Hallo Foris ,
ich habe folgendes Problem .
Mein AW meinte ich solle die Klage zurück ziehen wegen keine Aussicht auf Erfolg . Das sagt er mir plötzlich nach 4 Jahren im Verfahren .
Das verneinte ich . Dann kam eine Mail das das Gericht OLG möchte das ich Unterschreibe das mein Fall außergerichtlich nach Aktenlage entschieden wird .
Auch das habe ich abgelehnt . Darauf wurde mir aus der Kanzlei gesagt das das Gericht darauf pissig reagiert wenn ich nicht unterschreibe . Ich habe dann gesagt das ich auf eine Verhandlung bestehe . Nun habe ich meinem AW gesagt das ich doch ein Recht auf das 109 GA habe . Der sagte mir dann das er nicht glaubt das das Gericht nochmal ein GA in Auftrag gibt . So , und nun ging es ganz schnell und ich habe auf den 20.10 ein Termin zu mündl. Verhandlung . Ich muß nicht dabei sein . Natürlich werde ich da anwesend sein wenn es um mich geht . Aber ich weiß auch das ich die Verhandlung wieder verliehre . Aber wie geht es weiter ? Mein AW sagte er glaubt nicht das ich in meinem Fall ( 2. Instanz ) vom Gericht eine Berufung zuhelassen wird . Mein RV hat mir zugesichert ein weiteren AW zur Beratungsgespräch zu bezahlen und gegebenfalls wechseln . Aber ich finde keinen AW dem ich Vertrauen kann . Ich habe auch in Erwägung gezogen zum VDK zu wechseln . Aber bekomme ich dann Schwierigkeiten von der versicherung wenn die schon 4 Jahre zahlen und ich dann wechsle ? Die KK möchte mich auch noch zum GA schicken weil sie der Meinung sind das die BG für meinen fall zuständig ist . Aber das kann sich noch Monate dauern . So gehe ich nun ohne GA in die Verhandlung und nur mit dem OP Bericht in dem alles schön geschrieben ist . Wenn der AW kein 109 GA bei Gericht beantragt hat , habe ich nicht trotzdem ein Recht darauf ? Kann man so eine Verhandlung nicht mit Antrag verschieben ? Der AW redet mit mir gar nicht , er lässt nur seine Tipsen bei mir anrufen . Gibt es noch eine Möglichkeit für mich ? Fühle mich gerade so hilflos und hab angst das falsche zu tun .
Grüßle Sume
ich habe folgendes Problem .
Mein AW meinte ich solle die Klage zurück ziehen wegen keine Aussicht auf Erfolg . Das sagt er mir plötzlich nach 4 Jahren im Verfahren .
Das verneinte ich . Dann kam eine Mail das das Gericht OLG möchte das ich Unterschreibe das mein Fall außergerichtlich nach Aktenlage entschieden wird .
Auch das habe ich abgelehnt . Darauf wurde mir aus der Kanzlei gesagt das das Gericht darauf pissig reagiert wenn ich nicht unterschreibe . Ich habe dann gesagt das ich auf eine Verhandlung bestehe . Nun habe ich meinem AW gesagt das ich doch ein Recht auf das 109 GA habe . Der sagte mir dann das er nicht glaubt das das Gericht nochmal ein GA in Auftrag gibt . So , und nun ging es ganz schnell und ich habe auf den 20.10 ein Termin zu mündl. Verhandlung . Ich muß nicht dabei sein . Natürlich werde ich da anwesend sein wenn es um mich geht . Aber ich weiß auch das ich die Verhandlung wieder verliehre . Aber wie geht es weiter ? Mein AW sagte er glaubt nicht das ich in meinem Fall ( 2. Instanz ) vom Gericht eine Berufung zuhelassen wird . Mein RV hat mir zugesichert ein weiteren AW zur Beratungsgespräch zu bezahlen und gegebenfalls wechseln . Aber ich finde keinen AW dem ich Vertrauen kann . Ich habe auch in Erwägung gezogen zum VDK zu wechseln . Aber bekomme ich dann Schwierigkeiten von der versicherung wenn die schon 4 Jahre zahlen und ich dann wechsle ? Die KK möchte mich auch noch zum GA schicken weil sie der Meinung sind das die BG für meinen fall zuständig ist . Aber das kann sich noch Monate dauern . So gehe ich nun ohne GA in die Verhandlung und nur mit dem OP Bericht in dem alles schön geschrieben ist . Wenn der AW kein 109 GA bei Gericht beantragt hat , habe ich nicht trotzdem ein Recht darauf ? Kann man so eine Verhandlung nicht mit Antrag verschieben ? Der AW redet mit mir gar nicht , er lässt nur seine Tipsen bei mir anrufen . Gibt es noch eine Möglichkeit für mich ? Fühle mich gerade so hilflos und hab angst das falsche zu tun .
Grüßle Sume