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Brauche ein Rat

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Sume
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Sume

Erfahrenes Mitglied
Hallo Foris ,

ich habe folgendes Problem .
Mein AW meinte ich solle die Klage zurück ziehen wegen keine Aussicht auf Erfolg . Das sagt er mir plötzlich nach 4 Jahren im Verfahren .
Das verneinte ich . Dann kam eine Mail das das Gericht OLG möchte das ich Unterschreibe das mein Fall außergerichtlich nach Aktenlage entschieden wird .
Auch das habe ich abgelehnt . Darauf wurde mir aus der Kanzlei gesagt das das Gericht darauf pissig reagiert wenn ich nicht unterschreibe . Ich habe dann gesagt das ich auf eine Verhandlung bestehe . Nun habe ich meinem AW gesagt das ich doch ein Recht auf das 109 GA habe . Der sagte mir dann das er nicht glaubt das das Gericht nochmal ein GA in Auftrag gibt . So , und nun ging es ganz schnell und ich habe auf den 20.10 ein Termin zu mündl. Verhandlung . Ich muß nicht dabei sein . Natürlich werde ich da anwesend sein wenn es um mich geht . Aber ich weiß auch das ich die Verhandlung wieder verliehre . Aber wie geht es weiter ? Mein AW sagte er glaubt nicht das ich in meinem Fall ( 2. Instanz ) vom Gericht eine Berufung zuhelassen wird . Mein RV hat mir zugesichert ein weiteren AW zur Beratungsgespräch zu bezahlen und gegebenfalls wechseln . Aber ich finde keinen AW dem ich Vertrauen kann . Ich habe auch in Erwägung gezogen zum VDK zu wechseln . Aber bekomme ich dann Schwierigkeiten von der versicherung wenn die schon 4 Jahre zahlen und ich dann wechsle ? Die KK möchte mich auch noch zum GA schicken weil sie der Meinung sind das die BG für meinen fall zuständig ist . Aber das kann sich noch Monate dauern . So gehe ich nun ohne GA in die Verhandlung und nur mit dem OP Bericht in dem alles schön geschrieben ist . Wenn der AW kein 109 GA bei Gericht beantragt hat , habe ich nicht trotzdem ein Recht darauf ? Kann man so eine Verhandlung nicht mit Antrag verschieben ? Der AW redet mit mir gar nicht , er lässt nur seine Tipsen bei mir anrufen . Gibt es noch eine Möglichkeit für mich ? Fühle mich gerade so hilflos und hab angst das falsche zu tun .

Grüßle Sume
 
hallo sume,

bist du selbst noch der Meinung dein Anwalt vertritt deine Interessen?

Also du kannst dich sowohl in der I. Instanz als auch in der II. Instanz selbst vertreten. Dies ist zulässig.

Du kannst selbst schriftlich den Antrag auf § 109 stellen, wenn dein Anwalt dies nicht für dich machen will und dies dein Wille ist. Gebe es dann selbst bei Gericht ab und lass dir den Eingang bestätigen.

Vdk wird von der Rechtsschutz nicht bezahlt, du zahlst dort selbst Beiträge für die Mitgliedschaft.
Über Vdk ist hier im Forum auch schon einiges geschrieben worden, was du nachlesen kannst.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Verständnisfrage

Hallo Sume,

Dein Text bringt mich ein wenig durcheinander. Du schreibst, dass Du in der zweiten Instanz vor dem "OLG" bist. OLG heißt = Oberlandesgericht.

OLG bedeutet, Du betreibst eine Zivilklage. Rolandi schreibt, Du könntest Dich in der ersten und zweiten Instanz selbst vertreten. Er geht offensichtlich davon aus, dass Du am LSG (Landessozialgericht) bist.

Falls Du tatsächlich am OLG bist, brauchst Du einen Rechtsanwalt, da Rechtsanwaltsvertretungspflicht besteht. Und ein 109-er Gutachten gibt es am OLG auch nicht.

Am LSG brauchst Du tatsächlich keinen Rechtsanwalt und dort kann auch das 109-er Gutachten beantragt werden..

Was ist denn nun richtig?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo,

nachdem sume vom § 109 und VdK schreibt, bin ich davon ausgegangen, dass es SGG betrifft.

Lg. Rolandi
 
Hallo Sume,

Du kannst zum VdK wechseln. Deren Anwalt wird dann weiter von Deiner Rechtsschutz bezahlt.

Möglich ist, dass Du eine Wechselgebühr selbst tragen musst. Ich musste das nicht. Wechselt man den Anwalt innerhalb eines Verfahrens kommen Kosten auf einen zu. Hängt ein Sozialverband dazwischen, muss das nicht sein.

Allerdings solltest Du Dich im Vorfeld über diesen Anwalt informieren.

LG Christiane
 
Brauche ein Rat

Hallo Sume!

Ich würde zunächst mal nicht zum VDK wechseln. Ich würde mein AW per Einschreiben auffordern, beim LSG den Antrag zustellen ein Gutachten nach § 109 SGG einzuholen, vorausgesetzt, dass bisher ein Gutachten nach § 109 SGG vom SG und vom LSG noch nicht eingeholt worden ist. Auch würde ich dem AW per Einschreiben mitteilen, sollte das LSG dem Antrag nach § 109 SGG ein Gutachten einzuholen vor der mündlichen Verhandlung nicht nachkommen, diesen Antrag dringend in der mündlichen Verhandlung erneut zustellen.

Gruß Ingi
 
Hallo ingi ,
mein AW behauptet er hätte das LSG auf mein Anliegen angeschrieben .
Seine Tipse hingegen sagt weil ich nicht sofort einen GA gewusst hätte wäre es zu spät . Ich habe nun den AW gebeten mir den Schriftwechsel wegen eines 109 GA zukommen zu lassen .
Ich solle mich beruhigen , nicht so viele Leute mitbringen zur Verhandlung , da es nur Unruhe gibt usw. Mein AW vertritt mich wirklich gut , wurde ich beruhigt .
Alles zu viel für mich ... :-( .

LG Sume
 
Hallo Summe,

ach ich denke Deine AW ist überlastet und will sich vor dem LSG nicht blamieren.
Du kannst doch soviel Zuhörer mitbringen wie Du willst, vorausgesetzt die Verhandlung ist öffentlich.

Du kannst selbst bei Gericht noch ein § 109 GA nach SGG beantragen, wenn das Gericht dies vernein, stelle gegen die Richter einen Befangenheitsantrag.
 
Hallo Sume,

hast DU das GA zerpflückt?

Lasse den GA vorladen und stelle ihm die "Richtigen Fragen". Du musst loslegen und Deinem RA Druck machen.

Wenn Dein RA in der Verhandlung den Mund nicht aufbekommt, dann übernimm Du das Wort und beantrage ein 109er Gutachten. Stelle den Antrag dann in der mündlichen Verhandlung.

Bereite Dich gut vor. Hast Du noch Befunde / Gutachten zu Deinen Gunsten, welche dem Gericht nicht vorliegen

Du kannst selber reden - ich habe es auch schon erlebt, mein RA saß neben mir und sagte kein Wort. Ich habe immer alles übernommen.
Ich konnte noch nicht mal meinem RA vor das Schienbein treten - so nach dem Motto - nun mach mal den Mund auf, weil der Tisch vorne keine Blende hatte. Das hätten die Richter und Schöffen gesehen.

Peinlich, peinlich.

Aber ich habe für mich gekämpft und gesprochen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke ihr Lieben das macht mir Mut !
Leider gibt es nur ein GA das aber gegen mich spricht .
Habe ja vor kurzem eine zweite Meinung machen lassen wegen der OP .
Die meinten auch , es ist schwer zu beweisen nach dem OP Bericht .
Aber ich solle mich auf jeden Fall wehren , da ich ja kein Vorschaden an dem Knie hatte .
Kann ich mir auch aufschreiben und vor Gericht ablesen ?
Ich habe da bestimmt wieder ein black out und weiß nicht mehr was ich sagen wollte . Darf ich auch was sagen über meine Zeugen die mich 6 Wochen lang versorgt haben , ohne das ein Arzt mir geholfen hat ?
Die sagen immer es war richtig die Verletzung konservativ zu behandeln , aber tatsächlich wurde ich gar nicht behandelt die ersten 4 Wochen . Nur die TBVT . Mein ganzer Freundeskreis versorgte mich und die Tiere .
Der Verbandswechsel täglich , die Spritzen in mein Bauch spritzen , meinen Job als Pflegekraft für die Bettlägerigen Eltern . Die Landwirtschadt usw. Mein Leben ist heute noch außer Kontrolle wenn nicht ein paar Freunde wären die immer noch helfen .
Ich versuche mich vorzubereiten und hoffe das es danach weiter geht .
Das GA habe ich mal zerpflückt . Werde es jetzt nochmal tun .

Mein AW hat aber gesagt das ich nur kommen kann zum zu hören .
Ich muß aber nicht dabei sein .

LG Sume
 
Hallo Sume,


"Habe ja vor kurzem eine zweite Meinung machen lassen wegen der OP .
Die meinten auch , es ist schwer zu beweisen nach dem OP Bericht .
Aber ich solle mich auf jeden Fall wehren , da ich ja kein Vorschaden an dem Knie hatte "

Toller Tipp, hast Du Dir den Befund schriftl. geben lassen, dass Du keinen Vorschaden hattest? Dies ist wichtig das in das Verfahren einbringen zu lassen

Ansonsten flott besorgen!

Viele Grüße

Kasandra
 
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