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BG - Untersuchung während SG - Verfahren zulässig?

helfer

Nutzer
Registriert seit
7 Jan. 2008
Beiträge
2
Hallo Zusammen!

Es geht um folgenden Fall: Während eines anhängigen Sozialgerichtsverfahren (anerkannter Arbeitsunfall, aber noch keine anerkannte Rente), in dem bereits per Beweisbeschluss ein Gerichtsgutachter bestellt wurde (Termin steht bereits), meldet sich nun die beklagte BG außergerichtlich und läd den Kläger zu einer eigenen berufsgenossenschaftlichen ärztlichen Untersuchung in einem BG - Krankenhaus. Der Termin soll unbedingt kurzfristig (also noch vor dem termin des Gerichtsgutachters) stattfinden. Es wird vorgegeben man wolle den Kläger medizinisch-beruflich wiedereingliedern. Information: Das Verwaltungsverfahren ist lange abgeschlossen, man befindetet sich im reinen Gerichtsverfahren nach SGG. Das Gericht wurde über den Untersuchungswunsch der BG nicht informiert. Frage: Ist das zulässig ?

Würde mich über kurzfristige Antworten freuen!

Beste Grüße!
 
Hallo Helfer,

nein, nach meiner Meinung und nach neuester Rechtssprechung ist dies nicht zulässig. Während des Verfahrens vor dem SG ist der Richter Herr des Verfahrens und die Amtsermittlungspflicht der Berufsgenossenschaft ruht.
Rufe selbst, oder falls Du anwaltlich vertreten wirst, dann dieser beim SG an und sprich mit dem Gericht darüber.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

so wie ich es verstanden habe läuft eine Feststellungsklage auf Verletztenrente und die BG will die ärztliche Untersuchung wegen beruflicher Wiedereingliederung. Wenn die Konstellation so richtig ist, wüßte ich im Moment nicht, wie er der ärztlichen Untersuchung ausweichen könnte, da er der Mitwirkungspflicht unterliegt.

Gruß
 
Hallo tamtam, Hallo seenixe

danke erst einmal für Eure Antworten. Es läuft eine Feststellungsklage auf Verletztenrente und erweitere Arbeitsunfallfolgen. Der Arbeitsunfall ist zwar im Verwaltungsverfahren mit bestimmten gesundheitlichen Folgen anerkannt worden, aber die beklagte BG trägt vor, dass diese Folgen nicht für eine V-Rente reichen und der Kläger angeblich keine MdE hat. Kläger trägt vor, dass die Folgen schlimmer sind und dass er eine MdE von über 20 v.H. hat. Darüber hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, was aber noch nicht fertig ist. Und nun will die beklagte BG mit einer eigenen Begutachtung zuvorkommen, mit dem vorgegeben Ziel, den Kläger wieder beruflich einzugliedern. Der gerichtliche Vortrag der BG "Kläger hat angeblich keine MdE" passt meiner Meinung nach nicht zu dem außergerichtlichen Vortrag der BG den Kläger wieder beruflich eingliedern zu wollen. Was soll man davon halten?

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Helfer,

zur beruflichen Wiedereingliederung ist kein Gutachten notwendig. Während des SG -Verfahrens ist der Richter in der Amtsermittlungspflicht. Sollen sie sich an ihn wenden. Dieses hat die BG ja bereits im Vorfeld des Verwaltungsverfahrens durchgeführt. Auf diese Ergebnisse kann sie sich ja stützen, oder sie muß warten, bis das SG das Gutachten vorliegen hat. Beides dürfte eigentlich genauso lange dauern, mein erstes Gutachten bei der BG dauerte auch 4 Monate und war in einer BG-Eigenen Begutachtungsfabrik erstellt worden.

Gruß von der Seenixe
 
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