karl00125
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bin schon beim LSG auf Grund meiner Kritik am Gutachten des Gerichtlich bestellten Gutachters der hatte einfach es 1:1 von dem TAD der BG übernommen, ob wohl ich schon Jahre lang darauf verweißen das es nicht richtig ist was er ermittelt hat.
nach dem ich nun letztes Jahr mein RA gewechselt habe, kommt nun etwas Schwung in die Sache, wird aber gleich wieder ausgebremst durch den TAD.
Der Gerichtlich bestellten Gutachter (ist leider auch kein Engel berichtigter Heidelberger Gutachter bekannt für Fälschungen) aber dennoch musste die BG nun schon zum zweiten mal nach ermitteln, klar kommt da nichts anderes raus
solange nicht mein Arbeitskollege als Zeuge befragt wird und meine Stunden und Tätigkeitsberichte nicht die Beachtung finden.
ich hoffe nun das, dass Gericht den Sachverhalt aufklärt und den Zeugen befragt.
nach dem ich nun letztes Jahr mein RA gewechselt habe, kommt nun etwas Schwung in die Sache, wird aber gleich wieder ausgebremst durch den TAD.
Der Gerichtlich bestellten Gutachter (ist leider auch kein Engel berichtigter Heidelberger Gutachter bekannt für Fälschungen) aber dennoch musste die BG nun schon zum zweiten mal nach ermitteln, klar kommt da nichts anderes raus
solange nicht mein Arbeitskollege als Zeuge befragt wird und meine Stunden und Tätigkeitsberichte nicht die Beachtung finden.
ich hoffe nun das, dass Gericht den Sachverhalt aufklärt und den Zeugen befragt.