Hallo pussi, Hallo alle,
wer wurde überhaupt, nach einem unfall gefragt, wie man gesessen hat, wohin man geschaut hat, was man verdreht hat, womit man irgendwo aufgeschlagen ist.
ich weiss es nicht, der schock war zu stark.
Ich wurde nur von einem einzigen Arzt (Lehrstuhl ManualMedizin) danach gefragt - das war im Zusammenhang mit einem wissenschaftlichen Programms.
Alle anderen hat das nicht interessiert.
Die meisten haben sogar gemeint (Aussage), dass das doch in der Diagnose "Schleudertrauma" beinhaltet sei.
Es ist nicht so wichtig,
ob du dich daran erinnern kannst. Wenn du als Bewusstloser eingeliefert wirst, dann kann das Klinikpersonal auch nicht warten,
bis du wieder bei Sinnen bist, um dann mitzuteilen, ich kann mich nicht erinnern. Wenn du deine Beschwerden äußerst, dann haben die Ärzte danach zu schauen warum du diese Beschwerden hast. Wenn man den Unfallmodi nicht kennt, so kann man auch anhand der Beschwerden darauf schließen.
Es lohnt sich auch nciht üebr Schock zu diskutieren, denn dazu müsste erst einmal definiert werden, was man unter Schock in welchem Zusammenhang zu verstehen hat.
In Deinem Fall meinst du wahrscheinlich Bewusstseinstrübung, das läuft
auch laienhaft verallgemeinernd unter dem Begriff "Schock".
Das Thema heißt "Harmlosigkeitsgrenze" bei HWS-Distorsion!
Es kann einfach keine "Harmlosigkeitsgrenze geben, wie das bei Blechschäden vielleicht diskutierbar ist.
Es sit auch keine Sache der Ethik oder Moral!
Es ist einfach aus den logischen Gründen, die in den wissenschaftlich anerkannten Erkenntnissen inhaltlich vorhanden und herleitbar sind.
Man stelle sich vor, ein Kind hat ein Schütteltrauma und stirbt daran. Nun kommt ein Castro daher und sagt, es wurde die "Harmlosigkeitsgrenze" = Geschwindigkeit der Schüttelung nciht üebrschritten, also war es nciht geschüttelt genug, um daran zu sterben!
Vielleicht ist das Kind erstickt, aber wenn es doch nur geschüttelt wurde?
Ersticken ist eine Folge von geringer Verletzungen im Kopfgelenkbereich, dazu muss nciht viel erkennbare Verletzung vorliegen, auch keine
hohe Schüttelgeschwindigkeit (!) vorliegen. Es kommt nur darauf an, in welcher Art insgesamt geschüttelt wurde, nciht allein wie heftig/schnell!
Die Diskussion ist auch eigentlich total überflüssig und Naturwissenschaftlern, wie korrekten, mit korruptionsimmunen Menschenverstand ausgestatteten Juristen nicht würdig, sich auf diesem regelrecht kriminellen Niveau mit solchen Vertretern zu diskutieren, die mit ihrer vorsätzlich einseitigen Sicht ein habgieriges, menschenverachtendes System unterstützen.
Jeder von uns hat Schulbildung, also die nötigsten Vorraussetzungen, um gewisse Tatsachen abschätzen zu können, ob sie richtig sein können oder eher falsch sind.
Richter haben ein höhere Schuldbildung, es sei denn, sie haben die Hochschulreife nur in Kochen und Stricken abgeschlossen. Also könnten sie auch in den allgemeinen physikalischen und biologischen naturwissenschaftlichen Grundwissen Kenntnis haben und beurteilen, ob eine Verformung eines Blechs nur mit Geschwindigkeit zu begründen ist oder auch mit anderen Kräften, bzw. mit physikalischen Größen begründbar ist.
Ebenso kann man mit allgemeinem naturwissenschaftlichem Grundwissen abschätzen, dass eine Veränderung von biologischem Material nicht allein von Kräften der linearen Geschwindigkeitsänderung abhängt.
Die Behauptung, eine Beschleunigungskraft unter einem gewissen Level könne keine organischen Verletzungen auslösen, ist eine vorsätzlich kriminelle Inszenierung von medizinischen Laien, um Tatsachen zu verschleiern, um Abzulenken, um bei Lesern, Zuhörern eine bestimmte
- zum eigenen Vorteil gestaltete - Meinungsbildung zu erreichen.
Nur dazu wird dieses Ablenkungsmanöver mit der "Harmlosigkeitsgrenze" immer wieder mit anderen pseudowissenschaftlichen Behauptungen aufgebrüht.
Diejenigen, die in diesem Spielchen der korruptiven Habgierstrategie mitspielen, gehören zu diesem System der systematischen Meinungsbeeinflussung = Gehirnwäsche!
Kein Mensch würde ernsthaft bei solche einer leicht erkennbaren Scharlatanerie mitmachen, aus Angst vor Gesichtsverlust, wenn das nicht sehr lukrativ wäre. Für persönlichen Vorteil vergisst man schon mal schnell seine Fissage.
Es gibt Urteile, die einen Kläger wegen überflüssiger Inanspruchnahme des Gerichtsweges betrafen.
Warum gibt es keine Bestrafung wegen offensichtlicher Verhöhnung der Gerichte mit der Anpreisung falscher physikalischer Zusammenhänge unter Vorgaukelung falscher Tatsachen?
Irgendwie sind wir doch nciht so weit höher dem schweizerischen intellektuellen Niveau, das rein habgierig ausgerichtet ist. (was das Steuerparadies auch beweist!)
Der Lehrstuhl für Manuelle Medizin hat diese physikalischen wesentlichen Momente in seiner Forschungsarbeit berücksichtigt, natürlcih angewandt auf biologisch-organische Strukturen des Menschen.
Diese aktuellen wissenschaftlichen Forschungserkenntnisse waren der Versicherungswirtschaft nicht zuträglich für das Gewinnerwirtschaften mit Verunfallten.
So wurde massiv eingewirkt, dass dieser Lehrstuhl nicht weiter besetzt wurde, und die Versicherungsärzte wurden verpflichtet zu behaupten, dass diese bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht allgemein anerkannt seien. Auch Gerichte, die dem Habgiersystem verpflichtet sind, beziehen diese Behauptungen in ihre Überzeugungsbildung mit ein und entscheiden entsprechend.
'Scherung' ist uns vom Strukturverletzungsvorgang bekannt, Druck, Zug, Rotation, Stoßernergieübertragung, usw.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mechanische_Spannung
http://de.wikipedia.org/wiki/Vektor
(siehe hier weiter unten!)
Ersatz für den Link der oben im Beitrag von 18.44 nicht funktioniert:
,
http://de.wikipedia.org/wiki/Kugelsto%C3%9Fpendel
Hier: http://de.wikipedia.org/w/index.php...imation_book.gif&filetimestamp=20060808122030
jetzt funktioiert es, das ist Energieübertragung, und deren Abhängigkeiten, auf die es ankommt beim Schleudertrauma.
Gruß Ariel