Briano
Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe seit Jahren mit der BK 5101 zutun. Ab 2021 ist eine Gesetzesänderung wirksam die auch die BK5101
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen betrifft.
Es gibt dabei eine Rückwirkungsregelung... bis in das Jahr 1997.
Quelle Abschnitt 3 Übergangsrecht
Hat jemand schon Erfahrungen mit der rückwirkenden Aufarbeitung gemacht?
ich habe seit Jahren mit der BK 5101 zutun. Ab 2021 ist eine Gesetzesänderung wirksam die auch die BK5101
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen betrifft.
Es gibt dabei eine Rückwirkungsregelung... bis in das Jahr 1997.
§ 12 Überprüfung früherer Bescheide
Bescheide, in denen eine Krankheit nach Nummer 1315, 2101, 2104, 2108 bis 2110, 4301, 4302 oder 5101 der Anlage 1 von einem Unfallversicherungsträger vor dem 1. Januar 2021 nur deshalb nicht als Berufskrankheit anerkannt worden ist, weil die Versicherten die verrichtete gefährdende Tätigkeit nicht unterlassen haben, werden von den Unfallversicherungsträgern von Amts wegen überprüft, wenn die Bescheide nach dem 1. Januar 1997 erlassen worden sind.Quelle Abschnitt 3 Übergangsrecht
Hat jemand schon Erfahrungen mit der rückwirkenden Aufarbeitung gemacht?