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Brauche ein Rat

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Sume
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Liebe Sume,

bist Du jetzt mit beiden Fällen gescheitert?

Wie begründet der Richter die Ablehnung der Berufung?

Hat Dein Anwalt überhaupt irgendetwas FÜR Dich gesagt ... getan?


Niemand kann Dir Akteneinsicht verweigern. Besorg Dir Deine Akten.


Sozialgerichtsgesetz § 144


(2) Die Berufung ist zuzulassen, wenn

3. ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

Verfahrensmangel
Da müsste man sich jetzt erst richtig einarbeiten, um das verwenden zu können. Deinen Anwalt würde ich feuern.

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
sch ... gelaufen ,
nenne doch den namen der richters und deren Beisitzer
ebenfalls deinen tollen namen der Rechtsverdreh/ dT)ers ,
der in seinem Büro KING Boss bestimmt war ,
vor gericht aber mit Sicherheit nie auf Augenhöhe - dem richter ins gesicht geschaut hat
, ebenfalls die tollen Gutachter und das tolle Krankenhaus ,

Hoffe du hast noch eine Chanche ,

Tschau
Tscharlie
 
Berufung abgelehnt - Rechtsmittel


Zivilprozessordnung

§ 522 - Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

Zulässige Gründe der Ablehnung:

(2) Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass

1. die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat,
2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat,
3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und
4. eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.



Begründung eines Rechtsmittels dagegen:

(3) Gegen den Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 steht dem Berufungsführer das Rechtsmittel zu, das bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre.



https://dejure.org/gesetze/ZPO/522.html


:cool::cool::cool:
 
Ich frage mich gerade wer die Entscheidung trifft das es kein BG Fall mehr ist .
Mir wurde das gleich nach der OP vom Operateur gesagt .
Ich frage mich gerade ob da der Hund vergraben ist .
 
Liebe Sume,

habe gerade nachgelesen.... Du warst jetzt beim Landessozialgericht? Also 2. Instanz?

Du hast(test) 2 Klagen laufen? Es ging um die Anerkennung der Schäden durch den Arbeitsunfall? Und um den MDE?

Deine Akten kennst Du noch nicht? Hat sich denn Dein Anwalt die Akten nicht schicken lassen? Wie war das mit Gutachten bei Dir?

Tschuldigung, :o klingt alles ziemlich verfahren. Und ich habe jetzt auch nicht alles gelesen.


LG Christiane
 
Hallo Sume,

jetzt müssen wir mal sehen, um welche Deiner Klagen es beim LSG gegangen ist.

Knie oder FSME?

Wie ist der Status jeweils:

Knie =

FSME =

Wichtig ist, was Dir auch schon vor vielen Tagen gesagt wurde, Du hättest bei Gericht die Gerichtsakte einsehen müssen für heute.

So, nun ist es im nächsten Schritt für Dich auch ungemein wichtig zu sehen, wie die Urteilsbegründug aussieht.

Da müssen wir dann angreifen:

- Recht auf Gehör...
- warum wurden Deine "Anträge" z. B. 109 GA nicht gewürdigt?
- Fehler im Ablauf / Prozess
- wurde fälschlicherweise FSME + Knie etc. miteinander verknüpft?
- wie genau und auf was lief Deine Klage?
.- ........

.... Mensch Sume, wir müssen jetzt bei Dir loslegen

Viele Grüße

Kasandra
 
Kasandra ,

es ging um das Knie .
Knie unter 10 % BG , habe kein Gegengutachten .
FSME 10 % BG , GA 60 %PUV und 50 % PUV und 50 % $109 .
Ich hatte mal 30 % bei der BG aber dank dem Wunderheiler aus Tü. dann nur noch 10 %


Nächste Verhandlung steht an mit FSME . Auch beim LSG .
Nur mit $109 . Das GA spricht für mich .
Aber es liegen einige GA vor das nur 10% gibt

Habe bei Gericht angerufen und nach der Akteneinsicht verlangt .
Bekam die Info das meine Akte nicht vor liegt .
Für Anträge wäre es zu spät gewesen sagte der Richter .

Die Klage war wegen Erwerbsminderungsrente . Bei LBG muß mind. 30% vorliegen um diese zu bekommen .
Für die Klage wurde seitens der BG , Gutachter befragt die mich zu der FSME begutachtet haben wenn du das mit Verknüpfung gemeint .

LG Sume
 
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