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Betrug durch BG, nachweislich

  • Ersteller des Themas Deleted member 39675
  • Erstellungsdatum

BG Mitarbeiter fälschen Unterlagen von Anfang an und beeinflussen somit schon zu Beginn des Verfahre

  • wer hat dafür auch Indizien oder Beweise

    Votes: 3 75.0%
  • wer hat dazu erkenntnisse

    Votes: 3 75.0%

  • Total voters
    4
Hallo Jörg,

wurde bereits von der BGHW der beratungsärztliche Vertrag mit diesem Prof Burger angefordert?
Auch die Auftragstellung bzw. Anfrage der BGHW an den Prof solltest du bzw. dein RA dir schicken lassen.

Hast du hier die Suche schon benutzt und nach > Beratungsarzt < und > beratungsärztliche Stellungnahme < gesucht?

LG
 
Im Falle einer beweisenen Falschaussage, erfolgt ein Strafverfahren nach § 263 ff StGB Betrug, hier dann konkret Prozessbetrug. Dann würde das Urteil des SG von Amts wegen aufgehoben werden, oder ist auch automatisch rechtskraftlos.
Gruß Jörg
 
ich wollte nicht zuviel dazu schreiben, da vmtl laufendes verfahren. dazu sollte man tunlichst nicht allzuviel berichten -> StGB

sonst: meine volle zustimmung!


gruss

Sekundant
 
Die BG ist leider nicht verpflichtet, die Verträge offenzulegen. Einen RA habe ich ncht, ich bearbeite die Sache selbst und lasse mich von den zuvor benannten Institutionen beraten.
LG Jörg
 
Hallo Jörg
Wenn die BG Auskünfte eines Arztes einholt, die einem Gutachten gleich kommen, dann muss aus Datenschutzgründen der Arzt entweder als Gutachter bestimmt sein oder es muss ein besonderes Vertragsverhältnis bestehen (beratungsärztl. Tätigkeit), das dann m.W. auch nachzuweisen ist. Hast du die Forumsuche benutzt?
LG
 
Hallo JörgS,
gehe ich Recht in der Annahme dass die BGHW die "Beratungsärztliche Stellungnahme" des Prof. Burger als Beweis in den "BG-Bescheid"
aufgenommen bzw auf seine beratenden medizinische Aussage im Bescheid eindeutig namentlich (.Prof.Burger) benannt hat.
Wenn dem so wäre ist es ein klarer Verstoß gegen den §200(..) weil "er" der beratenden Arzt sodann zum Gutachter erhoben wurde.
Die beratungsärztliche Stellungnahme wäre somit ein Gutachten unter klarem Verstoß des §200 ... eingeholt (verwendet) worden.
Es gibt aber bei der BGHW auch den Umstand, daß zwar dieser Verstoß klar definiert -zugegeben wird - aber eine Löschung nicht erfolgt
und auch kein neuer Bescheid erstellt wird. ( Verstoß ja erkennen wir an, aber wir sehen keinen Grund den Bescheid zu ändern ...)
Im Sinne: sicherlich gibt es Regeln - aber nur für die anderen!

Daher ist es m.E. wichtig dass unter Bezugnahme des im Forum schon benannten VG Köln Gerichtsbeschluss der jeweilig zuständige Landesrechnungshof die gesamten Beratungsarztverträge eigenständig prüft. BGHW= Landesrechnungshof Baden Württemberg da immer der
Hauptsitz relevant ist.

Gruß user06
 
Hallo User 06,
die Ausichtsbehörde der BG ist das Bundsversicherungsamt. Das mit dem VG Köln kenne ich nicht. Der Verstoß der BG muss eine Aufhebung nach § 42 SGB 10 zu folge haben, alles andere an Entscheidungen müsste dann vom SG Köln aufgehoben werden. Ich warte nun noch bis zum 23.05. denn am 21.05 will die BG neu entscheiden
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

leider kann ich Dir keine PN schicken, obwohl Du schon mehr als 25 Beiträge hast. Hast Du die Funktion gesperrt?
Wollte Dich etwas fragen.

MfG Jani
 
Hallo Jani,

ich bin mit diesem Kram nicht so versiert, was muss ich da einstellen.
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

in den Einstellungen schauen >>> User dürfen Dir PN schicken. Denke ich mal.
LG Christiane
 
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