Christiane17
Erfahrenes Mitglied
Liebe Sume,
bist Du jetzt mit beiden Fällen gescheitert?
Wie begründet der Richter die Ablehnung der Berufung?
Hat Dein Anwalt überhaupt irgendetwas FÜR Dich gesagt ... getan?
Niemand kann Dir Akteneinsicht verweigern. Besorg Dir Deine Akten.
Verfahrensmangel
Da müsste man sich jetzt erst richtig einarbeiten, um das verwenden zu können. Deinen Anwalt würde ich feuern.
LG Christiane
bist Du jetzt mit beiden Fällen gescheitert?
Wie begründet der Richter die Ablehnung der Berufung?
Hat Dein Anwalt überhaupt irgendetwas FÜR Dich gesagt ... getan?
Niemand kann Dir Akteneinsicht verweigern. Besorg Dir Deine Akten.
Sozialgerichtsgesetz § 144
(2) Die Berufung ist zuzulassen, wenn
3. ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Verfahrensmangel
Da müsste man sich jetzt erst richtig einarbeiten, um das verwenden zu können. Deinen Anwalt würde ich feuern.
LG Christiane
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