Hallo Zusammen!
Es geht um folgenden Fall: Während eines anhängigen Sozialgerichtsverfahren (anerkannter Arbeitsunfall, aber noch keine anerkannte Rente), in dem bereits per Beweisbeschluss ein Gerichtsgutachter bestellt wurde (Termin steht bereits), meldet sich nun die beklagte BG außergerichtlich und läd den Kläger zu einer eigenen berufsgenossenschaftlichen ärztlichen Untersuchung in einem BG - Krankenhaus. Der Termin soll unbedingt kurzfristig (also noch vor dem termin des Gerichtsgutachters) stattfinden. Es wird vorgegeben man wolle den Kläger medizinisch-beruflich wiedereingliedern. Information: Das Verwaltungsverfahren ist lange abgeschlossen, man befindetet sich im reinen Gerichtsverfahren nach SGG. Das Gericht wurde über den Untersuchungswunsch der BG nicht informiert. Frage: Ist das zulässig ?
Würde mich über kurzfristige Antworten freuen!
Beste Grüße!
Es geht um folgenden Fall: Während eines anhängigen Sozialgerichtsverfahren (anerkannter Arbeitsunfall, aber noch keine anerkannte Rente), in dem bereits per Beweisbeschluss ein Gerichtsgutachter bestellt wurde (Termin steht bereits), meldet sich nun die beklagte BG außergerichtlich und läd den Kläger zu einer eigenen berufsgenossenschaftlichen ärztlichen Untersuchung in einem BG - Krankenhaus. Der Termin soll unbedingt kurzfristig (also noch vor dem termin des Gerichtsgutachters) stattfinden. Es wird vorgegeben man wolle den Kläger medizinisch-beruflich wiedereingliedern. Information: Das Verwaltungsverfahren ist lange abgeschlossen, man befindetet sich im reinen Gerichtsverfahren nach SGG. Das Gericht wurde über den Untersuchungswunsch der BG nicht informiert. Frage: Ist das zulässig ?
Würde mich über kurzfristige Antworten freuen!
Beste Grüße!