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BK5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen - Rückwirkende bis 1997

Briano

Mitglied
Registriert seit
9 Juli 2021
Beiträge
93
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo zusammen,

ich habe seit Jahren mit der BK 5101 zutun. Ab 2021 ist eine Gesetzesänderung wirksam die auch die BK5101
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen betrifft.

Es gibt dabei eine Rückwirkungsregelung... bis in das Jahr 1997.

§ 12 Überprüfung früherer Bescheide​

Bescheide, in denen eine Krankheit nach Nummer 1315, 2101, 2104, 2108 bis 2110, 4301, 4302 oder 5101 der Anlage 1 von einem Unfallversicherungsträger vor dem 1. Januar 2021 nur deshalb nicht als Berufskrankheit anerkannt worden ist, weil die Versicherten die verrichtete gefährdende Tätigkeit nicht unterlassen haben, werden von den Unfallversicherungsträgern von Amts wegen überprüft, wenn die Bescheide nach dem 1. Januar 1997 erlassen worden sind.
Quelle Abschnitt 3 Übergangsrecht

Hat jemand schon Erfahrungen mit der rückwirkenden Aufarbeitung gemacht?
 
Hallo Briano,

die Anerkennung einer der genannten Bk ist nicht mehr an die Aufgabe der schädigen Tätigkeit gebunden.
Wenn du also die medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllst, sollte einer Anerkennung nichts mehr im Wege stehen.

Beschreibe doch eventuell einmal deine Situation.

Auf jedem Fall viel Erfolg.

Gruß
 
Hallo an alle,

bei mir wurde BK2108 mit Tätigkeitsaufgabe in 2016 anerkannt. BK lag bereits in 1997 nach der 2ten Bandscheiben OP vor.
Damals wußte ich natürlich nichts von BK2108 und hat mir auch keiner gesagt. Hieß als Handwerker ist hier Ende...

Hab dann irgendwie bis 2016 überlebt am Bau, aber dann war Ende und in 2018 hab ich von der BK 2108 erfahren und die war relativ schnell durch nachdem ich mit BK2112(Knie) vor Gericht erlegen war.

Meine Frage:

Wenn eine betreffende BK bereits anerkannt ist und auch mit Tätigkeitsaufgabe verbunden war,
wird bei der Überprüfung rückwirkend anerkannt und geleistet wenn damals zwar BK vorlag, aber keine beantragt wurde?

Auf mich bezogen:

1997, BK2108 nach Arztberichten belegt, aber kein Antrag gestellt.
2016, BK2108 anerkannt in Verbindung mit Tätigkeitsaufgabe.
2021, mal angenommen, Überprüfung, Rückwirkende Anerkennung möglich auf vor 2016, obwohl kein Antrag gestellt?
Wenn überhaupt dann nur die 4 Jahre oder so, irgendwas war da mit rückwirked.

Ich denke aber das Ganze wird nur auf nicht anerkannt Fälle bezogen sein.

Gruß Tillis
 
Was du meinst ist Paragraph 44 Absatz 4 SGB X, welcher nur für (nachweislich) nicht begünstigende Verwaltungsakte bestimmt ist.

Wenn deine BK anerkannt ist, musst du ja einen Bescheid von der BG bekommen haben, ab wann genau deine BK 2108 anerkannt wird und ob dir deswegen eine (Renten-) Nachzahlung zusteht?!
Hast du allerdings gegen diesen Verwaltungsakt keinen Widerspruch eingelegt, ist dieser formell und materiell bestandskräftig (wie ein rechtskräftiges Urteil) geworden.

Gruß MM
 
Hallo Meanmachine,

also rückwirkend gibts nix wenn nicht Widerspruch eingelegt worden ist. Ich hab damals den positiven Bescheid natürlich angenommen, war ja auch alles korrekt.
Rente gabs/gibts ab Aufgabe der Tätigkeit nach damaliger Gesetzeslage rückwirkend und fortlaufend bis ich meine Äuglein schließe...

Für alle denen die entsprechenden Bk abgelehnt wurden weil Sie weiter in dem Job arbeiten, stellt einen Übeprüfungsantrag.
Dann liegt ein Vorgang vor und euer Fall gerät nicht in "Vergessenheit".

Gruß Tillis
 
Hallo Tillis,
hallo Meanmachine,

liegt hier nicht der Ansatz im SGB VII §§193 und 202 (Anzeigepflicht durch Arzt und Arbeitgeber) vor?
Aus diesen wäre dann der Sozialrechtliche Herstellungsanspruch mit Verstoß gegen das ArbSchG und UVV einzufordern?

(Unter diesen Umständen ist die Aufgabe der Tätigkeit unwichtig, man vertraut dem Arzt und der Vorsorge durch den Arbeitgeber
- Treu und Glauben)

VG Forstwirt
 
Hallo,

dann müsste man Arzt/Krankenhaus und AG auf Verletzung der Anzeigepflicht verklagen und falls Klage zugelassen wird und positiv entschieden wird, könnte die BG mit Ihren Widersprüchen und Ablehnungen der BK anfangen. Oder?

Gruß Tillis
 
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