte, um später ggf. rückwirkend die Pflegezeiten auf meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben zu bekommen? Was meint Ihr? Wie würdet Ihr vorgehen?

Hier gibt's doch bestimmt einige Betroffene, die Angehörige pflegen mit Pflegestufe I, aber weniger als 120 Minuten pro Tag zuerkannt bekommen haben und daher bisher bei der Rentenversicherung leer ausgehen...

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard L.

da die vorgenannten Entscheidungen der einzelnen Landessozialgerichte alle Einzelfallentscheidungen sind und bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG - Grundsatzentscheidung) für die Anerkennung der Pflegezeiten als EP in der Rentenversicherung vorliegend ist, musst Du den gleichen Instanzenweg gehen, wie die Kläger davor.

Wenn der Antrag und Widerpruch von deinem Rentenversicherer abgelehnt wird, musst Du vor dem SG klagen bzw. vor dem LSG in Berufung gehen, weil zu diesem Thema noch keine grundsätzliche Rechtsprechung vorliegt. Deshalb lässt ja die DRV das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz revisionsgerichtlich überprüfen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

vielen Dank für Deine Antwort...

Bisher ist es bei uns so, dass das letzte Pflege-Gutachten zur Ermittlung der "Pflegeminuten" vor ca. einem Jahr gemacht wurde. Wir kamen dabei auf ca. 100 Minuten, so dass es auch keine EP im Rentenkonto gibt. Damals legte ich Widerspruch ein, weil ich der Meinung war, dass wir auf mindestens 120 Minuten pro Tag kommen müßten. Daraufhin wurde ein Zweitgutachten gemacht, welches aber zu keinem anderen Ergebnis kam als das erste Gutachten. Es blieb also dabei: Keine Anerkennung im Rentenkonto, da wir nicht auf mindestens 14 Std./Woche kamen. Daraufhin ließ ich die Sache damals auf sich beruhen. Offen gesagt waren wir froh, dass wir wenigstens das Pflegegeld erhielten...

Mit anderen Worten: Ich habe gar keinen aktuellen Vorgang, gegen den ich Widerspruch oder Klage erheben könnte. Heißt das, ich müßte nochmal ganz von vorne anfangen und einen Antrag auf Neufeststellung der Pflegezeit stellen...? ...und rückwirkend wäre sowieso alles verloren, weil ich nicht schon damals Klage erhoben habe...?

Viele Grüße, Bernhard

Hallo zusammen,

ich suche jetzt natürlich die drei genannten Urteile der Landessozialgerichte, um einmal nachlesen zu können, ob die Kläger darin auch mit weniger als 14 Std. Pflegezeit pro Woche das Recht zugesprochen bekamen, dass ihnen diese Zeit mit Entgeltpunkten im Rentenkonto vergütet wird.

- Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Aktenzeichen: L 4 R 46/08

- Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Aktenzeichen L 4 RJ 58/04

- Landessozialgericht Sachsen-Anhalt: Aktenzeichen L 4 P 17/03

Vielen Dank.

Viele Grüße, Bernhard
 
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Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich vor allem, ob und wie ich jetzt aktiv werden müßte, um später ggf. rückwirkend die Pflegezeiten auf meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben zu bekommen? Was meint Ihr? Wie würdet Ihr vorgehen?

Hier gibt's doch bestimmt einige Betroffene, die Angehörige pflegen mit Pflegestufe I, aber weniger als 120 Minuten pro Tag zuerkannt bekommen haben und daher bisher bei der Rentenversicherung leer ausgehen...

Jawoll, bin auch leer ausgegangen ! Habe meine Mutter bis zu ihrem Tode gepflegt (Stufe II).

Geht überhaupt eine rückwirkende Annerkennung ? Auch nach Beendigung der Pflegezeit evtl. ? Nur für den Fall, die sollten die 14 Std.-Grenze kippen !

Besonders gut hat mir übrigens der Passus mit den "kommunikativen Bedürfnissen" gefallen ! Welche professionelle Pflegekraft hat dafür schon Zeit ? Das leisten doch wohl nur die pflegenden Angehörigen, oder ?
 
Guten Morgen für alle!

Zitat @Moni68: ...Geht überhaupt eine rückwirkende Annerkennung ?...

Wenn es einen schriftlichen Vorgang gibt, schon! Solange noch schriftlich verhandelt wird, tritt keine Verjährung ein! Wurde erst einmal ein entsprechender Antrag gestellt, kann nichts vollends eingestellt werden - auch nicht, wenn die Pflegekasse das gerne möchte! Ein Widerspruch zur rechten Zeit ist da hilfreich.

Einer Bekannten, die ihre Mutter jahrelang gepflegt hatte, sollten alle Ansprüche (auch auf Zlg. von Rentenvers.-beiträgen) versagt werden. Da die Mutter in der Zwischenzeit (während der Prüfphase) verstarb, sollten angebl. auch alle Leistungen nach dem SGB XI mitgestorben sein! Sogar der Antrag verschwand passend bei der Pflegekasse. Da sie aber eine Zeugin bei der Antragsabgabe hatte, konnte der Schriftwechsel wieder aufgenommen werden. Dann folgte langes Schweigen und erst eine Dienstaufsichtbeschwerde führte zur erfolgreichen Arbeitsaufnahme des Sachbearbeiters incl. Prüfung nach Aktenlage. Nach der großen Entschuldigung (gibt's heute nicht mehr) und erneuter Prüfung wurde die Beiträge nachgezahlt, die sich inzwischen seit einigen Jahren bei der mtl. Rentenzahlung bemerkbar machen.

Ich empfehle dringendst die Führung eines sog. Pflegetagebuches! Auch wenn das bedeutet, daß vorerst jede erbrachte Leistung und jeder Handschlag für den Pflegebedürftigen mit Zeitangabe (in Minuten) aufgelistet werden muß! Es hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen!

Auch in unserem 'Fall' (wir pflegen ununterbrochen seit 25 Jahren!) hat sich diese Argumentation durchgesetzt!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo zusammen,

ich möchte in dieser Angelegenheit einmal ein Update bringen, wie sich die Sache bei mir (und meiner pflegebedürftigen Mutter) entwickelt hat:

Zuerst stellte ich bei der Pflegekasse einen Antrag auf Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für mich als private Pflegeperson. Angemerkt sei, dass ich keine höhere Pflegestufe beantragte. Wir haben die Pflegestufe 1, und so realistisch bin ich selbst, dass wir von der 2 noch weit weg sind, aber dass es für 14 Std./Woche reichen sollte, was die Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründen würde.

Ich nahm in meinem Antragsschreiben Bezug auf die diversen beim Bundessozialgericht anhängigen Rechtsverfahren in dieser Frage. Die Pflegekasse reagierte darauf aber in keiner Weise, sondern schickte nur einen Formbrief, dass eine Wiederholungsbegutachtung veranlaßt wird, wir würden Nachricht vom MDK bekommen. 14 Tage später war dann auch schon die erneute Begutachtung...

Subjektiv hatten wir mit der Gutachterin richtig Glück, sie war sehr freundlich und verständnisvoll, und machte keine Anzeichen, dass sie uns den vorgetragenen Pflegezeitaufwand nicht abnehmen würde. Nur 6 Tage später (mit Wochenende dazwischen!) lag der Pflegekasse das Gutachten vor, und nur 4 weitere Tage später hatte ich den Bescheid und eine Kopie des Gutachtens übersandt bekommen. Es wurde ein Zeitaufwand von rund 15 Std./Woche festgestellt und damit der Rentenversicherungspflicht stattgegeben. Einen so reibungslosen Ablauf hatten wir uns nicht zu träumen gewagt... :) Da muß ich mal eine Lanze für die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse mit Sitz in Dresden brechen... Noch schneller geht's nimmer...

Ich denke, auf diese Weise hat sich die Auseinandersetzung mit den beim BSG anhängigen Musterprozessen für mich erstmal erledigt, auch wenn ich selbstverständlich verfolgen werde, wie diese Verfahren ausgehen werden. Aber das wird ja leider noch mindestens ein Jahr dauern, bis frühestens mit Urteilen in dieser Frage (siehe hierzu mein erstes Posting) zu rechnen ist.

Viele Grüße, Bernhard
 
Guten Morgen Bernhard!

Glückwunsch zu so einer guten Pflegekasse!
Es freut mich zu lesen, daß es auch einmal ohne jegliche weitere Verzögerung geht!

Für Dich und Deine Mutter alles Gute!


Grüße von
Ingeborg!
 
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