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BGH bestätigt erneut - "keine Harmlosigkeitsgrenze" bei HWS-Distorsion

zum thema mal eine frage:
wer wurde überhaupt, nach einem unfall gefragt, wie man gesessen hat, wohin man geschaut hat, was man verdreht hat, womit man irgendwo aufgeschlagen ist.

ich weiss es nicht, der schock war zu stark.
weiss nicht einmal, wie ich in die uni-klinik gekommen bin. mein ende der erinnerung war, dass ich versucht hatte, die polizei anzurufen, die mir sagte, wenn kein blut fliesse, wäre es eine frage der versicherung.
danach sind meine 7 geislein stiften gegangen.

habt ihr eure eier gefunden?
liebe ostergrüsse
pussi
 
Hallo Pussi,

irgendwie verstehste nicht ganz die Pseudo- Disziplin der Justiz, Unis,Versicherungswirtschaft, Gutachterfunktion,Staatsbeteiligung .

Bedeutetim Klartext!
Die bestmögliche Nutzung von Synergieeffekte zur Schadensabwehr zu nutzen. Unter Anwendung jeglicher idiotischen rechtwidrigen Willkür.

Sozusagend Korruption auf einem besonderen level betrieben wird.

zitat
danach sind meine 7 geislein stiften gegangen.
http://www.psychotipps.com/Selbstvertrauen.html

Warum? Besser wäre gewesen , die Sau rauszulassen.
Angriff ist meistens die Beste Art der Verteidigung.
http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=1G1GGLQ_DEDE294&=&q=WIE+LANGE+DAUERT+DER+SCHOCKZUSTAND&btnG=Google-Suche&meta=cr%3DcountryDE

vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo pussi, Hallo alle,

wer wurde überhaupt, nach einem unfall gefragt, wie man gesessen hat, wohin man geschaut hat, was man verdreht hat, womit man irgendwo aufgeschlagen ist.

ich weiss es nicht, der schock war zu stark.

Ich wurde nur von einem einzigen Arzt (Lehrstuhl ManualMedizin) danach gefragt - das war im Zusammenhang mit einem wissenschaftlichen Programms.
Alle anderen hat das nicht interessiert.
Die meisten haben sogar gemeint (Aussage), dass das doch in der Diagnose "Schleudertrauma" beinhaltet sei.

Es ist nicht so wichtig,
ob du dich daran erinnern kannst. Wenn du als Bewusstloser eingeliefert wirst, dann kann das Klinikpersonal auch nicht warten,
bis du wieder bei Sinnen bist, um dann mitzuteilen, ich kann mich nicht erinnern. Wenn du deine Beschwerden äußerst, dann haben die Ärzte danach zu schauen warum du diese Beschwerden hast. Wenn man den Unfallmodi nicht kennt, so kann man auch anhand der Beschwerden darauf schließen.

Es lohnt sich auch nciht üebr Schock zu diskutieren, denn dazu müsste erst einmal definiert werden, was man unter Schock in welchem Zusammenhang zu verstehen hat.

In Deinem Fall meinst du wahrscheinlich Bewusstseinstrübung, das läuft auch laienhaft verallgemeinernd unter dem Begriff "Schock".

Das Thema heißt "Harmlosigkeitsgrenze" bei HWS-Distorsion!

Es kann einfach keine "Harmlosigkeitsgrenze geben, wie das bei Blechschäden vielleicht diskutierbar ist.

Es sit auch keine Sache der Ethik oder Moral!

Es ist einfach aus den logischen Gründen, die in den wissenschaftlich anerkannten Erkenntnissen inhaltlich vorhanden und herleitbar sind.

Man stelle sich vor, ein Kind hat ein Schütteltrauma und stirbt daran. Nun kommt ein Castro daher und sagt, es wurde die "Harmlosigkeitsgrenze" = Geschwindigkeit der Schüttelung nciht üebrschritten, also war es nciht geschüttelt genug, um daran zu sterben!
Vielleicht ist das Kind erstickt, aber wenn es doch nur geschüttelt wurde?
Ersticken ist eine Folge von geringer Verletzungen im Kopfgelenkbereich, dazu muss nciht viel erkennbare Verletzung vorliegen, auch keine hohe Schüttelgeschwindigkeit (!) vorliegen. Es kommt nur darauf an, in welcher Art insgesamt geschüttelt wurde, nciht allein wie heftig/schnell!

Die Diskussion ist auch eigentlich total überflüssig und Naturwissenschaftlern, wie korrekten, mit korruptionsimmunen Menschenverstand ausgestatteten Juristen nicht würdig, sich auf diesem regelrecht kriminellen Niveau mit solchen Vertretern zu diskutieren, die mit ihrer vorsätzlich einseitigen Sicht ein habgieriges, menschenverachtendes System unterstützen.

Jeder von uns hat Schulbildung, also die nötigsten Vorraussetzungen, um gewisse Tatsachen abschätzen zu können, ob sie richtig sein können oder eher falsch sind.
Richter haben ein höhere Schuldbildung, es sei denn, sie haben die Hochschulreife nur in Kochen und Stricken abgeschlossen. Also könnten sie auch in den allgemeinen physikalischen und biologischen naturwissenschaftlichen Grundwissen Kenntnis haben und beurteilen, ob eine Verformung eines Blechs nur mit Geschwindigkeit zu begründen ist oder auch mit anderen Kräften, bzw. mit physikalischen Größen begründbar ist.

Ebenso kann man mit allgemeinem naturwissenschaftlichem Grundwissen abschätzen, dass eine Veränderung von biologischem Material nicht allein von Kräften der linearen Geschwindigkeitsänderung abhängt.

Die Behauptung, eine Beschleunigungskraft unter einem gewissen Level könne keine organischen Verletzungen auslösen, ist eine vorsätzlich kriminelle Inszenierung von medizinischen Laien, um Tatsachen zu verschleiern, um Abzulenken, um bei Lesern, Zuhörern eine bestimmte
- zum eigenen Vorteil gestaltete - Meinungsbildung zu erreichen.

Nur dazu wird dieses Ablenkungsmanöver mit der "Harmlosigkeitsgrenze" immer wieder mit anderen pseudowissenschaftlichen Behauptungen aufgebrüht.

Diejenigen, die in diesem Spielchen der korruptiven Habgierstrategie mitspielen, gehören zu diesem System der systematischen Meinungsbeeinflussung = Gehirnwäsche!
Kein Mensch würde ernsthaft bei solche einer leicht erkennbaren Scharlatanerie mitmachen, aus Angst vor Gesichtsverlust, wenn das nicht sehr lukrativ wäre. Für persönlichen Vorteil vergisst man schon mal schnell seine Fissage.

Es gibt Urteile, die einen Kläger wegen überflüssiger Inanspruchnahme des Gerichtsweges betrafen.
Warum gibt es keine Bestrafung wegen offensichtlicher Verhöhnung der Gerichte mit der Anpreisung falscher physikalischer Zusammenhänge unter Vorgaukelung falscher Tatsachen?

Irgendwie sind wir doch nciht so weit höher dem schweizerischen intellektuellen Niveau, das rein habgierig ausgerichtet ist. (was das Steuerparadies auch beweist!)

Der Lehrstuhl für Manuelle Medizin hat diese physikalischen wesentlichen Momente in seiner Forschungsarbeit berücksichtigt, natürlcih angewandt auf biologisch-organische Strukturen des Menschen.

Diese aktuellen wissenschaftlichen Forschungserkenntnisse waren der Versicherungswirtschaft nicht zuträglich für das Gewinnerwirtschaften mit Verunfallten.
So wurde massiv eingewirkt, dass dieser Lehrstuhl nicht weiter besetzt wurde, und die Versicherungsärzte wurden verpflichtet zu behaupten, dass diese bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht allgemein anerkannt seien. Auch Gerichte, die dem Habgiersystem verpflichtet sind, beziehen diese Behauptungen in ihre Überzeugungsbildung mit ein und entscheiden entsprechend.


'Scherung' ist uns vom Strukturverletzungsvorgang bekannt, Druck, Zug, Rotation, Stoßernergieübertragung, usw.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mechanische_Spannung
http://de.wikipedia.org/wiki/Vektor
(siehe hier weiter unten!)

Ersatz für den Link der oben im Beitrag von 18.44 nicht funktioniert:
,
http://de.wikipedia.org/wiki/Kugelsto%C3%9Fpendel
Hier: http://de.wikipedia.org/w/index.php...imation_book.gif&filetimestamp=20060808122030
jetzt funktioiert es, das ist Energieübertragung, und deren Abhängigkeiten, auf die es ankommt beim Schleudertrauma.
Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag

Hallo Alle,

Nachtrag zu der Lizenzbeachtung als Respekt vor der Arbeit. Auf dieser Seite steht der Autor der Links, die sich mit den physikalischen Gesetzen befassen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Elastischer_sto%C3%9F3.gif&filetimestamp=20060326133551

Ersatz für den Link der oben im Beitrag von 18.44 nicht funktioniert:
,
http://de.wikipedia.org/wiki/Kugelstoßpendel
Hier: http://de.wikipedia.org/w/index.php...imation_book.gif&filetimestamp=20060808122030
jetzt funktioiert es, das ist Energieübertragung, und deren Abhängigkeiten, auf die es ankommt beim Schleudertrauma.

Dieser Link funktioniert, wenn man ihn kopiert und in die eigene Webadresszeile eingibt, dann öffnet sich die Seite korrekt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9F_(Physik)
Gruß Ariel
 
Hallo zusammen!
Ich bin zwar noch recht neu hier - und hab das Forum für meinen Fall leider viel zu spät entdeckt - aber in dem Thema "Harmlosigkeitsgrenze" bin ich mittlerweile zwangsweise fast zum "Spezialist" geworden... :(

Die Urteile des BGH zur (nicht-existenten) Harmlosigkeitsgrenze sind zwar der erste Schritt in die richtige Richtung... das Problem ist nur, was die Gerichte (AG, LG, OLG) daraus machen und einige Gutachter daraus "lernen":mad:

Allgemein wird leider nur der Schluss gezogen, dass man eine Verletzungsmöglichkeit nicht pauschal aufgrund einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung/biomechanischen Verletzung ausschließen darf. Sich also eine absolute Harmlosigkeitsgrenze verbietet.

Einige Gutachter sind aufgrund der BGH-Rechtsprechung wohl gezwungen worden, ihre bisherigen Konzepte zu überdenken... was aber nicht gleichbedeutend damit ist, dass sie plötzlich "neutral" und völlig ab von der Harmlosigkeitsgrenze sind.
Im Gegenteil, es scheint, als hätten sie einen Weg gefunden, weiterhin versicherungspolitisch günstige Gutachten erstellen zu können, die für viele Gerichte den Anschein erwecken, dass der Verunfallte ganz individuell - so wie es der BGH fordert - begutachtet wurde und augenscheinlich keine Harmlosigkeitsgrenze vertreten wird...

Was viele Gerichte dabei nicht erkennen, ist, dass immernoch eine sogenannte relative Harmlosigkeitsgrenze die Basis zahlreicher Gutachten darstellt.
Es heißt jetzt nicht mehr "eine Verletzung ist immer aufgrund der geringen biomechanischen Belastung (= geringe kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung) ausgeschlossen" sondern "eine Verletzung ist bei einer geringen biomechanischen Belastung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es liegen ausnahmsweise verletzungsfördernde Faktoren vor".
Das Ganze wird dann - mit dem Hinweis, dass eine Harmlosigkeitsgrenze nicht vertreten wird - als Prüfung, ob ein Missverhältnis zwischen der individuellen Belastbarkeit (die nach meinen Erfahrungen nicht etwa in irgendeiner Weise bei dem Verunfallten ermittelt wird, sondern anhand von Freiwilligenversuchen mit geringer Teilnehmerzahl, pauschalisiert wird) und der aufgetretenen Belastung vorgelegen hat (hiernach soll die Frage, ob es eine Verletzungsmöglichkeit gab, beantwortet werden), verkauft und viele Gerichte schlucken den Kram:mad:

Eine erfreuliche Ausnahme bildet da wohl das OLG Schleswig, das die Ausführungen des medizinischen Gutachters genauer unter die Lupe genommen hat und dem eine deutliche Absage erteilt hat und trotz anders lautendem medizinischem Gutachten den Ansprüchen des Verunfallten statt gegeben hat - immerhin ein kleiner Hoffnungsschimmer:)
 
Hallo,

es gibt ein neues Urteil zur HWS-Angelegenheit.

OLG JENA vom 13.01.2009, 5 U 229/07

Grüße

Siegfried21


Auszug:

Anforderungen an den brauchbaren Grad an Gewissheit zum Nachweis
einer kausal auf dem Unfall beruhenden HWS-Distorsion
Es ist auf die Stärke der Krafteinwirkung auf den Geschädigten zum
Zeitpunkt des Verkehrsunfalls abzustellen um feststellen zu können,
wie streng die Anforderungen an den brauchbaren Grad an Gewissheit
sein müssen, um eine kausal auf dem Unfall beruhende HWS-Distor-
sion nachweisen zu können. (Aus den Gründen: ...Einen solchen für
das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit dahingehend,
dass die vom Kläger behauptete HWS-Distorsion und die damit verbun-
dene behauptete unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit auf den streitge-
genständlichen Verkehrsunfall zurückzuführen sind, hat sich nach
der durchgeführten Beweisaufnahme nicht ergeben. So kommt der Sach-
verständige in seinem schriftlichen Gutachten zum Ergebnis, dass
auf den Kl. allenfalls eine Drehgeschwindigkeit von Delta-V zwi-
schen 2,0 bis 3,5 eingewirkt hat. Aus seiner Sicht sind daher die
vom Kl. behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf
den Unfall zurückzuführen, da diese Einwirkung zu gering war....
 
Klingt spannend - muss mir das Urteil mal in Ruhe durchlesen...

In welche Richtung geht denn das Urteil? Je stärker die Krafteinwirkung desto geringer die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit? Oder Je geringer die wirkenden Kräfte desto geringer auch die Wahrscheinlichkeitsanforderungen?

Ich fürchte ja ersteres... :mad:
 
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